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Ich werde meinen namen auf einer Bewerbung ändern - ist das strafbar?

gefragt von GlasVegasGlasVegas am 03.11.2009 um 15:42 Uhr

Ich will versuchen meinen Namen zu "verdeutschen"... indem ich den Mädchen-namen meiner Mutter verwende. Ich will wissen ob ich dann eher eine (eventuell auch POSITIVE!) antwort auf Job Bewerbungen bekomme - können mir die irgendwas anhaben dabei??


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tina99
beantwortet von tina99 am 3. November 2009 15:43
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das ist Fälschung

Kommentar von C7891d3989d79568145a574ab5601b9bsmallGlasVegas am 3. November 2009 15:46

auch wenn es der mädchen name der mutter ist? meine eltern sind sowieso geschieden..


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 4. November 2009 15:23
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Sie müssen sich mit Ihrem richtigen Namen bewerben. Einen anderen Rat kann und will ich Ihnen nicht geben. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen die Stelle. Wann wollen Sie es dem Arbeitgeber beichten dass Sie ihn angelogen haben. Falsche Angaben in Bewerbungsunterlagen können dazu führen dass Sie den Job wieder verlieren. Zumal der Arbeitgeber in der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Ganz nebenbei: Es ist mit Sicherheit besser wenn der Arbeitgeber Sie so einstellt, wie Sie wirklich sind, inklusive Ihres richtigen Namens. Viel Erfolg! Peter Kleinsorge


MMKPersonal
beantwortet von MMKPersonal am 3. November 2009 15:45
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Das ist ganz klar eine strafbare Handlung, die auch gar keinen Sinn hat, sonst musst Du ja auch die Angaben auf Deinen Zeugnissen verändern. Das ist dann bereits eine Urkundenfälschung!


ranke41
beantwortet von ranke41 am 3. November 2009 15:43
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Äh......du solltest deinen Namen , der im Ausweis steht bei Bewerbungen angeben.


justika
beantwortet von justika am 3. November 2009 15:43
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Das ist eindeutig eine Ver-Fälschung Deines Namens und nicht gestattet und somit wohl auch strafbar.


Schmuskatze
beantwortet von Schmuskatze am 3. November 2009 15:44
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Ja das ist urkundenfälschung


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 3. November 2009 15:44
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ich denke nicht, das in einer bewerbung auf den namen, bzw. dessen herkunft ankommt. sondern auf die leistungen.

Kommentar von C7891d3989d79568145a574ab5601b9bsmallGlasVegas am 3. November 2009 15:47

bist du deutsch/österreicher? wenn, dann glaub ich nicht das du das verstehen wirst

Kommentar von 8a6d464b3658485b35bc614978768118smallCarlo02 am 3. November 2009 15:48

ich bin deutscher.

Kommentar von dieMina am 3. November 2009 15:48

Träum weiter.. schön wärs!


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. November 2009 15:44
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Das ist Vortäuschung falscher Tatsachen un raus kommt es au8f jeden Fall. Dann kannst Du den Job vergessen.


Schafilein
beantwortet von Schafilein am 3. November 2009 15:44
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Naja ob das unter Urkundenfälschung oder sowas fällt wage ich zwar zu bezweifeln aber selbst wenn ich eine Firma anschreibt und dich zu einem Vorstellungsgespräch bestellt, du sogar die Stelle dann noch bekommst... Wirst du schneller rausfliegen als du angestellt bist weil du schon nen falschen Namen angegeben hast...


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 3. November 2009 15:45
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Was heißt hier strafbar? Ich denke, spätestens bei Einstellung merkt der Arbeitgeber, dass Du Dir die Realität "zurechtbiegst", und das kann ganz böse Vorurteile begründen und Dich sogar den Job kosten. Der denkt doch, dass Du das immer so machst...

Kommentar von C7891d3989d79568145a574ab5601b9bsmallGlasVegas am 3. November 2009 15:50

ich bewerbe mich nur an teilzeit jobs, nichts großes - also können die mir quasi den buckel runterrutschen wenn sie sich dann anders entscheiden :)


anonym
beantwortet von Manne67 am 3. November 2009 15:45
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Wenn es zum Vertrag kommt ist er nicht gültig, da Dein richtiger Name nicht auf dem Vertrag ist.


Thorzton
beantwortet von Thorzton am 3. November 2009 15:45
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Das kannst du machen, wenn du dann aber mit deinem Richtigen Namen nicht eingestellt wirst hast du einen Beweis für eine Diskriminierung, und kannst sie verklagen


anonym
beantwortet von Reanne am 3. November 2009 15:46
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Das kannst Du nicht machen, Deine Zeugnisse weisen Deinen richtigen Namen aus und die Post kommt dann bei Dir nicht an, weil ein anderer Name am Klingelschild steht. Außerdem wäre das Urkundenfälschung. Du kannst nur in Erwägung ziehen, Deinen Namen amtlich zu änern beim Standesamt.

Kommentar von C7891d3989d79568145a574ab5601b9bsmallGlasVegas am 3. November 2009 16:01

wir bekommen noch immer post vom vorigen besitzer, und dessen namen hat mit unserem nicht das geringste gemeinsam...


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