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Ich soll verschwundenes Paket bezahlen!?

gefragt von speedy72 am 15.07.2008 um 18:24 Uhr

Vor einiger Zeit nahm ich 2 Pakete für eine Nachbarin aus dem Haus entgegen!Sie hatte eine Benachrichtigung im Briekasten,dass die Pakete bei mir abzuholen wären,was sie aber nicht tat!Da wir mit dieser Person eh schon einige Differenzen hatten,brachte ich sie ihr auch nicht hoch,sondern eine Woche später wieder zur Post!Mir sagte sie,es wäre kein Zettel im Briefkasten gewesen! Seit gut einem Monat werde ich von einer dieser Firmen angeschrieben, weil wohl die Pakete unauffindbar wären, ich sollte also zahlen, weil ich mit meiner Annahme einen Vertrag unterschrieben hätte, Kopie von der DHL lag bei! Muss ich wirklich zahlen, nur weil ich die Pakete entgegen nahm, mit meiner Unterschrift?


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brettpit
beantwortet von brettpit am 15. Juli 2008 18:27
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Find ich komisch dass du sie angenommen hast, trotz den Differenzen...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juli 2008 18:28
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Mit Deiner Unterschrift hat die Firma zunächst einen Beweis, daß Du im Besitz der Pakete bist. Wenn Du beweisen kannst, daß Du die Pakete zurückgeschickt hast (Postquittung o.ä.), kannst Du den Gegenbeweis antreten und mußt nicht zahlen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juli 2008 18:27
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nu klar..du hast doch die Pakete in deine Obhutspflicht genommen und dich damit verpflichtet, der Empfängerin diese Pakete zu übergebn, was du warum auch immer nicht tatest...versteh halt wer will

das nächste ist, dass du fremde Ware einfach auf das Postamt schafft und wegschickst und hast jetzt selber keinen Nachweis darüber, ob und wann und wer sie erhalten hat..

sehr schlechte Karten und ein unverständliches Verhalten

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:38

Ich weiß ja, wie dass klingt, für andere wirklich unverständlich! Aber nichts desto trotz muss eine Lösung her, aber wie?

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 15. Juli 2008 19:30

Die Lösung ist in diesem Falle wirklich, dass DU für die verschwundenen Pakete finanziell aufkommst, sofern Du keinen Nachweis (Einlieferbeleg) der Post hast, dass Du sie dort abgegeben - den "schwarzen Peter" also weiter gegeben hast.


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. Juli 2008 18:27
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erst einmal: Wenn Differenzen und die Person so unzuverlässig ist, warum wure das Paket angenommen - hätte ich nicht gemacht,um Ärger zu ersparen

zweitens: Leider hört man es immer wider, dass die Post mit derartigen Benachrichtigungen unzuverlssig sind

drittens: Du bist leider wirkloich schlecht dran, die Dinge stehen gegen dich

viertens, du hast nicht das Recht die Pakete wieder zurückzugeben

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:54

Doch, denn ich bin nicht dazu verpflichtet, die Wochenlang bei mir zu lagern!

Kommentar von hochglanz am 15. Juli 2008 18:58

und warum hast du innerhalb der Wochen denn nicht einmal selber !! die Person angesprochen, dass du Pakete hast??? Es bleibt dein Fehlverhalten!

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 19:03

Weil ich immer noch davon überzeugt war, dass sie die Benachrichtigung irgendwo abgelegt hatte oder sie nicht holen wollte!

Kommentar von hochglanz am 15. Juli 2008 19:13

Das wird garantiert als unqualifizierte Ausrede gewertet!

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 19:24

Pech, es war halt so!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 15. Juli 2008 18:29
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Wenn Du die Pakete wieder zur Post gegeben hast, dann kannst Du ja die Belege an die entsprechenden Firmen weiterleiten, eventuell auch einen Zeugen benennen, der bei der Rücksendung dabei war. Das könnte Euch helfen, jedoch müsst Ihr Euch um die Beweise kümmern, da Ihr mit der Leistung der Unterschrift tatsächlich eine Verbindlichkeit/eine Verantwortung eingegangen seid.

Ich an Eurer Stelle würde somit das nachstemal entweder keine Pakete für die Dame mehr anehmen - oder die einfach trotz Streit bei ihr abgeben, damit vergibt man sich bestimmt nichts...




Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:44

Mit dem Zeugen ist gut, denn mein Mann war dabei! Gilt das denn?

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 15. Juli 2008 22:50

Probier es aus - schreibe den Firmen - höflich, aber bestimmt. Und kein "vielleicht" und keine Eingeständnis-Phrasen benutzen - das hilft oft.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 15. Juli 2008 18:25
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Hast du keinen Beleg der Rücksendung bekommen? Dann sieht es wohl schlecht aus. Warum hast du die Pakete angenommen, wenn du mit der Person eh schon im Klinsch liegst?.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:29

Belege gibt's nur, wenn es eine Retourensendung ist, nicht bei Annahme verweigert! Habe mich da schon schlau gemacht! Tja, zu dem Anderen, dass war meine Dummheit, wurde überrumpelt! Und das schönste ist, die meldet sich noch nicht mal selber, sind ende März ausgezogen!

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 15. Juli 2008 18:31

Dann hast du ein echtes Problem, denn du bist in der Beweispflicht über die Rücksendung.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:34

Tja, wie ich schon BesserwissHoch3 sagte, an dem Tag war mal wieder die Hölle los und wäre die Kollegin da gewesen, wäre das wohl nicht passiert! Wenn das Wörtchen wenn nicht wär....


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 18:26
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Das ist das Risiko, es sei denn, du kannst nachweisen, das die Pakete wieder bei der Post waren/ sind...

