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Im Krankenstand in den Urlaub fahren?

gefragt von sandrine43sandrine43 am 18.03.2008 um 23:39 Uhr

Ich wurde heute von meiner Schwester angerufen die mich gefragt hat, ob sie als Hartz IV Empfänger im Krankenstand für eine Woche in die Schweiz fahren darf. Sie ist nun seit 5 Monaten wegen einer langen chronischen Krankheit krankgeschrieben und wird dies noch einige Monate bleiben. Die Krankenkasse hat gesagt das muss die Arge entscheiden. die Arge entscheidet das erst eine Woche vor Urlaubsantritt. Aber wie sieht es rechtlich aus? Wenn die Arge den Urlaub gewährt darf man dann im Krankenstand das Land verlassen?? Vom Arzt aus ist sie ja nicht bettlägrig geschrieben, sie darf sich ja frei bewegen. Aber wisst ihr was da rechtlich die Lösung ist?? Danke.


Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. März 2008 23:42
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Wenn es Krankenkasse und ARGE genehmigt haben, ist es okay.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 18. März 2008 23:41
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das wird die arge aber anders sehen, wer krankenschein hat kann nicht ins ausland reisen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. März 2008 23:43

Warum nicht?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 18. März 2008 23:49

weil es kein gesetzlicher anspruch ist. die arge muss keinen urlaub genehmigen.

entweder krank und nicht fähig zu arbeiten, oder gesund und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen.

nicht nur die rosinen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. März 2008 23:56

Stimmt, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch drauf. Nichtsdestortrotz kann sie fahren, wenn die ARGE die Ortsabwesenheit genehmigt.

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 18. März 2008 23:57

Was hat das mit rosinen zu tun. Da du heute als Hartz IV Empfänger ja kein Krankengeld bekommst und es indem sinne keine Sozialhilfe mehr gibt, bleibst Du bei der Arge, ob du willst oder nicht. Früher konnte Dir da keiner ans Bein pinkeln mit Krankengeld, war irgendwie ein anderer stand. Aber wenn man Hartz IV hört gibt es oft eine abwertende Haltung und Vorwürfe von Dauerurlauber und Co. Aber man muss unterschieden lernen und auch nicht alle über einen Kamm scheren.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. März 2008 00:01

es gibt kein krankengeld, aber hartz 4 und daher wird die arge es nicht genehmigen.

eine auslandsreise schon mal gar nicht im krankenstand.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 19. März 2008 00:03

Ich nehme ganz stark an, dass jemand der monatelang arbeitunfähig ist, wirklich krank ist! Und da tut so ein Kurzurlaub einfach nur gut!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. März 2008 00:10

@pippi60: das nehme ich auch an, trotzdem kann die arge das so nicht genehmigen.

außerdem kommt die frage auf, wie man sich plötzlich einen auslansurlaub leisten kann.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. März 2008 00:16

''trotzdem kann die arge das so nicht genehmigen.''

Ob sie das genehmigt oder nicht entscheidet die ARGE selbst.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. März 2008 00:25

natürlich, bitmap, die haben ihre vorgaben und danach werden die entscheiden...

Kommentar von 3ae600024fcbaf31b89dc5727023e6d0smallArendt am 19. März 2008 07:28

Antwort für XY.....Kann doch eine Einladung sein??!!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. März 2008 16:51

bei einladung hätte sie keine kosten für ihren lebensunterhalt...

demnach entsteht ihr eine art einkommen, was die zahlung von hartz 4 in der zeit aussetzen könnte.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. März 2008 23:43
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde sagen: Ja! Sie ist krank und steht der ARGE somit nicht zur Arbeitsvermittlung oder Weiterbildung zur Verfügung. Und wenn es der Arzt auch erlaubt, warum soll sie zur Erholung nicht wegfahren dürfen?

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 18. März 2008 23:48

Stimmt. Das sie dem Arbeitsmarkt während der gesamten Krankschreibung nicht zur Verfügung steht! Die lassen sie auch völlig in Ruhe. Ich weiß nur nicht ob es da sowas wie ein Gesetz gibt was man während dieser Zeit tun darf und was nicht.


nordi
beantwortet von nordi am 19. März 2008 07:08
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Es ist schwierig eine pauschale Antwort zu geben, wenn man nicht weiß, an was Deine Freundin erkrankt ist. Ich denke, wenn der Arzt es bescheinigt, daß ein Ortswechel-sprich Urlaub zur besseren Genesung beitragen würde, und dies durch Krankenkasse und ARGE genehmigt wird, geht das in Ordnung. Könnte mir auch vorstellen, daß sie dies nur auf eigene Gefahr machen kann. Die Kasse wird sich auf jeden Fall absichern. Mit Hartz 4 kenne ich mich nicht aus, kann mir aber vorstellen, daß nachgefragt wird, wovon sie den Urlaub bezahlen will.Die Kassen sind leer, da wird jede Situation geprüft und dann entschieden. L.G. Nordi

Kommentar von Ed8d3d122c6ddc3f1eae4bdac72c06adsmallsandrine43 am 19. März 2008 09:37

der urlaub ist natürlich kostenlos. Ist ja unsere engste Bekanntschaft in der Schweiz.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. März 2008 23:44
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Krankgeschrieben und Urlaub machen? Irgendwie passt das nicht zusammen. Wer soll im Ausland die Krankheit behandeln? Ich würde sagen, das geht nicht.




Kommentar von Simple_avatar4smallPele13 am 7. April 2008 09:23

Qetan, es gibt Krankheiten, da geht das sehr wohl und der Arzt empfiehlt dir auch Urlaub zu machen. Bei chronischen Erkrankungen ist es sehr wichtig, die Lebensqualität zu erhalten und etwas für das Seelchen zu machen. Chronisch krank heißt nämlich für immer krank. Die Ärzte geben dir dann Adressen mit an die du dich wenden kannst, falls deine Krankheit schlimmer wird. Ansonsten hast du deine "üblichen" Medikamente dabei.


anonym
beantwortet von luna2000 am 31. März 2008 15:56
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der urlaub muss von der ARge erst bewilligt werden,sonst drohen sanktionen,dalls sie vorgeladen wird


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