Ich bin 12 und suche einen nebenjob.Kennt einer eine website oder jemanden der mit einen nebenjob anbieten könnte? Ich brauche dringend hilfe.
Mit 12 Jahren darfst du gar keinen Job ausüben. Hilf deinen Eltern oder Großeltern im Haushalt oder Garten, führe Hunde aus, Babysitten....

Mit 12 Jahren darfst Du noch nicht arbeiten. Genieße Deine Kindheit. Falls Geldsorgen in der Familie sind, entweder das Sozialamt oder das Jugendamt kontaktieren.

Mit 12 darf man noch nicht jobben. ich glaube erst mit 15
Manoi am 4. August 2009 20:13 ab 13
Suche doch in der Nachbarschaft nach einem Babysitterjob ( das mache ich nämlich ) oder trag zeitung aus!
HIlf deiner Mutter/Oma im Haushalt...und Garten....mehr geht nicht...
zeitung austragen... aber das ist ab 14 bei uns lassen die das aber durchgehen..

nein ab 13. da kann man glaube ich eitung austragen. mach ich auch bald.in einem monat.. xD

Da Kinderarbeit verboten ist,sieht es für dich schlecht aus.

du darfst mir 12 jahren leider noch nicht arbeiten gehen. Du wirst später merken arbeit ist anstrengend und du wirst noch genug in deinem leben arebiten müssen, genieß erstmal deine Kindheit.
§ 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern (1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
mit 12 kann man doch nicht arbeiten gehen mal zu schule oder ist etwas bei dir zu hause habt ihr kein geld

DOch man kann mit 12 Arbeiten halt nicht so intensiv sondern nur post austeilen mit erlaubni der eltern pro monat ca. 250 EURO-350 EURO
Aber lass dich nicht dabei erwischen!
also ich habe mit 12 (lief damals über meine mutter) angefangen hefte auszutragen. da ich immer älter aussah hat das eh keiner gemerkt. vielleicht einfach mal die supermärkte abklappen, vielleicht auch mal bei imbissbuden nachfragen, vielleicht wollen die auch, dass man ihre pizzazettel, etc.. verteilt gegen geringes entgelt :-)

Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
Wenn ein Kind unter 13 Jahren ausnahmsweise bei Filmaufnahmen, Hörspielen, im Theater oder bei Musikveranstaltungen einer Tätigkeit nachgehen soll, muss der Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, stehen in der Genehmigung die Bedingungen unter denen ein Kind dort arbeiten darf.
Warte bis zu Deinem 13. Geburtstag. Ab diesem Tag darfst Du für leichte Arbeiten beschäftigt werden. Beispiele: Zeitungen austragen, Haustiere betreuen, Kinder betreuen, Nachhilfeunterricht geben, für anderes einkaufen (außer Tabak und Alkohol), Botengänge, leichte Gartenarbeit usw.
Vor dem 13. Geburtstag darf Dich niemand (ohne die oben erwähnte Ausnahmegenehmigung) beschäftigen.
Das steht übrigens im Jugendarbeitsschutzgesetz.