Es soll aus den deutschen Gesetzesbuch kommen und soll ein Link sein.
DNAKE FÜR IHR ANTWORTEN
Schüler dürfen aber des Unterrichts verwiesen werden. Der Lehrer muss allerdings sicherstellen, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dies kann er zum Beispiel, indem er den Schüler klar anweist, direkt vor der Tür zu bleiben und nicht weg zu gehen, oder indem er den Schüler zum Rektorat schickt.
Dürfen sie...
ok das habe ich nicht gedacht das sie das dürfen danke für die antwort
Dann such mal schön. Lehrer dürfen das nämlich sehr wohl.Und das ist im Sinne der wenigen Schüler die was lernen wollen auch gut so..
soweit ich weiß können schüler sogar komplett vom untericht ausgeschlossen werden - mehrere tage, je nachdem wie das vergehen war
Es gibt keine Seite in der Form. Die einzigen Möglichkeiten ist: das Recht auf Unterricht. Was aber wichtiger ist, ist, dass der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er jemanden vor die Tür stellt.
Nicht automatisch. Habe mich erst letzte Woche mit einer Referendarin darüber unterhalten. Man kann Schüler vor die Tür setzen, ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen.
kiramarie am 21. April 2009 16:11 Ist aber im Schulgesetz so verankert.Hab ich mir vor kurzem ausgedruckt.

eigentlich hat der schüler ja ein recht auf bildung, steht im grundgesetz. das kannst du bringen wenn du´s auf nachsitzen anlegst
Und wenn einer stört und somit das Recht auf Unterricht aller anderen in der Klasse eingeschränkt ist? Dem Lehrer stehen disziplinarische Maßnahmen zur Verfügung, unter anderem der Unterrichtsverweis. Schulverweis gibt es ja auch!
kiramarie am 21. April 2009 16:21 Genau. Hier stehts sogar: Schulgesetz § 53