gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

ilegale übrweisung mit gefälschter unterschrift ins ausland was tuhen?

gefragt von dg288 am 14.03.2009 um 0:20 Uhr

mir ist heute mein konto belastet worden mit 69 euro. die überweisung ging nach frankreich. ich habe aber nie einen auftrag erteit ins ausland zu überweisen. in meiner hausbank war keiner zu erreichen da die schon geschlossen hatten. meine frage ist kann es sein das mein unterschrift gefälscht worden seinkannn und was kann ich dagegen jetzt machen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

betrug x 1.085 frankreich x 1.076 überweisung x 685

Mannheimer
beantwortet von Mannheimer am 14. März 2009 00:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeige erstatten!

Kommentar von Krabbenkutter am 14. März 2009 00:25

Bank benachrichtigen dass keine weiteren Überweisungen in der Richtung getätigt werden dürfen, und - Jepp - ANZEIGEN!


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 14. März 2009 00:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Montag zur Bank, Rücklastschrift, sämtliche Abbuchungen zukünftig negieren, gut ist .


anonym
beantwortet von Ehrlicher am 26. September 2009 05:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie sind Opfer eines Überweisungsbetruges geworden.
Kann sein das ein von ihnen ausgefüllter Überweisungsvordruck aus dem Briefkasten der Bank gefischt wurde und auf das Auslandskonto umgeändert wurde.
Kann auch sein das man per Einschreiben mit Rückschein an die Unterschrift kam. Kann auch sein das die Unterschrift gar nicht gefälscht wurde, und dem Täter nur ihre Bankverbindung bekannt war.
Bis zu einem bestimmten Betrag wird nämlich die Überweisung gar nicht oder nur in Stichproben geprüft.

Ich würde ihnen dringen anraten zu ihrer Bank zu gehen und auf Rückerstattung des bestehen, den Schaden hat die Bank zu tragen wenn die Unterschrift nicht geprüft wird (BGH, Az. XI ZR 117/96 und BGH, Az. XI ZR 325/00) oder Unterschrfit nicht von Ihnen ist.
Es dürfen keine Gebühren für eine falsche Überweisung entstehen.
Notfalls die Bank schriftlich informieren und auf das BGH-Urteil hinweisen, die 69 Euro sind von der Bank zu tragen.
Möglicherweise muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungsbetrug


istie
beantwortet von istie am 14. März 2009 00:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeige erstatten, die Bank benachrichtigen.


holsch
beantwortet von holsch am 14. März 2009 00:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zurückbuchen lassen

Kommentar von 380481fe0f6b3fc940509294c61a0f63smallistie am 14. März 2009 00:32

eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen, das geht nur mit Lastschriften.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.