Hallo! Vielleicht kann mir ja jemand helfen? Ich wurde im Laufe meines Studiums krank und ob ich wieder gesund werde weiss man nicht. jedenfalls konnte ich mein studium dann unter normalen bedingungen nicht mehr fortsetzen. Ich habe also Anträge auf Modifikationen gestellt. Ich brauchte eine Befreiung der Anwesenheitspflicht.
Diesen Antrag habe ich vor 1,5 Jahren gestellt. Ich musste diesen Antrag an 3 Prüfungsämter stellen, da ich 3 Fächer studiere. 2 Ämter haben diesen Antrag genehmigt, vom 3. Amt habe ich nie irgendwas gehört. In den letzten 3 Semestern habe ich also in dem Fach einfach weiter studiert und habe den Dozenten gesagt, dass ich noch auf eine Antwort wegen der Befreiung der Anwesenheitspflicht warte.
Jetzt plötzlich vor der Klausurphase vom 3. Amt kam doch noch eine Antwort. Sie haben den Antrag abgelehnt. Nun weiss ich nicht, wie ich in dem Fach weiter studieren soll, da ich unmöglich regelmäßig zur Uni gehen kann. Ist das überhaupt legal, dass man mir erst so spät antwortet? Was ist nun mit den Veranstaltungen, welche ich in den letzten 2 Semestern und in diesem Semester gemacht habe? Bzw. darf man mich für dieses Semester so kurz vor Semesterende von den Klausuren ausschließen, weil ich eben zu häufig gefehlt habe? An wen muss ich mich bei sowas wenden?

besprich das mit dem 3. amt, deinem tutor, dem unisekretariat und der studentenvertretung.
sorry, aber du sprichst immer nur von deiner behinderung, aber was für ne art behinderung ist das, das du deine anwesennheitspflicht nicht erfüllen kannst??
Ich habe ein fachärztliches Klinikattest, in diesem steht, dass ich aufgrund einer chronischen Krankheit nicht regelmäßig zur Uni gehen kann und somit meiner Anwesenheitspflicht nicht nachkommen kann. Welche Krankheit ich dabei nun habe spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
na ja chronisch krank ist keine behinderung...habe auch chronische bronchitis und bin deswegen noch lang net behindert...

Deine Behinderung besteht doch scheinbar in erster Linie in einer psychischen/psychosomatischen Erkrankung.
Wenn Du die Leistungsanforderungen nicht erfüllen kannst, mußt Du Dich halt krankheitsbedingt beurlauben lassen und weiter studieren, wenn Du wieder gesund bist.
Mimimimi am 30. Juni 2009 17:20 Soweit ich das bisher aus Deinen Fragen entnehmen konnte, besteht dein Haupthindernis doch einfach darin, daß du morgens so schlecht aus dem Bett kommst.
Meinst du nicht, du könntest dich eventuell da einfach ein wenig zusammenreissen?
Moderator: Wieso wurde dieser Schwachsinn von Ninimimi nicht gelöscht?
Mimimimi am 30. Juni 2009 17:53 was denn?
klär mich auf, wenns nicht so ist.
aber was du hast ist doch eher eine krankheit als eine behinderung, wenn mans genau nimmt.
oder nicht?
Mimimimi am 30. Juni 2009 17:55 welche drei fächer studierst du denn?
nur um das einschätzen zu können.
@Moderator: Wieso werden hier solche Beleidigungen eigentlich nicht gelöscht?

An sich werden Studenten mit Behinderung doch eher bevorzugt, oder? Was ich meine ist, dass bei zulassungsbeschränkten Studienfächer Bewerber mit Behinderung eher eine Chance haben, den Studienplatz zu bekommen. An sich sollte das also nicht rechtens sein. (Behaupte ich einfach mal so.) Darf ich fragen, ob deine Behinderung speziell für dein Fach hinderlich ist? (Ich hoffe du weißt, wie ich das meine.) Ansonsten würde ich mich an den Tutor wenden, die zuständigen Ämter, bei denen du Anträge gestellt hast, bei der Studienberatung nochmal nachfragen und beim Studentenwerk. Die haben sicher eine Beratungsabteilung für solche Fälle.
Eigentlich sollte es so sein. Aufgrund meiner Behinderung bin ich nicht in der Lage die Anwesnheitspflicht zu erfüllen, also muss ich davon befreit werden. Das wäre in jedem anderen Fach auch so.

Der Allgemeine Studierendenausschuss(AStA) sollte dir Auskunft geben können.
Das ist sehr gut möglich, aber der Mann der dort arbeitet ist leider blind und braucht dann ewig um mal irgendwelche Vorschriften und Regelungen zu suchen.
bestimmt hast du irgendwelche bescheinigungen oder atteste von ärzten, damit wendest du dich an dieses 3. amt. erkundige dich beim schulleiter, ob es eine art schlichterstelle für solche fälle gibt, eine studentenvertretung muss es geben- ist gesetz und sollte eigentlich aushängen an wen man sich wenden kann. im äussersten fall würde ich mit klage drohen- bitte vorher rechtsberatung bei einem anwalt in anspruch nehmen (wegen der paragraphen). viel glück
Schulleiter?? An welcher Uni gibt es denn einen Schulleiter? Sicher habe ich ein Attest, aber das zuständige Prüfungsamt möchte, dass ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinde und er da rein schreibt, welche Krankheit ich habe, damit die Sekräterin in dem besagten Amt die Schwere der Erkrankung bestimmten kann.
Das 3. Amt ist nicht kooperativ, einen Tutor habe ich nicht und von einer Studentenvertretung habe ich auch noch nie was gehört.
anstatt des tutors fragst du irgendeinen deiner dozenten, die werden dir weiterhelfen.
die studentenvertretung musst du selbst aufsuchen oder anders kontaktieren, es wird eine geben.
Das glaubst aber auch nur du. Unsere Dozenten sind ja schon extrem gereizt, wenn es überhaupt ein Student wagt an ihre Bürotür anzuklopfen.
dann fällt mir nur noch die übergeordnete schulbehörde/amt ein.