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:30

An dem Tag, 26.Februar, war da die Hölle los und ausgerechnet der Typ da, der nie was aus die Reihe bekommt. Aber mein Argument ist, es gehen immer wieder mal Paekte verloren, und das war das erste Mal bei mir!

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 18:31

das nützt dir aber hier auch nichts, ein Nachweis sollte aus Papier bestehen, nicht aus Meinungen und Einschätzungen...

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:34

Bekomm ich aber nicht, leider!

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 18:37

dann wirst du wohl oder übel zahlen müssen, denn du bist der letzte nachweisbare bekannte Empfänger...

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:45

Sch....aber noch ist nichts verloren und bekanntlicherweise nicht aller Tage abend....

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 15. Juli 2008 18:48

"Es war das erste mal" ist ein gaaanz schwaches Argument !


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 18:26
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Ja, kann sein, daß du die Rechnung zahlen mußt. Wenn du mit deiner Nachbarin Differenzen hast, solltest sie anders lösen.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:31

Würd ich ja gerne, aber die wohnen seit ende März nicht mehr hier, ich bekomme nur Post von dieser Firma!


DieAerzte
beantwortet von DieAerzte am 15. Juli 2008 18:26
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Naja ich kenne mich damit nicht aus! bin ja erst 14.

Aber ich sag mal meine Meinung dazu!

Nein, ich finde Sie sollten NICHT zahlen! Weil sie nur freundlich zum Nachbarn sein wollten und das Paket aufgenommen haben.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 18:28

das Leben könnte so schön sein, aber so läuft es leider nicht mehr im Deutschland des Jahres 2008...

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:32

Danke, Schnucki, das ist ja richtig nett von dir, ich werde so oder so nicht zahlen, da nehm ich auch, wenn's sein muss einen Anwalt für!

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 15. Juli 2008 18:42

@DieAerzte: Würdest Du das auch so sehen, wenn Dein Nachbar Pakete für Dich annimmt, die Pakete verschwinden und Du dann noch die Rechnung für die nicht erhaltene Ware bezahlen musst!? Was nützt Dir die Freundlichkeit Deines Nachbarn, wenn er die Paket annimmt, aber sie Dir nicht übergibt oder Dich zumindest informiert, dass Du sie abholen kannst? Der Fragesteller hat sich sogar die Mühe gemacht, die Pakete zur Post zu tragen, statt mit weniger Aufwand beim Nachbarn bescheid zu geben. Das muss man wohl nicht verstehen ...

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:46

Die Nachbarin hatte eine Benachrichtigung im Briefkasten, wusste normalerweise also, wo sie die Pakete hätte abholen können. Aber wenn sie die natürlich mit der Reklame wegwirft.....


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 15. Juli 2008 18:28
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Wenn Du nachweisen kannst, das Du sie zur Post gebracht hast sicher nicht.
Ansonsten ist davon auszugehen, das Du wahre hast, die Du entweder zurückgeben, oder bezahlen musst.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:40

Ich habe sie im Beisein meines Mannes zurückgebracht! Aber zahlen, da ist das Letzte Wort mit denen noch nicht gesprochen! Ich weiß, ich war blöd! Ich geb's ja zu!

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 15. Juli 2008 18:45

Wenn Du einen Zeugen hast, und Dein Mann ist Zeuge, brauchst Du nicht zahlen. Das hat dann sogar vor Gericht bestand.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 18:50

Oh danke, du bist meine Rettung; aber gilt der nicht als Befangen?

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 15. Juli 2008 23:14

Nein, das ist ein Rechtsirrtum, dem viele aufliegen. Denn vor Dem Gesetz sind alle Gleich. Und bei einem Verfahren muss der Richter im Einzelfall entscheiden, wem er glaubt. Verwandschaftsverhältnisse sind da Fast egal.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 15. Juli 2008 18:47
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Wieso nimmst du Pakete für jemand an, mit dem du "Differenzen" hast ??? Wäre es nicht einfacher gewesen, die Pakete bei der Adressatin abzugeben , als sie zur Post zu bringen? Wenn du dir auf der Post keine Bescheinigung über die Rücksendung ausstellen ließest, dann kann es durchaus sein, Schadenersatz leisten zu müssen.


anonym
beantwortet von dolabella am 15. Juli 2008 18:54
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Mal eine ganz blöde Frage: warum schreiben die Firmen Dich an? Da muss doch noch irgend etwas im Hintergrund gelaufen sein. Die Firma hat mit Dir auch keinen Vertrag. Ansprechpartner sind die Besteller des Pakets, die wiederum können sich bei Dir schadlos halten. Also verweise die Firma an die (ehemalige) Nachbarin.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 19:07

Habe ich auch, was aber genau da abläuft, ist mir ein Rätsel! Ich habe auch schon mit der Ansprechpartnerin auf dem Schreiben gesprochen, die mir widerum erklärte, dass sie das auch mit der Bestellerin getan hätte, sie dürfte mir aber nicht die neue Adresse geben, wegen Datenschutz! Meine Adresse haben die von DHL, wo ich bei der Annahme unterschrieben habe! Jetzt geht das Ganze in die Buchhaltung und die Entscheiden, wie es weitergeht!

Kommentar von dolabella am 15. Juli 2008 19:16

Also ein Nachforschungsauftrag. Interessant, dass DHL so schnell Namen und Adressen herausrückt. Von wegen Datenschutz. Die Firma dürfte aber dennoch Schwierigkeiten haben, einen Anspruch Dir gegenüber durchzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie klagen, dürfte sehr gering sein. Wenn sie den Rechtsweg beschreiten, musst Du Dich wehren, vorher würde ich sie abwimmeln.

Kommentar von speedy72 am 15. Juli 2008 19:25

Danke dir, ich werde auch jetzt jeden Brief von denen als Annahme verweigert zurückgeben!





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