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Ich suche eine Seite auf der steht das Schüler nicht aus dem Unterricht verwiesen werden dürfen.

gefragt von Jonas1234Jonas1234 am 21.04.2009 um 16:03 Uhr

Es soll aus den deutschen Gesetzesbuch kommen und soll ein Link sein.

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anonym
beantwortet von monmon82w am 21. April 2009 16:05
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Schüler dürfen aber des Unterrichts verwiesen werden. Der Lehrer muss allerdings sicherstellen, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dies kann er zum Beispiel, indem er den Schüler klar anweist, direkt vor der Tür zu bleiben und nicht weg zu gehen, oder indem er den Schüler zum Rektorat schickt.


anonym
beantwortet von Tumba am 21. April 2009 16:04
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Dürfen sie...

Kommentar von Simple_avatar10smallJonas1234 am 21. April 2009 16:05

ok das habe ich nicht gedacht das sie das dürfen danke für die antwort

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 21. April 2009 16:07

Schüler dürfen im Extremfall sogar für mehrere Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Les mal im schulgesetz (google)

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 21. April 2009 16:20

Siehe hierzu im Schulgesetz § 53


kriegerlein
beantwortet von kriegerlein am 21. April 2009 16:09
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Dann such mal schön. Lehrer dürfen das nämlich sehr wohl.Und das ist im Sinne der wenigen Schüler die was lernen wollen auch gut so..


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 21. April 2009 16:18
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soweit ich weiß können schüler sogar komplett vom untericht ausgeschlossen werden - mehrere tage, je nachdem wie das vergehen war


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 21. April 2009 16:06
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Es gibt keine Seite in der Form. Die einzigen Möglichkeiten ist: das Recht auf Unterricht. Was aber wichtiger ist, ist, dass der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er jemanden vor die Tür stellt.

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 16:08

Nicht automatisch. Habe mich erst letzte Woche mit einer Referendarin darüber unterhalten. Man kann Schüler vor die Tür setzen, ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 21. April 2009 16:11

Ist aber im Schulgesetz so verankert.Hab ich mir vor kurzem ausgedruckt.


svenmueller93
beantwortet von svenmueller93 am 21. April 2009 16:07
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eigentlich hat der schüler ja ein recht auf bildung, steht im grundgesetz. das kannst du bringen wenn du´s auf nachsitzen anlegst

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 16:10

Und wenn einer stört und somit das Recht auf Unterricht aller anderen in der Klasse eingeschränkt ist? Dem Lehrer stehen disziplinarische Maßnahmen zur Verfügung, unter anderem der Unterrichtsverweis. Schulverweis gibt es ja auch!

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 21. April 2009 16:21

Genau. Hier stehts sogar: Schulgesetz § 53


soedergren
beantwortet von soedergren am 21. April 2009 16:09
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Sorry, aber das Gesetz gibt's nicht...


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