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Ich wohne seit 9 Jahren in einer Wohnung. Wie lange ist die Künd. Frist des Vermieters?

gefragt von aXXLJaXXLJ am 04.02.2009 um 0:43 Uhr

Der Wohnblock hat KEINE Nutzungsberechtigung zur Vermietung. Vermieter will nun abreißen lassen und will 3 Monate Kündigungsfrist gewähren, obgleich kein Wohnraum-Ersatz gestellt wird und Umzugskosten selbst getragen werden sollen. Muss der Vermieter für Wohnungsersatz sorgen? Ist man als Mieter berechtigt Miete einzubehalten, wenn der Vermieter keine Nutzungsrechte zur Vermietung besitzt? Was passiert, wenn die Kündigungsfrist abläuft und weder Mieter noch Vermieter passenden Ersatzwohnraum gefunden haben?

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Mietrecht x 3.874 Wohnungskuendigung x 58 Fehlende Nutzungsrechte x 1

albatros
beantwortet von albatros am 4. Februar 2009 01:23
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die kündigungsfrist von drei monaten erhöht sich nach 5 und 8 jahren jeweils um drei monate, demzufolge sind es bei dir nach 9 jahren 9 monate. im mietvertrag steht das so natürlich nicht. in der regel steht da, dass sich das nach den jeweils geltenden gesetzlichen bestimmungen richtet. die vermieter wollen ja nicht unbedingt schlaue mieter.

Kommentar von Obelhicks am 4. Februar 2009 09:35

stimmt. möglicherweise aber auch die alte gesetzliche regelung (verlängert sich nach 5, 8, 10 jahren, aber bisher sind es ja erst 9). dann gilt für den vermieter die längere, vereinbarte frist.

die sache mit der nutzungsberechtigung finde ich difus. frag doch mal beim bauamt nach, was das zu bedeuten hat.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 4. Februar 2009 10:26

nach der mietrechtsreform stimmen meine angaben, so im bgb § 573c (1) nachzulesen.

Kommentar von Ff1e4b9279c153921be5be0532832b7csmallaXXLJ am 4. Februar 2009 13:37

Danke für all die Antworten. Es wird voraussichtlich zur Räumung des Gebäudes kommen, wobei der Vermieter die Pflicht zur Gestellung von Ersatzwohnraum hat, sofern dies von den Mietern gefordert wird. Der gesamte Komplex ist offenbar "schwarz" vermietet worden.


konny27
beantwortet von konny27 am 4. Februar 2009 01:05
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steht es nicht im Vertrag


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 4. Februar 2009 00:59
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hmm ich glaube nicht das die normalen regeln anwenden kann ... wenn die wohnungen eigentlich nicht hätten als wohnung vermietet werden dürfen ist das ein ausnahemfall ... würde so schnell wie möglich ausziehen und einen anwalt einschalten .. nacher hätten die wohnungen nicht vermietet werden dürfen weil asbest vorhanden ist oder weil was anderes giftiges verbaut worden ist ... gibt noch anderesachen die genau so unschön ist ....


Maultier
beantwortet von Maultier am 4. Februar 2009 00:51
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Evtl. helfen Dir die Antworten auf eine (entfernt) ähnliche Frage von mitr weiter:
http://www.gutefrage.net/frage/welche-kuendigungsfrist-in-einer-mietwohnung-als-...
Viel Erfolg, Muli


anonym
beantwortet von connen am 4. Februar 2009 00:50
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mus zu 99,9 % im mietvertrag stehen


wim50
beantwortet von wim50 am 4. Februar 2009 00:47
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Städte u. Gemeinden sind u.U. dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten (drohende Wohnungslosigkeit)


anonym
beantwortet von elchrido am 4. Februar 2009 00:46
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Deine Kündigungsfrist müßte bereits länger als ein halbes Jahr sein. Gehe zum Mieterbund dort erhältst Du Auskunft und Hilfe.


Igitta
beantwortet von Igitta am 4. Februar 2009 00:45
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Steht das nicht im Mietvertrag?


simikra
beantwortet von simikra am 4. Februar 2009 00:45
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ich würde mal beim mieterverein oder anwalt nachfragen


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