fenster nicht dicht haustür kaputt klingelanlage kaputt lärmbelästigung durch eigenen vermieter obwohl laut hausordnung 19 uhr ruhe sein soll mieter wird immer höher

Geh zum Mietverein. Die sind echt Klasse!!!Hab einen Vermieter der übelsten Sorte und nun muss er klein bei geben.
Wende Dich an einen Anwalt oder den Mieterverein. Bei Deiner Formulierung brauchst Du Hilfe.
Wegen der aufgeführten Gründe kannst Du die Miete mindern, aber nicht fristlos kündigen. Fristgerecht geht das natürlich immer. Aber ich schliese mich den andern an: Geh zum Mieterverein.

Dann tritt in den Mietverein ein, die können Dich unterstützen.
Die Kündigungsfrist (3 Monate) mußt du trotzdem einhalten. Ansonsten mußt du dem Vermieter Zeit zur Mängelbehebung geben. Mängel müssen aber immer sofort reklamiert werden. Wenn die Zustände schon Monate oder Jahre her sind, seit Entstehung, hat man keine Anspruch darauf die Miete zu kürzen.
Miete kürzen und fristgerecht kündigen, wenn dein Vermieter kein Geld mehr bekommt lässt er Dich vielleicht früher ziehen. Aber denk dran: Alles schriftlich machen