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Im Nachgang zur Zollbeamtenfrage

gefragt von KabarkKabark am 21.02.2009 um 11:47 Uhr

Verdacht besteht, Zoll lässt den Drogenspürhund ins Auto, wobei das Interieur beschädigt wird. Verdacht erweist sich als unbegründet. Wer haftet für den Schaden am Fahrzeug?


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frischling
beantwortet von frischling am 21. Februar 2009 11:48
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Fahrzeughalter

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 21. Februar 2009 12:04

Genau so ist es. Wenn du einwilligst, dass der Hund ins Auto darf, entbindest du den Zoll von Haftung. Ich habe das mal verweigert, da schonmal ein Hund alles zerkratzt hat. Der Zoll hat das akzeptiert und "von Hand" gesucht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Februar 2009 12:20

Ist es i.d.R. nicht so, dass der Fahrer überhaupt nicht gefragt wird bzw. der Hund schon drin ist, bevor es der Fahrer merkt? Ich hab noch nicht mitbekommen, dass gefragt wird.


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Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 21. Februar 2009 11:48
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Der Steuerzahler.


HCAnja
beantwortet von HCAnja am 21. Februar 2009 11:49
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Der Zoll, bzw.der Steuerzahler


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 21. Februar 2009 11:48
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Der Zoll wahrscheinlich nicht.


istie
beantwortet von istie am 21. Februar 2009 11:48
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der dem das Auto gehört.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 21. Februar 2009 11:48
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Nach meiner Meinung natürlich der Zoll.


jemando
beantwortet von jemando am 21. Februar 2009 11:52
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Vom Gefühl her der Zoll, aber wahrscheinlich ist es mühsam, das auch zu kriegen.


Benjy
beantwortet von Benjy am 21. Februar 2009 11:54
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Der Zoll schon mal nicht. Das ist ja der Witz. Ich könnte Dir Geschichten erzählen.... Ohne Witz:

Ich habe schon öfter gehabt, dass der Zoll in einen Umzugsgutcontainer reingesehen hat. Das kostet ja erstmal richtig Kohle. Und dann beschäftigen die im Hafen nur unausgebildetete Hilfsarbeiter für solche Sachen. Die schmeissen das Zeug durch die Gegend, davon träumst Du - nachts... Und was wenn was kaputt geht? Tja. Pech gehabt! Hoffentlich eine Transportversicherung abgeschlossen! kopfschüttel


anonym
beantwortet von jockl am 21. Februar 2009 11:56
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Das ist vergleichbar wie bei einen Gerichtsprozess, bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Aber Zeugen, der Entstehung des Schadens und der Höhe desselben wären hilfreich !!!!!!


JoScho
beantwortet von JoScho am 21. Februar 2009 11:51
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Frag bei der Zollbehörde nach oder Rechtsanwalt. Für das Aus- und Einpacken bist Du zuständig. Für Beschädigungen? der Zoll!?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Februar 2009 11:56

Dass ich den Zoll oder einen RA fragen kann, weiss ich selber. Ich hatte bewusst hier gefragt. Wenn sich alle Fragesteller sofort bei den betreffenden Stellen informieren würden, wäre GF leer.^^


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 2. März 2009 08:46
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Der Staat.


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