hi, meine Frau ist im moment arbeitslos gemeldet, und ich bin mit meinem master zu gange, sie erhält z zt AL-geld, wir haben jetzt geheiratet un ziehen nächsten monta zusammen.
Wie sieht die rechtslage aus, haben wir das recht auf wohngeld oder sowas...
danke
Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Kommt aufs Einkommen und die Miethöhe an. Stelle einen Antrag die Bearbeitung dauert Monate
Rechne einfach mal: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=2...
ist ein sehr infomativer link danke dafür

wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: JA
http://www.kiel.de/Aemter61bis_92/55/Wohngeld/Hoechstgrenzen.htm#
beziehst du bafög? du fällst nicht unter das alg
kaesbrot am 9. September 2008 00:04 Nicht nur ALG-Empfänger bekommen Wohngeld. Das ist grundsätzlich für Geringverdiener.
ok sorry das wusste ich ned :)

bitmap am 9. September 2008 00:19 @pascha78 für ne klarere Auskunft sind deine Angaben zu dürftig.
Erkundigt euch doch direkt bei den Ämtern, oder stellt einfach einen Antrag.
Hi, sorry wusste erstens nicht dass das so schnell geht vielen dank zunächst einmal dafür, zweitens, ich bin student meine meinen master, beziehe keinen BAfög, sie hat bis april gearbeitet und bezieht ALG1, denek ich zumindest also zumindest kein harz4 oder wie immer das auch heissen mag... braucht ihr noch mehr??
vielen dank
Hi, sorry wusste erstens nicht dass das so schnell geht vielen dank zunächst einmal dafür, zweitens, ich bin student meine meinen master, beziehe keinen BAfög, sie hat bis april gearbeitet und bezieht ALG1, denek ich zumindest also zumindest kein harz4 oder wie immer das auch heissen mag... braucht ihr noch mehr??
vielen dank
Jeder Bürger mit geringen Einkommen hat Anspruch auf Wohngeld.Dieser Antrag muß bei der Wohngeldstelle gestellt werden,wobei alle Einkommen Berücktsichtigt werden.Die Bearbeitung dauert so 4 Wochen,je nach Gemeinde.
''Ich wüsste nicht was dagegen spricht.''
Bei der Frau z.B., wenn sie ALG II bekäme. Dann hätte sie evtl. Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II (§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung), aber nicht auf Wohngeld.
Ich schließe mich bitmap an, halte die Frage aber für einen Fake. Welcher Abiturient beherrscht nur Kleinschreibung?
ALG ist die Abkürzung für Arbeitslosengeld. Da spricht nichts dagegen. Von ALG2 wird meist nur noch als Hartz4 gesprochen. Ich gehe davon aus das der Fragesteller korrekte Angaben macht.
Es ging nur um deine pauschale Aussage. Zu dem Zeitpunkt meines Kommentars war auch noch nicht bekannt, welche Art von ALG die Frau bekommt. Und bevor umsonst auf ein nicht zuständiges Amt gerannt wird, habe ich mir den Hinweis auf ALG II einfach mal erlaubt.