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Ich wurde vom Diabetologen nicht behandelt, da mein Ü-Schein nicht vom Hausarzt war. Darf er das ?

gefragt von OzeanwellenOzeanwellen am 23.04.2009 um 20:06 Uhr

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Lita76
beantwortet von Lita76 am 23. April 2009 20:07
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Also eigentlich ist es doch egal, wer Dir die Überweisung ausstellt. Das hat doch mit dem Hausarzt nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 23. April 2009 20:27

Das ist nicht richtig.


anonym
beantwortet von NinaLinaMina am 23. April 2009 20:07
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Von welchem Arzt kam er denn? Es gibt Ärzte, zu denen kannst du nur gehen, wenn Du eine begründete Überweisung Deines Hausarztes hast, möglicherweise gehört der Diabetologe dazu.

Kommentar von Simple_avatar2smallOzeanwellen am 23. April 2009 20:11

Von einem Facharzt

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 23. April 2009 20:26

Von welchem Facharzt, und warum wurdest du von ihm zum Diabetologen überwiesen?


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 23. April 2009 20:26
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Ja, das darf er, auch wenn es nicht besonders fein ist. Nur der Hausarzt darf zu allen Fachrichtungen überweisen, weitere Fachgruppen dürfen nur zu anderen Fachärzten überweisen, wenn die Überweisung im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung steht.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 23. April 2009 20:07
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Was ist ein Diabetolge?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 23. April 2009 20:08

Ein Facharzt für Diabetiker.

Kommentar von Regenmacher am 23. April 2009 20:08

Diabetologe ist ein Facharzt, der sich mit der Krankheit Diabetes auskennt und sie behandelt.

Kommentar von Krabbenkutter am 23. April 2009 20:09

Grazie...


Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. April 2009 20:07
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Von wem erfolgte denn die Überweisung?


Kommentar von Simple_avatar2smallOzeanwellen am 23. April 2009 20:10

Von einem Facharzt


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 23. April 2009 20:08
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Klar darf er das, warum denn nicht?


Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 23. April 2009 20:11
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Nein, es ist unerheblich von wem die Überweisung ausgestellt wurde. Vorrausgesetzt es war ein niedergelassener Arzt.

Kommentar von D3ee29bc73a0f82f1d1442ddc08e2f2csmallBEAFEE am 23. April 2009 20:12

???

Kommentar von Simple_avatar2smallOzeanwellen am 23. April 2009 20:17

Natürlich ist der Arzt hier niedergelassen.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 24. April 2009 14:17
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Man bezahlt einmal im Quartal die Gebühr. Und nur der Arzt, der das Geld angenommen hat, darf Überweisungen ausstellen.


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