Kabark am 21.02.2009 um 11:47 Uhr
Verdacht besteht, Zoll lässt den Drogenspürhund ins Auto, wobei das Interieur beschädigt wird. Verdacht erweist sich als unbegründet. Wer haftet für den Schaden am Fahrzeug?

Vom Gefühl her der Zoll, aber wahrscheinlich ist es mühsam, das auch zu kriegen.

Der Zoll schon mal nicht. Das ist ja der Witz. Ich könnte Dir Geschichten erzählen.... Ohne Witz:
Ich habe schon öfter gehabt, dass der Zoll in einen Umzugsgutcontainer reingesehen hat. Das kostet ja erstmal richtig Kohle. Und dann beschäftigen die im Hafen nur unausgebildetete Hilfsarbeiter für solche Sachen. Die schmeissen das Zeug durch die Gegend, davon träumst Du - nachts... Und was wenn was kaputt geht? Tja. Pech gehabt! Hoffentlich eine Transportversicherung abgeschlossen! kopfschüttel
Das ist vergleichbar wie bei einen Gerichtsprozess, bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Aber Zeugen, der Entstehung des Schadens und der Höhe desselben wären hilfreich !!!!!!

Frag bei der Zollbehörde nach oder Rechtsanwalt. Für das Aus- und Einpacken bist Du zuständig. Für Beschädigungen? der Zoll!?
Kabark am 21. Februar 2009 11:56 Dass ich den Zoll oder einen RA fragen kann, weiss ich selber. Ich hatte bewusst hier gefragt. Wenn sich alle Fragesteller sofort bei den betreffenden Stellen informieren würden, wäre GF leer.^^
Genau so ist es. Wenn du einwilligst, dass der Hund ins Auto darf, entbindest du den Zoll von Haftung. Ich habe das mal verweigert, da schonmal ein Hund alles zerkratzt hat. Der Zoll hat das akzeptiert und "von Hand" gesucht.
Ist es i.d.R. nicht so, dass der Fahrer überhaupt nicht gefragt wird bzw. der Hund schon drin ist, bevor es der Fahrer merkt? Ich hab noch nicht mitbekommen, dass gefragt wird.