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ich will aus einem verbindlichen Kaufangebot austeigen weil die Finanzierung nicht passt was wird das kosten

gefragt von marijana77 am 29.11.2007 um 7:13 Uhr

wohnungskauf 900000.- euro + Investitionsablöse von 17000.- Euro + 10 % Nebenkosten ich hab unterschrieben mit der meinung das ich da zurück treten darf


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Mismid
beantwortet von Mismid am 29. November 2007 07:55
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Notariell unterschrieben? Da kannst du nicht zurücktreten! Man kann doch nicht einen Kaufvertrag unterschreiben bevor die Finanzierung nicht geklärt ist. Das Geld mußt du auf jeden Fall bezahlen. Du kannst vielleicht versuchen die Wohnung wieder zu verkaufen und hoffen möglichst wenig Verlust zu machen. Da du dir aber eine 900.000 Euro Wohnung leisten wolltest, kann es dir ja nicht so schlecht gehen und wirst das sicher verkraften

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 29. November 2007 11:34

Ich denke mal es sollen 90.000 Euro sein. Ein "verbindliches Kaufangebot" gibt es beim Immokauf nicht so wirklich. Der Kaufvertrag ist erst geschlossen, wenn Du einen Notarvertrag unterschrieben hast.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. November 2007 08:10
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najaaaaaaaaaaaaaa.. wenn ich ohne Klärung der Finanzierung mehr als eine Million Euro ins Spiel bringe, dann wird es bestimmt auch einen Weg der Löschung geben...so unbedarft kann man doch eigentlich nicht sein....


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 29. November 2007 13:47
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Was bitte genau meinst Du mit "verbindliches Kaufangebot"?

Solange der Kauf noch nicht beim Notar beurkundet wurde, kannst Du zurücktreten, musst nur möglicherweise irgendeine "Strafe" zahlen - hängt von der Formulierung im "Angebot" ab.


anonym
beantwortet von Teddine am 30. November 2007 10:55
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Ein Wohnungskauf muss in Deutschland von einem Notar beurkundet sein sonst ist er unwirksam. Auch Dein verbindliches Kaufangebot muss zur Wirksamkeit notariell beurkundet sein. Es wird dann in dem Vertrag sicher bestimmt sein, wie lange Du an dieses Angebot gebunden bist, falls der Käufer dann in diesem Zeitraum dein Angebot notariell annimmt kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande.

Wenn der Vertrag bzw. Dein Angebot nicht von einem Notar beurkundet worden ist, musst Du im Prinzip noch nicht einmal zurücktreten, weil der Vertrag ja unwirksam ist. Du musst dann auch keine Schadensersatzforderungen des Verkäufers, Maklers usw. erfüllen.

Wenn der Vertrag vom Notar beurkundet worden ist, kannst Du (außer es ist eine Rücktrittsmöglichkeit im Vertrag aufgeführt) nicht zurücktreten. Wenn Du nicht bezahlst, z.B. weil Du keine Finanzierung mit einer Bank abgeschlossen hast und kein Geld bekommen hast, wird der Verkäufer Dir eine Nachfrist setzen bis zu welcher Du zu bezahlen hast. Nach dem Ablauf der Frist wird ER vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung an einen anderen verkaufen. Von Dir wird er dann seinen Verlust als Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatz umfasst folgendes:

  • Unterschiedsbetrag zwischen deinem Kaufpreis und dem dann erzielten Verkaufspreis,

  • Verzugszinsen (zur Zeit 8,19 %),

  • die in der Zwischenzeit neu angefallenen Kosten wie z.B. noch mal Makler, Hausgelder

Die Gefahr, dass Du da einen Schadensersatz von 20-30 % des Kaufpreises bezahlen musst ist sehr hoch.


anonym
beantwortet von kbra01 am 29. November 2007 08:06
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Es gibt die Möglichkeit, gegen "Konventionalstrafe" jeden Vertrag zu "brechen". Es ist natürlich Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern. Ist dem Kontrahenten ein Spekulationsgewinn entgangen, wirst Du natürlich auch dafür haften müssen. Eine Lösung gibt es immer.





anjanni
beantwortet von anjanni am 29. November 2007 09:00
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Nun, wenn Du das vor einem Notar unterschrieben hast, steht auch in dem Vertrag, was passiert, wenn Du nicht zahlst. Das sollte Dir auch der Notar an der Stelle erklärt haben.

Wenn es sich um eine Art Vorvertrag handelt (also ohne Notar), solltest Du noch mal nachsehen, ob eine Rücktrittsklausel enthalten ist.

Ein Rücktrittsrecht hast Du innerhalb bestimmter Fristen, wenn Du den Vertrag bei Dir zu Hause oder an Deinem Arbeitsplatz unterschrieben hast. (Scheidet beim notariell beglaubigten Kaufvertrag schon mal aus, da das normalerweise beim Notar im Dienstzimmer abgewickelt wird.)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. November 2007 09:04
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Wer mit solchen Summen umgeht sollte wissen das ein Form-gebundener Vertrag nicht einfach, einseitig aufzulösen ist!

Du wirst ohne Zahlung nicht in das Grundbuch eingetragen ! Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist wird der Verkäufer beantragen den Verkaufs Vermerk aus dem Grundbuch zu streichen !

Wenn Du arm bist und Er schlau, wird Er dich in Ruhe lassen,anderenfalls wirst Du für einen Saftigen Ausfall haftbar gemacht werden können !

Bei der Summe, Notar-Gebühren ?

Dir kann man wirklich nur Glück wünschen !

Eddy21


yenaro
beantwortet von yenaro am 30. November 2007 11:00
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Vertrag ist Vertrag, da hilft nur, dass der Vertragspartner bereit ist von dem Vertrag zurueckzutreten und/oder einen neuen Vertrag machen will. Buergerliches Gesetzbuch BGB Vertragsrecht;


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