Hallo. Ich möchte meinen Resturlaub (von vor der Elternzeit) gern nehmen, da ich ihn vor der Geburt des Kindes nicht nehmen konnt da ich krankgeschrieben war. Steht mir dieser Urlaub trotzdem zu????

Das kann ich mir nicht vorstellen. Resturlaub verfällt doch irgendwann, oder irre ich mich da?
Der Resturlaub steht dir bis zum März des nächsten Jahres zu.
Sie schreibt doch gar nicht, wie lange sie in der Elternzeit war...