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Ich wohne in Deutschland und hab' mein Spanisches Auto mitgebracht. Wie lange darf damit fahren?

gefragt von EAstra am 06.02.2009 um 20:54 Uhr

Ich bin in Deutschland angemeldet, aber bleibe nur bis Juli. Ich habe ein Spanisches Auto mit Spanischem Kenntzeichnen. Ich weiss aber nicht wie lange darf ich damit fahren oder ob ich überhaupt eine Deutsche Versicherung haben soll. Da ich nicht lange bleiben wird, wollte ich eigentlich nicht das Auto in Spanien abmelden müssen.


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attaatta
beantwortet von attaatta am 6. Februar 2009 20:56
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innerhalb der EU kannst du doch als Grenzgänger fungieren,behältst deinen Wohnsitz in Spanien bei ,dann brauchst das Auto auch nichz ummelden. machen viele Norddeutsche ,die in DK arbeiten so,weil sonst eine Sauhohe Steuer in DK fällig würde. Mach dich mal in dieser Richtung schlau.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 6. Februar 2009 20:56
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nach einem Monat solltest du es ummelden, wenn dein erster Wohnsitz Deutschland ist


Histotechnik
beantwortet von Histotechnik am 7. April 2009 09:39
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Es sind genau 12 Monate. Danach musst Du eine sog. Ganzabnahme beim TÜV machen, hoffentlich ist es ein Auto, das auch in Deutschland verkauft wurde, sonst müssen dabei erst die Daten erfasst werden. Ansonsten hat Bernd recht: wenn Du keinen festen Wohnsitz in Spanien hast, solltest Du binnen drei Monaten ummelden. Das gilt ürigens alles auch für den Führerschein - den darfst Du auch höchstens 12 Monate hier verwenden.


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