im Babyjahr verreisen wenn ich vom amt unterstützung erhalte
ich bekomme Unterstützung vom Amt weil ich in Elternzeit bin und mein Freund mich verlassen hat. Darf ich dann einfach weg fahren über längere Zeit muss ich mich abmelden oder muss ich dem Amt zur verfügung stehen
Danke für die Antworten
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du solltest den Urlaub melden. Aber mit dem Baby Urlaub??? Na viel Spaß ;-)
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Eigentlich muss man immer unter der beim Amt angegebenen Anschrift zu erreichen sein und es sich genehmigen lassen, wenn man längere Zeit wegfahren will. Da du in Elternzeit bist, wollen die aber normalerweise sowieso nichts von dir, laden dich nicht zu Gesprächen ein etc. Trotzdem ist besser, du meldest deine Abwesenheit. Sicher ist sicher.
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ja, was spricht gegen Abmelden?
Kommentar von vinettavinetta 21.05.2010könnte es sein das ich dann geld zurück zahlen müsste für die zeit wo ich weg bin
Kommentar von HummelPupsHummelPups 21.05.2010nein, das musst du nicht,,,die wollen nur ne abmeldung...wenn die dich nämlich in der Zeit vorladen und du kommst nicht, dann streichen die das Geld, aber nicht weil du in Urlaub bist
Kommentar von HummelPupsHummelPups 21.05.2010Anders wird es nur, wenn du die angegebene Urlaubszeit überschreitest (also im jahr 27 Tage oder so)
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Eine Ortsabwesenheit muss vorher angezeigt werden und ist für längstens 3 Wochen im Jahr erlaubt. Am Tag nach der Rückkehr muss man sich auf dem Amt persönlich zurückmelden.
Kommentar von vinettavinetta 21.05.2010wohl bemerkt ich bin nicht arbeitslos ich befinde mich im so genannten Babyjahr
ich möchte nur zu meine Mama fahren sie wohnt 600 km weg von mir =(
na dann hast ja sogar noch Hilfe. Das ist gut. Alles Gute Euch beiden.