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Ich student meine Frau Arbeitlos haben wir recht auf wohngeld??

gefragt von pascha78 am 08.09.2008 um 23:57 Uhr

hi, meine Frau ist im moment arbeitslos gemeldet, und ich bin mit meinem master zu gange, sie erhält z zt AL-geld, wir haben jetzt geheiratet un ziehen nächsten monta zusammen.

Wie sieht die rechtslage aus, haben wir das recht auf wohngeld oder sowas...

danke


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anonym
beantwortet von Halbwissen am 9. September 2008 00:00
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Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Kommt aufs Einkommen und die Miethöhe an. Stelle einen Antrag die Bearbeitung dauert Monate

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. September 2008 00:17

''Ich wüsste nicht was dagegen spricht.''

Bei der Frau z.B., wenn sie ALG II bekäme. Dann hätte sie evtl. Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II (§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung), aber nicht auf Wohngeld.

Kommentar von Simple_avatar10smallSilberkiesel am 9. September 2008 01:34

Ich schließe mich bitmap an, halte die Frage aber für einen Fake. Welcher Abiturient beherrscht nur Kleinschreibung?

Kommentar von Halbwissen am 9. September 2008 01:49

ALG ist die Abkürzung für Arbeitslosengeld. Da spricht nichts dagegen. Von ALG2 wird meist nur noch als Hartz4 gesprochen. Ich gehe davon aus das der Fragesteller korrekte Angaben macht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. September 2008 19:45

Es ging nur um deine pauschale Aussage. Zu dem Zeitpunkt meines Kommentars war auch noch nicht bekannt, welche Art von ALG die Frau bekommt. Und bevor umsonst auf ein nicht zuständiges Amt gerannt wird, habe ich mir den Hinweis auf ALG II einfach mal erlaubt.


Lissa
beantwortet von Lissa am 9. September 2008 00:09
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Kommentar von Simple_avatar8smallArmindo am 9. September 2008 00:56

ist ein sehr infomativer link danke dafür


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. September 2008 01:34
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wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: JA

http://www.kiel.de/Aemter61bis_92/55/Wohngeld/Hoechstgrenzen.htm#


anonym
beantwortet von maxelputzel am 8. September 2008 23:59
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beziehst du bafög? du fällst nicht unter das alg

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. September 2008 00:04

Nicht nur ALG-Empfänger bekommen Wohngeld. Das ist grundsätzlich für Geringverdiener.

Kommentar von maxelputzel am 9. September 2008 01:27

ok sorry das wusste ich ned :)


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. September 2008 00:10
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Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. September 2008 00:19

@pascha78 für ne klarere Auskunft sind deine Angaben zu dürftig.


dwarf
beantwortet von dwarf am 9. September 2008 00:25
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Erkundigt euch doch direkt bei den Ämtern, oder stellt einfach einen Antrag.

Kommentar von pascha78 am 9. September 2008 00:30

Hi, sorry wusste erstens nicht dass das so schnell geht vielen dank zunächst einmal dafür, zweitens, ich bin student meine meinen master, beziehe keinen BAfög, sie hat bis april gearbeitet und bezieht ALG1, denek ich zumindest also zumindest kein harz4 oder wie immer das auch heissen mag... braucht ihr noch mehr??

vielen dank


anonym
beantwortet von pascha78 am 9. September 2008 00:39
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Hi, sorry wusste erstens nicht dass das so schnell geht vielen dank zunächst einmal dafür, zweitens, ich bin student meine meinen master, beziehe keinen BAfög, sie hat bis april gearbeitet und bezieht ALG1, denek ich zumindest also zumindest kein harz4 oder wie immer das auch heissen mag... braucht ihr noch mehr??

vielen dank


anonym
beantwortet von rama6 am 9. September 2008 09:21
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Jeder Bürger mit geringen Einkommen hat Anspruch auf Wohngeld.Dieser Antrag muß bei der Wohngeldstelle gestellt werden,wobei alle Einkommen Berücktsichtigt werden.Die Bearbeitung dauert so 4 Wochen,je nach Gemeinde.





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