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ihbäi

gefragt von Susanna1 am 24.12.2008 um 13:16 Uhr

Wenn mir etwas zu billig rausgegangen ist, gibt es da Tricks, dass ich es nicht verschicken muss? Z.B. ist mir beim Einpacken runtergefallen etc. funktioniert das?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Susanna1,

Hier können keine Fragen geduldet werden, die illegale Handlungen beschrieben haben wissen wollen. Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy Solltest Du dies künftig nicht beachten, werden die Beiträge (und unter Umständen auch Dein Account) gelöscht - genau wiese Frage gleich. Außerdem möchte ich bitten auf Deine Rechtschreibung zu achten.

Vielen Dank für Dein Verständnis. Ben vom gutefrage.net-Support

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ihbäi (1)
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anonym
beantwortet von Saarland60 am 24. Dezember 2008 13:18
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Du bist offenbar eine Betrügerin. Was du "Tricks" nennst, ist eine offenkundige Betrugsabsicht. Gibst du mir deinen eBay-Namen, damit ich nicht versehentlich etwas bei dir kaufe?

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:19

Ja, aber das Hochbieten von Freunden ist kein Betrug, lächerlich

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 24. Dezember 2008 13:20

Ist auch Betrug

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:21

Das machen aber soviele sogar mein ehemaliger Berufschullehrer...

Kommentar von Saarland60 am 24. Dezember 2008 13:20

Das ist jetzt eine Antwort, die von dir zu erwarten war. Man kann den einen Betrug mit dem anderen weder aufrechnen noch relativieren.

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:22

habt ihr sowas noch nie gemacht? Sagen kann man viel

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 24. Dezember 2008 13:22

Das ist auch Betrug und verstößt gegen die Richtlinien von Ebay.

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 13:19

Saarland spricht mir wie so oft aus der Seele. DH

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 24. Dezember 2008 13:20

Oh ja,mir bitte auch.

Kommentar von Simple_avatar8smallBananentoast am 24. Dezember 2008 13:23

Deswegen habe ich mich dort abgemeldet. Zuviele Betrüger und Scherzkekse, die bieten, aber nicht bezahlen wollen.

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:25

Na das ist unfair. Und übrigens hab ich sowas noch nie gemacht, hab es nur gestern gelesen, dass man das machen soll.

Kommentar von Simple_avatar8smallBananentoast am 24. Dezember 2008 13:28

Das glauben wir dir ja. Aber mach das lieber nicht. Man muss halt vorher wissen, was man mindestens einnehmen will und das Mindestgebot entsprechend einstellen. Mit Pech klagt der Käufer sein Recht ein, und dann muss man am Ende noch draufzahlen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 24. Dezember 2008 13:32

Klare Betrugsabsicht koppschüttel - Wenns zu billig weggeht, dann solltest Du den Startpreis überdenken - Dann fallen eben auch höhere Gebühren an, aber Du bekommst vielleicht das, was Du dir vorstellst.
Alles andere entspricht nicht den Richtlinien und jeder der sowas macht, sollte auf der Plattform ausgeschlossen werden

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:36

hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 13:30

Wieso unfair - soviel sollte einem doch der gesunde Menschenverstand, der Anstand und das Lesen der ebay-Richtlinien schon gesagt haben. Versetz dich doch in die Lage des Käufers. Dann hast du ziemlich schnell raus, wie dein Verhalten einzuordnen ist.

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:33

Ja vor allem wenn ich der Käufer bin (was meist vorkommt)


anonym
beantwortet von sofapupser am 24. Dezember 2008 13:18
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Solche Ebayer will keiner haben.

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:20

Die wo von Kumpels hochbieten auch nicht, dass ist viel unfairer

Kommentar von sofapupser am 24. Dezember 2008 13:23

wie wär´s mal mit Ehrlichkeit???

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:26

Bin immer ehrlich ;-) ich mach da nicht soviel finde dass nur unfair, dass soviele zu mir sagen, sie lassen von anderen mitbieten. Aber was dagegen machen können, wird Ebay auch nicht

Kommentar von sofapupser am 24. Dezember 2008 13:29

immer ehrlich? Nee, is klar!

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:33

hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 24. Dezember 2008 13:33

Wenn die anderen sich vom Eiffelturm stürzen, springst Du dann auch hinterher?

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:39

Das ist was anderes sowas ist einfach ärgerlich. Warum sollte ich auf Geld verzichten, wenn die anderen alle soviel dafür bekommen?

