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Im Parkhaus gilt die StvO, kann man dort auch ein Ticket bekommen?

gefragt von jaguar4jaguar4 am 28.07.2007 um 23:02 Uhr

Anhang zu meiner Parkplatzfrage, was wenn jemand unberechtigt auf einem Behindertenoparkplatz steht und ich ne Politesse hole? Ist bei uns kein Problem.

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parken x 371 Parkhaus x 38 Behindertenparkplatz x 13

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 28. Juli 2007 23:08
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In einem Parhaus, dass öffentlich zugänglich ist, gilt die StVO, ohne dass Schilder dies extra ausweisen müssen. Wolltest du mit deiner vorigen Frage tatsächlich fragen oder nur eine Bestätigung für deinen Zorn erhalten? Du könntest den Mann ja auch verprügeln..ggg.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 28. Juli 2007 23:10

quatsch, nein, das waren zwei völlig ernst gemeinte fragen, bin doch friedliebend :-))

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. Juli 2007 23:15

Na, dann ist es doch sinnvoll, sich den vorhandenen Parkraum nach Bedürftigkeit zu teilen, oder? Und ich finde, unter vernünftigen Menschen sollte man alles ohne die Exekutive regeln können.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Juli 2007 23:04
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wenn am eingang vom parkhaus ein schild steht, dass die stvo gilt, dann kann auch in dem parkhaus abgestraft werden.


Questor
beantwortet von Questor am 29. Juli 2007 13:50
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In einem Parkhaus hat in erster Linie das Hausrecht Gültigkeit und das liegt beim Betreiber! Dort kann/sollte man sich beschweren -wenn überhaupt.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 28. Juli 2007 23:09
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Ich glaube, daß der Betreiber mit dem Hinweis auf die STVO die allgemein gültigen Regeln des Straßenverkehrs rechts vor links und ä. meint. Die Stadt kann das anders sehen und sich nicht zuständig fühlen wollen. Als eines Tages ich mein Auto beschädigt auf einem Parkplatz wiederfand, machte die Polizei mich darauf aufmerksam, daß sie dafür nicht zuständig ist.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 28. Juli 2007 23:13

Ich behaupte einfach mal, da war die Polizei einfach faul. Wenn das stimmen würde, was Du schreibst, dürften sie dort ja dann auch keine Tickets ausstellen. Das machen sie aber, zumindest hier bei uns.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Juli 2007 23:15

wenn du anzeige machst wegen beschädigung deines wagens ist die polizei immer zuständig, egal wo der wagen stand.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 28. Juli 2007 23:47

Ich hatte sie gerufen, die Schramme war mir dann eine Anzeige nicht wert, jedoch haben sie klar gesagt, das sei Privatgrundstück und es gehe sie nichts an.


anonym
beantwortet von vincent am 28. Juli 2007 23:07
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Wenn jemand unberechtigt einen Behindertenparkplatz belegt, der wird abgeschleppt.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 28. Juli 2007 23:08

abgeschleppt??? im parkhaus??? wie soll das denn gehen???

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 28. Juli 2007 23:24

stelle ich mir gerade bildlich vor......


gri1su
beantwortet von gri1su am 28. Juli 2007 23:04
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Klar kann man. Bei uns geistern die Freunde in Blau da sogar sehr gerne umher und machen reiche Beute. Hier geht dann schon der Spruch: Sie besorgen sich mal wieder ihr Urlaubsgeld.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 28. Juli 2007 23:06

:-) auch gut


anonym
beantwortet von dasetwas am 15. August 2007 18:18
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Das Schild "hier gilt die StVO" hat der Parkhausbetreiber da hingemacht. Das bedeutet nur, dass sich dort jeder zu verhalten hat wie in der StVO vorgeschrieben. Ein Verstoß dagegen ist keine (öffentlich-rechtliche) Ordungswidrigkeit, sondern ein Verstoß gegen die Weisung des Betreibers. Aber Vorsicht: Das kann als Hausfriedensbruch gelten und schwerere Konsequenzen haben als der gleiche Verstoß draußen irgendwo!

Der könnte ja auch noch ein Schild "hier gilt die Satzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ins Fluchttreppenhaus hängen. Wenn dann die Damen dann beim Wildpinkeln erwischt werden...


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