ich will,in einen kinofilm bin aber zu jung dafür was tun

21 Antworten

Es gibt gar keine Möglichkeit, außer bis zum 16. Geburtstag warten. Wenn das Kino in Deutschland ist und sich an die Gesetze hält, dann ist die einzige richtige Antwort: Nach Jugendschutzgesetz § 11 dürfen Kinder und Jugendliche nur in Filme die für ihr Alter freigegeben sind. d.h. in deinem Fall du darfst in Filme ab 0 / 6 / 12 Jahre. Filme ab 16/18 Jahre sind für dich Tabu. Nur bei Filmen ab 12 Jahren gibt es eine Ausnahme: Dort dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern in einen Film ab 12 Jahren. Das Kino riskiert ansonsten eine Geldstrafe von bis zu 50000.--€.

Probieren kannst du es immer, musst halt damit rechnen, dass du weggeschickt wirst.^^

Sonntags mittags kontrollieren einige nicht so streng, bei dem Wetter kann man eh nicht viel machen, da bietet sich auch Kino an.

Hört sich "interessant" an, der Film. ;) http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kino/filmkritik-world-war-z-der-virus-bei-dem-man-mit-muss-12245169.html

mit der Uhrzeit hat das nichts zu tuen. Kinobetreiber sind verpflichtet immer zu kontollieren. Manche halten sich zwar nicht dran.

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Versuch doch einfach ins Kino bzw in den Film zu kommen. Kauf dir ne Karte und wenn dich niemand kontrolliert, bist du drin;)

tja umd wenn dann hab ich ne karte fürn müll

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@tikirchh

ne, wenn dich nach dem Kartenkauf einer kontrolliert, bekommst du das Geld zurück, passiert aber meist schon an der Kasse.

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@Holger4712

ne, wenn dich nach dem Kartenkauf einer kontrolliert, bekommst du das Geld zurück

Das ist dann Kulanz des Kinos, die sind dazu nicht verpflichtet. Juristisch gesehen ist das eine versuchte Erschleichung, dafür wird das Kino einen nicht noch belohnen und wenn sie den Platz anderweitig nicht besetzt kriegen, dann würden sie damit Verluste machen.

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@ceevee

er kann sich ja damit rausreden das er das FSK überhaupt nicht beachtet hat. "uups tschuldigung das wusst ich nicht"

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@ceevee

"Juristisch gesehen ist das eine versuchte Erschleichung"

§ 265a Erschleichen von Leistungen

Wer ... den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Da er den Eintrittspreis zahlen würde, würde er nix,aber auch mal gar nix erschleichen!!!!

Das Risiko das zu hast ist "lediglich" den Verlust des Eintrittspreises. Jetzt musst du dir überlegen ob es dir das wortwörtlich wert ist ;) Riskiere es wenn du den Film sehen willst;)

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@Bardyman

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... wie gesagt, das ist Kulanz des Kinos und es kommt sicher auch drauf an, wie lange vor Vorstellungsbeginn man die Karte kauft.

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@haiqualiti

Stimmt, die Erschleichung war, wenn man sich eine Karte für einen anderen Film kaufen will und dann in den mit der zu hohen FSK reinschleicht reinschleicht. Das mit der Rückgabe ist dann irgendwo in den AGBs geregelt. Passiert, danke für den Hinweis...

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@ceevee

stimmt aber nachdem er unbedingt reinwill ist es am besten alles dafür zu tun um im falle des falles auf Kulanz hoffen zu können

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Da kommst du auch mit Begleitperson nicht rein. Versuchs trotzdem daran halten sich ja net alle