Kommentar von Simple_avatar8smallBananentoast am 24. Dezember 2008 13:24

Daher einfach abmelden von diesem Sftlden und die Betrüger unter sich lassen.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 24. Dezember 2008 13:18
3x
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Ist Deien Frage ein verschlüsselter Code? Etwas klarer ausdrücken wäre Hilfreich

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 24. Dezember 2008 13:21

ihbäi = ebay (vermute ich)

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 24. Dezember 2008 13:21

Mittlerweile bin ich auch dahintergestiegen. Diese Jugend ;-))


Franticek
beantwortet von Franticek am 24. Dezember 2008 13:21
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Beanstandet. Hier wird danach gefragt, wie man andere betrügen kann. Das kann doch nicht so durchgehen!!!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 24. Dezember 2008 13:36

DH


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Dezember 2008 13:27
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Nehmen wir mal an, es fällt Dir wirklich was runter was Du verkauft hast oder es ist Dir sonst wie unmöglich die Leistung zu erbringen, dann ist nicht nur der Kaufpreis zurückzuzahlen, Du bist weiterhin auch dem Käufer schadensersatzpflichtig für entgangenen Gewinn; hätte der Käufer z.B. die Ware selbst zu einem höheren Preis weiterverkaufen können und geht das nun nicht mehr, bist Du für den entgangenen Gewinn haftbar;

§ 252 BGB

Entgangener Gewinn 1Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. 2Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.



djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 24. Dezember 2008 13:17
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selber schuld, kannste ja probieren, ich würde auf mein ersteigerten Artikel bestehen und negativ Bewertung sowieso

Kommentar von Susanna1 am 24. Dezember 2008 13:18

aber wenns wirklich runterfällt?

Kommentar von Simple_avatar8smallBananentoast am 24. Dezember 2008 13:33

Naja, dann kann der Bieter, wenn er's drauf anlegt, den Anwalt anrufen und zusätzlich Geld verlangen. Denn ihm ging Zeit und Geld verloren, in der Zwischenzeit hätte er die Ware woanders kaufen können.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 24. Dezember 2008 13:34

Ich habe schon so viel über Ebay gekauft und es ist noch niemandem passiert. Mir würde das spanisch vorkommen. Erst recht, wenn die Auktion als Schnäppchen endet

Kommentar von B4251102cd72efe2705f8e80c8abca3esmalldjfreiflug am 24. Dezember 2008 14:43

DH so siehts aus


bulli66
beantwortet von bulli66 am 24. Dezember 2008 13:18
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ne funktioniert nicht

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 24. Dezember 2008 13:19

Schön das Du es verstanden hast, ich bin heute zu doof ;-))


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. Dezember 2008 13:18
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Festpreis oder höheren Startpreis wählen

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 24. Dezember 2008 13:20

Oder Mindestpreis


wernilein
beantwortet von wernilein am 24. Dezember 2008 13:19
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Pech jehabt..


Igorharija
beantwortet von Igorharija am 24. Dezember 2008 13:19
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lass doch einfach von einem Freund oder Freundin mit bieten.Das ist bei e-bay schon normal

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 24. Dezember 2008 13:21

Das ist gegen die Grundsätze von Ebay. Leider macht Ebay noch zu wenig dagegen.

Kommentar von amiria71 am 24. Dezember 2008 13:32

auch rechtlich ist das nicht in Ordnung und aus meiner Sicht ebenfalls als Betrug einzuordnen. Die Angebote sind keine ernstgemeinten Angebote und sollen dem ehrlichen Bieter die falsche Vorstellung erwecken, es sei ein höherer Preis geboten, damit er mehr bietet. Aus meiner Sicht ein Betrugstatbestand.


gnotzer
beantwortet von gnotzer am 24. Dezember 2008 13:18
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meinst du "ebay"?


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 24. Dezember 2008 13:19
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Klar geht das,aber dann mußt du das Geld zurück zahlen.Kann doch immer mal was mit der Ware passieren,was soll man sonst machen?Aber bitte nur im ernstfall machen,wenn du etwas zu billig verkauft hast hättest du den Startpreis höher machen müssen


zilla002
beantwortet von zilla002 am 24. Dezember 2008 13:30
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ja lass fallen und rechne mit ner Strafanzeige wegen Betrug...

man man man Leute gibts, die gibts gar nicht!


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