mtamara am 27.01.2008 um 13:56 Uhr

Da kannst Du Dich nirgends beschweren - da der Film ab 12 ist, "stimmt" die Sendezeit. Du kannst nur hoffen, dass es noch ein paar Eltern gibt, die dafür sorgen, dass Ihre Kinder UNTER 12 den nicht anschauen.
Aber so gross ist die Gefahr bestimmt nicht - der Film ist doch todlangweilig, da schalten die Kids doch bestimmt schnell wieder ab.
hallo,beachweren kann mann sich bei den entsprechenden medienwächtern also zu erfragen bei den Fernsehanstalten die ihre Programme in moralischer selbstkontrolle gestalten bzw.bei angeblichen Verstössen bei der entsprechenden Landeasregirung.

Jetzt kannst du (nachträglich) wohl kaum noch wehren. Immerhin tust du ja, wie deine Frage zeigt, schon alles, was im Rahmen deiner Möglichkeiten steht: Du achtst darauf, was angeboten wird und wie die Folgen für deine Kinder wären. Ansonsten könntest du einen Beschwerde-Brief an den Sender richten. Ob dieser allerdings Folgen hat, wage ich zu bezweifeln. Immerhin erfüllt man ja da die Freigabe-Anforderungen. Grundsätzlich sollten alle Eltern prophylaktisch darauf achten, was angeboten wird (Programm-Vorschau, Fernseh-Zeitschriften) und entsprechende Vorbeugungen treffen (nicht einschalten, mit den Kindern zusammen sehen, über die Themen sprechen). Bedenke aber sowohl Trotz-Reaktionen (Verbotenes ist ja besonders interessant) und den anderen "Zeit-Geschmack" (Kinder sind heutzutage anderes gewöhnt und denken anders als Erwachsene; vielleicht lachen sie über den Film und deine Verbote).
mtamara am 27. Januar 2008 17:23 Kindern einen Film zu verbieten, wenn er läuft, ist Quatsch, wenn sie alleine fernsehen. Ich weiß nicht, habe ich mich so missverständlich ausgedrückt? Speziell zu heute Nachmittag kann man nichts mehr tun, schon klar. Aber ich hoffte eben, dass es vielleicht eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, so dass dann mit der genügenden Anzahl der Beschwerden, etwas getan wird. Nur so funktioniert doch Politik, oder ;-) Naja, ist schon gut, trotzdem danke für die Antwort.

Wieso wehren, brauchst ja bloß nicht schauen. Du hast doch Wahlfreiheit.

ich lach mich schief :-)
Hannibal, Historienabenteuer Italien 1959 FSK 12, fürwahr eine "schockierende Unglaublichkeit" :-))
mtamara am 27. Januar 2008 18:34 DH!!! Du hast Recht, da stimmt wirklich etwas nicht. Ich schaue immer über save.tv fern und das ist auch meine Programmzeitschrift und dort steht unter einem Bild von Hannibal Lector:
Abenteuer I 1959(was ich aber übersehen habe)
DARUNTER aber folgender Text:
"Der bekannteste Serienkiller der Filmwelt ist wieder da! Zehn Jahre nach seiner Flucht aus dem Gefängnis lebt Lecter als freier Mensch in Europa und treibt dort sein Unwesen. Doch dann erwecken Aktivitäten des FBI seine Neugier, und er kehrt zurück in die USA. Anfangs ahnt er nicht, auf welches perfide Spiel er sich eingelassen hat: Dem Multimillionär Verger (Gary Oldman) ist jedes Mittel recht, sich an Lecter zu rächen. Und gerade dessen Faszination für Clarice Starling kommt ihm sehr gelegen … Mit diesem Film endet derzeit die Hannibal-Lecter-Trilogie. Allerdings darf man durchaus gespannt sein, was den findigen Produzenten vielleicht noch einfällt, damit der berühmteste Serienkiller der Filmgeschichte weiter mordet."
Also lässt das doch hoffen, dass die bei save.tv einen Fehler gemacht haben und heute Nachmittag Elefanten über die Alpen gewandern sind :-D - bin grad wirklich etwas erleichtert.
collo am 27. Januar 2008 19:00 Ende gut - alles gut :-D

Ich "wehre" mich immer, indem ich auf ein anderes Programm umschalte.

Die Seite ist eben abgestürzt, als ich die Frage gestellt habe. Und mir war gar nicht klar, dass sie - aber ohne Text!!! - tatsächlich veröffentlicht wurde, denn ich kam auch gar nicht mehr hier rein.
Aber zum Glück hat es jetzt geklappt und ich kann erläutern:
Natürlich geht es gar nicht um mich ;-)
Ich mache mir Gedanken um all die Kinder, die gerade jetzt vor der Glotze sitzen - Eltern am Sonntag Nachmittag viell. Spazieren oder wo auch immer - und die Kinder schalten sich durch die Programme.
Das geht doch nicht oder?
Meine Frage sollte sein:
Gibt es eine Stelle, bei der man sich beschweren kann?
P.S.: Ich brauche nicht Ausschalten, denn "isch abe gar keine Fernseher" ;-), war Zufall, dass ich das gesehen habe.
Dass der Film FSK 12 bekommen hat ist eine weitere schockierende Unglaublichkeit, die für mich nicht nachvollziehbar ist.
boriswulff am 27. Januar 2008 14:26 Wenn der Film FSK 12 ist dann darf T5 den doch im Nachmittagprogramm senden. Du könntest Dich höchstens bei der Prufstelle beschweren warum dieser Film als FSK 12 eingestuft worden ist.
Übrigends lassen verantwortungsbewusste Eltern nicht Ihre 12 jährigen Kinder allein zuhause vorm Fernseher sitzen. Das wäre für mich eine weitere schockierende Unglaublichkeit.
mtamara am 27. Januar 2008 14:37 Ich bin Lehrerin.
Diese "schockierende Unglaublichkeit" ist leider tagtäglich der Fall.
Ich weiß ja auch, dass es schlimme Filme gibt, die die Kinder sehen können, aber sowas???

Erstens ist der Film totlangweilig, zweitens zwingt Dich keiner ihn anzusehen.