Ich ziehe den Sohn meiner Patentochter groß seit 2 1/2 Jahren. Sie und der Kindesvater leben von AlG II. Steht mir Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu? Ich bin mit dem Kind und den Eltern nicht verwandt,Jugendamt und Familiengericht stimmen dem Aufenthalt des Kindes bei mir zu. Ich selbst erhalte auch nur AlG II.

Das solltest du mit der Arge klären, ob das einem eigenen Kind gleichgestellt ist. Ich hab leider in meinen Unterlagen nichts dazu gefunden
Unterhalt oder der Vorschuss darauf steht immer dem Kind zu. Du solltest also mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Sicher ist wichtig, wer das Sorgerecht hat. Aber auch da gibt es Urteile: der Unterhalt geht an denjenigen, bei dem das Kind sich meist aufhält, nicht unbedingt derjenige, der Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.