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Ich singe privat sehr gern und habe etliche Coversongs aufgenommen, diese aber nicht veröffentlicht.

gefragt von TeddyleinTeddylein am 25.07.2007 um 21:27 Uhr

(also soweit kein Problem) Nun möchte ich aber Hörproben (30 sek.) davon ins Internet stellen, darf ich das so ohne weiteres? (Ich denke mal schon, denn bei youtube fragt ja auch keiner nach Rechten.)


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anonym
beantwortet von lux23 am 25. Juli 2007 21:34
2x
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Wer bei youtube nach was fragt oder nicht, ist grundsätzlich mal rechtlich irrelevant, ebenso wie die 30 sek.. Sofern du -mit den von dir vorgetragenen Songs- irgend welche Urheberrechte verletzt, kann das sehr teuer für dich werden! Ein wesentlicher Faktor dabei dürfte sein, ob du mit der Veröffentlichung gewerbliche Interessen verfolgst, also Geld verdienen möchtest. Ist es ein rein provater Spaß, sieht es sicher harmloser aus.

Kommentar von B751f2a0075628b54fa2207986e59cf1smallTeddylein am 25. Juli 2007 22:34

Ist rein privater Spaß.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2007 21:35
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Das stimmt nicht ganz. Auch die Medienanwelte und Verwertungsgesellschaften prüfen auch bei youTube. Ich würde es mir deutlich überlegen, oder die Filmchen als "Homeviedeos" zu betitel. Sonst müßte man aufpassen, dass man wegen Urheberrechtsverletzung nicht zur Rechenschaft gezogen wird.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 26. Juli 2007 17:29
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Ich glaube Mercedes ist offen für unentdeckte Talente, geben auch regelmäßig kostenlose Downloads frei.

Schau mal auf deren Website (oder ein Email hinschicken?).


anonym
beantwortet von Humbi am 1. August 2007 09:08
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Huhu,

Ich habe mal gehört, wenn man gecoverte Songs in Internet stellen möchte, den eigendlichen Songwriter schriftlich fragen muss, ob er XY-Song covern dürfte. Sagt er Nein, hat man Pech.

Kommentar von B751f2a0075628b54fa2207986e59cf1smallTeddylein am 1. August 2007 23:01

Das ist mir schon klar. Ich dachte nur, da ich das ja rein privat mache (und da ja covern kann was und wie ich will, solange ich es nicht veröffentliche), wäre es evtl. erlaubt oder es reiche, wenn ich die Songwriter mit nenne. Aber wahrscheinlich darf ich das trotzdem nicht, auch keine Ausschnitte aus den Songs. Ich kann unmöglich bei 40 Leuten deswegen anfragen... Also wird man die betreffenden Songs von mir leider nicht zu hören bekommen können!





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