Ist es illegal einen illegal beschafften Film oder Musik anzuschauen/anzuhören, den man von einer anderen Person bekommen hat, welche sich den FIlm/die Musik runtergeladen hat?

Wer will dich verklagen? Und wenn dich jemand verklagt... schmeiss den Film in den Müll und wie will er das beweisen?

Nicht strafbar, wenn Du nicht gewusst hast, dass es sich um illegal erworbenes Material handelt. Und zur Strafbarkeit müsste Dir das Wissen zweifelsfrei nachgewiesen werden, was nahezu unmöglich ist...
DatNordlicht am 1. Juli 2009 19:52 so einfach ist das leider nicht...du kannst auch angezeit werden, wenn du unwissendlich gestolene Güter kaufst...ich würde ma sagen: Grauzone
RuleBritannia am 1. Juli 2009 19:52 Eine Anzeige ist noch lange kein Beweis, der zu einer Verurteilung führen könnte!
DatNordlicht am 1. Juli 2009 19:55 die betonung liegt auf "könnte" Aber an sich wirst du recht haben, keiner wird sich darüber aufregen. Kommt nur noch drauf an, wieviele Speichermedien man besitzt.

Die Frage hast Du dir doch schon selbst beantwortet...

Mal angenommen, man geht ins Kino. Was das Publikum nicht weiß: Der Kinobesitzer hat die Filmrollen geklaut. Ist es illegal im Kino zu sitzen und auf die Leinwand zu gucken auf die der geklaute Film projiziert wird? Nein, natürlich nicht. Man darf sogar sitzen bleiben und weitergucken wenn man während der Vorführung erfahren sollte, dass der Film geklaut ist.
Nein, ist es nicht. Das Strafbare ist weniger das Herunterladen für den privaten Gebrauch, sondern dass man den Film in den Tauschbörsen während des Herunterladens sofort wieder anderen Tauschbörsenbenutzern zum Download zur Verfügung stellt.
Aber anschauen darfst Du ihn Dir!

Sobald du ihn bekommen hast auf jeden Fall, den das ist Verbreiten von urheberrechtlich geschützem Was-auch-immer.