So ich war für eine Woche krankgeschrieben und habe für die woche auch kein geld bekommen!!! steht leider so im arbeitsvertrag aber ist das überhaupt rechtens das man kein geld bekommt wenn man bei der zeitarbeit angestellt ist?

Das ist z.B. gut möglich, so lange man noch in der Probezeit ist.
Du solltest mal schnellstens deinen Arbeitsvertrag nehmen und dich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht begeben. Dieser sollte diesen gegenlesen. Weil was in deinen Fragen so steht, scheint sittenwidrig zu sein, aber das kann dir der Anwalt sagen. Ich denke du bist sicherlich auch noch Geringverdiener, so dass du Beratungskostenbeihilfe bekommst.

Wenn die Zeitarbeitfirma dir kein Geld zahlt, dann ist deine Krankenkasse für Lohnersatz im Krankheitsfall zutändig.
Wenn man neu beschäftigt wird, dann ist es normal, dass der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen bei Krankheit keinen Lohn zahlen muß.
Wende dich an deine Krankenkasse.
Infos über Lohnersatz im Krankheitsfall auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/EntgeltfortzahlungimKrankheitsfall

Wenn Du eine Vollzeitstelle hast und die Deine Sozialabgaben leisten, dann kann ich es mir nicht vorstellen. Vielleicht solltest Du nächstes mal Verträge besser durchlesen. Ruf mal bei Deiner Krankenkasse an und frag ob die Dir Krankengeld zahlen. Gute Besserung..

Der Arbeitsvertrag ist etwas, auf das sich 2 Parteien einigen. Da keine Pflicht besteht, ihn zu unterschreiben, kann man sich vorher überlegen, ob einem alle Klauseln zusagen und die Inhalte vorher besprechen. Der Rechtstreit ist letztlich die unangenehmste Lösung.
In den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung bekommst du die Lohnfortzahlung von deiner Krankenkasse gezahlt, d. h. dein "neuer" Arbeitgeber rechnet diese Zeit nicht mit dir ab. Arbeitest du angemeldet oder auf geringfügiger Basis? Hast du denn eine Krankmeldung abgegeben und dich ordungsgemäß bei deiner Firma abgemeldet? Was steht genau in deinem Vertrag? Zeitarbeitsfirmen sind auch dazu verpflichtet Lohnfortzahlung zu leisten und ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas anderes in den Verträgen vereinbart werden kann.