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ihbäi

Frage von Susanna1 Susanna1

Wenn mir etwas zu billig rausgegangen ist, gibt es da Tricks, dass ich es nicht verschicken muss? Z.B. ist mir beim Einpacken runtergefallen etc. funktioniert das?

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Liebe/r Susanna1,

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Antworten (13)

  • 8
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Du bist offenbar eine Betrügerin. Was du "Tricks" nennst, ist eine offenkundige Betrugsabsicht. Gibst du mir deinen eBay-Namen, damit ich nicht versehentlich etwas bei dir kaufe?

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Ja, aber das Hochbieten von Freunden ist kein Betrug, lächerlich

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Ist auch Betrug

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Das machen aber soviele sogar mein ehemaliger Berufschullehrer...

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das ist jetzt eine Antwort, die von dir zu erwarten war. Man kann den einen Betrug mit dem anderen weder aufrechnen noch relativieren.

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    habt ihr sowas noch nie gemacht? Sagen kann man viel

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das ist auch Betrug und verstößt gegen die Richtlinien von Ebay.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Saarland spricht mir wie so oft aus der Seele. DH

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    Oh ja,mir bitte auch.

    Kommentar von Bananentoast BananentoastBananentoast

    Deswegen habe ich mich dort abgemeldet. Zuviele Betrüger und Scherzkekse, die bieten, aber nicht bezahlen wollen.

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Na das ist unfair. Und übrigens hab ich sowas noch nie gemacht, hab es nur gestern gelesen, dass man das machen soll.

    Kommentar von Bananentoast BananentoastBananentoast

    Das glauben wir dir ja. Aber mach das lieber nicht. Man muss halt vorher wissen, was man mindestens einnehmen will und das Mindestgebot entsprechend einstellen. Mit Pech klagt der Käufer sein Recht ein, und dann muss man am Ende noch draufzahlen.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Klare Betrugsabsicht koppschüttel - Wenns zu billig weggeht, dann solltest Du den Startpreis überdenken - Dann fallen eben auch höhere Gebühren an, aber Du bekommst vielleicht das, was Du dir vorstellst.
    Alles andere entspricht nicht den Richtlinien und jeder der sowas macht, sollte auf der Plattform ausgeschlossen werden

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Wieso unfair - soviel sollte einem doch der gesunde Menschenverstand, der Anstand und das Lesen der ebay-Richtlinien schon gesagt haben. Versetz dich doch in die Lage des Käufers. Dann hast du ziemlich schnell raus, wie dein Verhalten einzuordnen ist.

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Ja vor allem wenn ich der Käufer bin (was meist vorkommt)

  • 4
    Antwort von sofapupser sofapupser

    Solche Ebayer will keiner haben.

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Die wo von Kumpels hochbieten auch nicht, dass ist viel unfairer

    Kommentar von sofapupser sofapupser

    wie wär´s mal mit Ehrlichkeit???

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Bin immer ehrlich ;-) ich mach da nicht soviel finde dass nur unfair, dass soviele zu mir sagen, sie lassen von anderen mitbieten. Aber was dagegen machen können, wird Ebay auch nicht

    Kommentar von sofapupser sofapupser

    immer ehrlich? Nee, is klar!

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Wenn die anderen sich vom Eiffelturm stürzen, springst Du dann auch hinterher?

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    Das ist was anderes sowas ist einfach ärgerlich. Warum sollte ich auf Geld verzichten, wenn die anderen alle soviel dafür bekommen?

    Kommentar von Bananentoast BananentoastBananentoast

    Daher einfach abmelden von diesem Sftlden und die Betrüger unter sich lassen.

  • 3
    Antwort von Ally32 Ally32

    Ist Deien Frage ein verschlüsselter Code? Etwas klarer ausdrücken wäre Hilfreich

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    ihbäi = ebay (vermute ich)

    Kommentar von Ally32 Ally32Ally32

    Mittlerweile bin ich auch dahintergestiegen. Diese Jugend ;-))

  • 2
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Nehmen wir mal an, es fällt Dir wirklich was runter was Du verkauft hast oder es ist Dir sonst wie unmöglich die Leistung zu erbringen, dann ist nicht nur der Kaufpreis zurückzuzahlen, Du bist weiterhin auch dem Käufer schadensersatzpflichtig für entgangenen Gewinn; hätte der Käufer z.B. die Ware selbst zu einem höheren Preis weiterverkaufen können und geht das nun nicht mehr, bist Du für den entgangenen Gewinn haftbar;

    § 252 BGB

    Entgangener Gewinn 1Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. 2Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

  • 2
    Antwort von Franticek Franticek

    Beanstandet. Hier wird danach gefragt, wie man andere betrügen kann. Das kann doch nicht so durchgehen!!!

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    DH

  • 1
    Antwort von Igorharija Igorharija

    lass doch einfach von einem Freund oder Freundin mit bieten.Das ist bei e-bay schon normal

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das ist gegen die Grundsätze von Ebay. Leider macht Ebay noch zu wenig dagegen.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    auch rechtlich ist das nicht in Ordnung und aus meiner Sicht ebenfalls als Betrug einzuordnen. Die Angebote sind keine ernstgemeinten Angebote und sollen dem ehrlichen Bieter die falsche Vorstellung erwecken, es sei ein höherer Preis geboten, damit er mehr bietet. Aus meiner Sicht ein Betrugstatbestand.

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    Pech jehabt..

  • 1
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Festpreis oder höheren Startpreis wählen

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Oder Mindestpreis

  • 1
    Antwort von bulli66 bulli66

    ne funktioniert nicht

    Kommentar von Ally32 Ally32Ally32

    Schön das Du es verstanden hast, ich bin heute zu doof ;-))

  • 1
    Antwort von djfreiflug djfreiflug

    selber schuld, kannste ja probieren, ich würde auf mein ersteigerten Artikel bestehen und negativ Bewertung sowieso

    Kommentar von Susanna1 Susanna1

    aber wenns wirklich runterfällt?

    Kommentar von Bananentoast BananentoastBananentoast

    Naja, dann kann der Bieter, wenn er's drauf anlegt, den Anwalt anrufen und zusätzlich Geld verlangen. Denn ihm ging Zeit und Geld verloren, in der Zwischenzeit hätte er die Ware woanders kaufen können.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Ich habe schon so viel über Ebay gekauft und es ist noch niemandem passiert. Mir würde das spanisch vorkommen. Erst recht, wenn die Auktion als Schnäppchen endet

    Kommentar von djfreiflug djfreiflugdjfreiflug

    DH so siehts aus

  • 0
    Antwort von zilla002 zilla002

    ja lass fallen und rechne mit ner Strafanzeige wegen Betrug...

    man man man Leute gibts, die gibts gar nicht!

  • 0
    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    Klar geht das,aber dann mußt du das Geld zurück zahlen.Kann doch immer mal was mit der Ware passieren,was soll man sonst machen?Aber bitte nur im ernstfall machen,wenn du etwas zu billig verkauft hast hättest du den Startpreis höher machen müssen

  • 0
    Antwort von gnotzer gnotzer

    meinst du "ebay"?

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