Wenn mir etwas zu billig rausgegangen ist, gibt es da Tricks, dass ich es nicht verschicken muss? Z.B. ist mir beim Einpacken runtergefallen etc. funktioniert das?

Liebe/r Susanna1,
Hier können keine Fragen geduldet werden, die illegale Handlungen beschrieben haben wissen wollen. Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy Solltest Du dies künftig nicht beachten, werden die Beiträge (und unter Umständen auch Dein Account) gelöscht - genau wiese Frage gleich. Außerdem möchte ich bitten auf Deine Rechtschreibung zu achten.
Vielen Dank für Dein Verständnis. Ben vom gutefrage.net-Support
Du bist offenbar eine Betrügerin. Was du "Tricks" nennst, ist eine offenkundige Betrugsabsicht. Gibst du mir deinen eBay-Namen, damit ich nicht versehentlich etwas bei dir kaufe?
Solche Ebayer will keiner haben.
Die wo von Kumpels hochbieten auch nicht, dass ist viel unfairer
wie wär´s mal mit Ehrlichkeit???
Bin immer ehrlich ;-) ich mach da nicht soviel finde dass nur unfair, dass soviele zu mir sagen, sie lassen von anderen mitbieten. Aber was dagegen machen können, wird Ebay auch nicht
immer ehrlich? Nee, is klar!
hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden
monja1995 am 24. Dezember 2008 13:33 Wenn die anderen sich vom Eiffelturm stürzen, springst Du dann auch hinterher?
Das ist was anderes sowas ist einfach ärgerlich. Warum sollte ich auf Geld verzichten, wenn die anderen alle soviel dafür bekommen?
Daher einfach abmelden von diesem Sftlden und die Betrüger unter sich lassen.

Ist Deien Frage ein verschlüsselter Code? Etwas klarer ausdrücken wäre Hilfreich

Beanstandet. Hier wird danach gefragt, wie man andere betrügen kann. Das kann doch nicht so durchgehen!!!
monja1995 am 24. Dezember 2008 13:36 DH

Nehmen wir mal an, es fällt Dir wirklich was runter was Du verkauft hast oder es ist Dir sonst wie unmöglich die Leistung zu erbringen, dann ist nicht nur der Kaufpreis zurückzuzahlen, Du bist weiterhin auch dem Käufer schadensersatzpflichtig für entgangenen Gewinn; hätte der Käufer z.B. die Ware selbst zu einem höheren Preis weiterverkaufen können und geht das nun nicht mehr, bist Du für den entgangenen Gewinn haftbar;
§ 252 BGB
Entgangener Gewinn 1Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. 2Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

selber schuld, kannste ja probieren, ich würde auf mein ersteigerten Artikel bestehen und negativ Bewertung sowieso
aber wenns wirklich runterfällt?
Naja, dann kann der Bieter, wenn er's drauf anlegt, den Anwalt anrufen und zusätzlich Geld verlangen. Denn ihm ging Zeit und Geld verloren, in der Zwischenzeit hätte er die Ware woanders kaufen können.
monja1995 am 24. Dezember 2008 13:34 Ich habe schon so viel über Ebay gekauft und es ist noch niemandem passiert. Mir würde das spanisch vorkommen. Erst recht, wenn die Auktion als Schnäppchen endet
djfreiflug am 24. Dezember 2008 14:43 DH so siehts aus

ne funktioniert nicht
Ally32 am 24. Dezember 2008 13:19 Schön das Du es verstanden hast, ich bin heute zu doof ;-))

Festpreis oder höheren Startpreis wählen
Franticek am 24. Dezember 2008 13:20 Oder Mindestpreis

lass doch einfach von einem Freund oder Freundin mit bieten.Das ist bei e-bay schon normal
boriswulff am 24. Dezember 2008 13:21 Das ist gegen die Grundsätze von Ebay. Leider macht Ebay noch zu wenig dagegen.
auch rechtlich ist das nicht in Ordnung und aus meiner Sicht ebenfalls als Betrug einzuordnen. Die Angebote sind keine ernstgemeinten Angebote und sollen dem ehrlichen Bieter die falsche Vorstellung erwecken, es sei ein höherer Preis geboten, damit er mehr bietet. Aus meiner Sicht ein Betrugstatbestand.

Klar geht das,aber dann mußt du das Geld zurück zahlen.Kann doch immer mal was mit der Ware passieren,was soll man sonst machen?Aber bitte nur im ernstfall machen,wenn du etwas zu billig verkauft hast hättest du den Startpreis höher machen müssen
ja lass fallen und rechne mit ner Strafanzeige wegen Betrug...
man man man Leute gibts, die gibts gar nicht!
Ja, aber das Hochbieten von Freunden ist kein Betrug, lächerlich
Ist auch Betrug
Das machen aber soviele sogar mein ehemaliger Berufschullehrer...
Das ist jetzt eine Antwort, die von dir zu erwarten war. Man kann den einen Betrug mit dem anderen weder aufrechnen noch relativieren.
habt ihr sowas noch nie gemacht? Sagen kann man viel
Das ist auch Betrug und verstößt gegen die Richtlinien von Ebay.
Saarland spricht mir wie so oft aus der Seele. DH
Oh ja,mir bitte auch.
Deswegen habe ich mich dort abgemeldet. Zuviele Betrüger und Scherzkekse, die bieten, aber nicht bezahlen wollen.
Na das ist unfair. Und übrigens hab ich sowas noch nie gemacht, hab es nur gestern gelesen, dass man das machen soll.
Das glauben wir dir ja. Aber mach das lieber nicht. Man muss halt vorher wissen, was man mindestens einnehmen will und das Mindestgebot entsprechend einstellen. Mit Pech klagt der Käufer sein Recht ein, und dann muss man am Ende noch draufzahlen.
Klare Betrugsabsicht koppschüttel - Wenns zu billig weggeht, dann solltest Du den Startpreis überdenken - Dann fallen eben auch höhere Gebühren an, aber Du bekommst vielleicht das, was Du dir vorstellst.
Alles andere entspricht nicht den Richtlinien und jeder der sowas macht, sollte auf der Plattform ausgeschlossen werden
hab dass noch nie gemacht, aber mir fällt auf, dass die meisten wenn auch hirnlosen Angebote gegen Schluss immer ziemlich hochgeboten werden
Wieso unfair - soviel sollte einem doch der gesunde Menschenverstand, der Anstand und das Lesen der ebay-Richtlinien schon gesagt haben. Versetz dich doch in die Lage des Käufers. Dann hast du ziemlich schnell raus, wie dein Verhalten einzuordnen ist.
Ja vor allem wenn ich der Käufer bin (was meist vorkommt)