jaguar4 am 28.07.2007 um 23:02 Uhr
Anhang zu meiner Parkplatzfrage, was wenn jemand unberechtigt auf einem Behindertenoparkplatz steht und ich ne Politesse hole? Ist bei uns kein Problem.

In einem Parhaus, dass öffentlich zugänglich ist, gilt die StVO, ohne dass Schilder dies extra ausweisen müssen. Wolltest du mit deiner vorigen Frage tatsächlich fragen oder nur eine Bestätigung für deinen Zorn erhalten? Du könntest den Mann ja auch verprügeln..ggg.
wenn am eingang vom parkhaus ein schild steht, dass die stvo gilt, dann kann auch in dem parkhaus abgestraft werden.

In einem Parkhaus hat in erster Linie das Hausrecht Gültigkeit und das liegt beim Betreiber! Dort kann/sollte man sich beschweren -wenn überhaupt.

Ich glaube, daß der Betreiber mit dem Hinweis auf die STVO die allgemein gültigen Regeln des Straßenverkehrs rechts vor links und ä. meint. Die Stadt kann das anders sehen und sich nicht zuständig fühlen wollen. Als eines Tages ich mein Auto beschädigt auf einem Parkplatz wiederfand, machte die Polizei mich darauf aufmerksam, daß sie dafür nicht zuständig ist.
gri1su am 28. Juli 2007 23:13 Ich behaupte einfach mal, da war die Polizei einfach faul. Wenn das stimmen würde, was Du schreibst, dürften sie dort ja dann auch keine Tickets ausstellen. Das machen sie aber, zumindest hier bei uns.
wenn du anzeige machst wegen beschädigung deines wagens ist die polizei immer zuständig, egal wo der wagen stand.
neurodoc am 28. Juli 2007 23:47 Ich hatte sie gerufen, die Schramme war mir dann eine Anzeige nicht wert, jedoch haben sie klar gesagt, das sei Privatgrundstück und es gehe sie nichts an.
Wenn jemand unberechtigt einen Behindertenparkplatz belegt, der wird abgeschleppt.

Klar kann man. Bei uns geistern die Freunde in Blau da sogar sehr gerne umher und machen reiche Beute. Hier geht dann schon der Spruch: Sie besorgen sich mal wieder ihr Urlaubsgeld.
jaguar4 am 28. Juli 2007 23:06 :-) auch gut
Das Schild "hier gilt die StVO" hat der Parkhausbetreiber da hingemacht. Das bedeutet nur, dass sich dort jeder zu verhalten hat wie in der StVO vorgeschrieben. Ein Verstoß dagegen ist keine (öffentlich-rechtliche) Ordungswidrigkeit, sondern ein Verstoß gegen die Weisung des Betreibers. Aber Vorsicht: Das kann als Hausfriedensbruch gelten und schwerere Konsequenzen haben als der gleiche Verstoß draußen irgendwo!
Der könnte ja auch noch ein Schild "hier gilt die Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ins Fluchttreppenhaus hängen. Wenn dann die Damen dann beim Wildpinkeln erwischt werden...
quatsch, nein, das waren zwei völlig ernst gemeinte fragen, bin doch friedliebend :-))
Na, dann ist es doch sinnvoll, sich den vorhandenen Parkraum nach Bedürftigkeit zu teilen, oder? Und ich finde, unter vernünftigen Menschen sollte man alles ohne die Exekutive regeln können.