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im nächsten jahr noch 8 monate in der ausbildung - verändert sich der grenzbetrag fürs kindergeld?

gefragt von flave am 21.11.2008 um 13:11 Uhr

ich habe folgende frage. im august im nächsten jahr bin ich mit meiner ausbildung fertig. also kann ich im nächsten jahr dann noch 8 monate kindergeld kassieren.es gibt da doch diese regel, dass man nicht mehr als 7680 Euro pro jahr verdienen darf, um noch geld zu bekommen. heisst das also, dass ich in 8 monaten nicht mehr als 7680 verdienen darf? was ich damit meine: bleibt der grenzbetrag bei 7680 Euro auch wenn ich nur acht monate kindergeld kriegen darf? das hieße ja dann, dass ich monatlich mehr geld nebenbei verdienen dürfte als bislang. ich hoffe, ihr versteht was ich meine...


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anonym
beantwortet von heber am 21. November 2008 13:14
2x
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ich denke ich verstehe was du meinst. aber so läuft das leider nicht. der grenzbetrag von 7680 Euro gilt nur für das ganze jahr. wenn du im nächsten jahr nur 8 monate in der ausbildung bist, dann darfst du maximal 8/12 von den 7680 euroverdienen, also 5120 euro. Wenn du mehr verdienst, dann gibt’s für die acht monate kein kindergeld mehr

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 24. November 2008 18:58

Stimmt so. (Ergänzung: Auch die Werbungskostenpauschale wird entsprechend gezwölftelt!)

Es sei denn z. B. nach einer gewerblichen Ausbildung folgt noch ein Studium oder ähnlich.

http://www.klicktipps.de/kindergeld.php


curafe
beantwortet von curafe am 21. November 2008 13:15
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das bezieht sich aufs jahr


anonym
beantwortet von keri84 am 21. November 2008 13:15
0x
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du darfst troztdem im ganzen jahr nicht mehr verdienen. wenn du hinterher nen guten job hast und über den freibetrag kommst, dann musst du meines wissens nach das kindergeld zurückzahlen


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