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Im Autovertrag steht,Bremsscheiben und Klötze werden erneuert,Bremsscheiben wurden nicht erneuert,Wa

gefragt von gundis43 am 13.06.2009 um 13:49 Uhr

Was kann ich jetzt tun,Verkäufer ist nicht erreichbar,hatte mir beim ersten Anruf noch Bremsscheiben dann zugesichert.Bekomme ich auf jeden Fall Recht, wenn ich mir einen Anwalt nehme?


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Melli18Berlin
beantwortet von Melli18Berlin am 13. Juni 2009 13:50
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wenn es so im vertrag steht ja...


switchy66
beantwortet von switchy66 am 13. Juni 2009 13:51
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Wenn du es schriftlich hast...


kariyes
beantwortet von kariyes am 13. Juni 2009 13:51
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vertrag ist vertrag! wenn er es nicht einhält ist es ein vertragsbruch!

Kommentar von gundis43 am 13. Juni 2009 13:53

Ich kann ihn nicht erreichen,weder telefonisch noch vor Ort.Deshalb die Frage,ob ich mir einen Anwalt nehmen kann und auf jeden Fall Recht bekommen werde.

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 13. Juni 2009 13:56

ja bekommst du!


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 13. Juni 2009 13:51
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wenn es vertraglich geregelt ist, ja!


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 13. Juni 2009 13:51
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Wenn es im Auftrag steht muss er es auch machen....



Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 13. Juni 2009 13:51
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fahr in eine zweite Werkstatt und lass ein Gutachten erstellen.(lass Dir die Altteile vorlegen) Ohne Beweis hast Du schlechte Karten!

Kommentar von gundis43 am 13. Juni 2009 13:55

Der Wagen ist ja in einer Werkstatt wegen einer anderen Sache,und daurch ist es durch Zufall aufgefallen. 4 Wochen nach Erhalt des Wagens wurde mir gesagt,dass die Bremsscheiben alt sind und erneuert werden müssten!!!


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 13. Juni 2009 13:52
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du kannst es auch vom gutachter prüfen lassen,dann dagegen vorgehen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Juni 2009 13:53
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Das mßte auch ohne anwalt gehen. Du musst dich nur auf den Vertrag berufen und notfalls mit einer betrugsanzeige drohen.


anonym
beantwortet von paula211 am 13. Juni 2009 13:56
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Wenn das so im Vertrag steht dann hat sich der Verkäufer auch dran zu halten. Du solltest aber trotzdem drüber nachdenken was kostengünstiger ist. Die Bremsscheiben oder ein eventuelles Gerichtsverfahren... Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das selbe!!!


Antje89
beantwortet von Antje89 am 13. Juni 2009 14:00
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laut vertrag hast du recht. denn es steht so im vertrag geschrieben. laut § 439 BGB hast du das recht auf nacherfüllung, d.h. nachbesserung oder neulieferung. udnw enn die zwei sachen zweimal fehlgeschlagen sind, hast du das recht auf rücktritt vom vertrag oder schadenersatz


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