gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ich muss weiterhin Miete zahlen, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung lebe?

gefragt von Realitaet am 15.11.2008 um 18:49 Uhr

Ich habe mit meinem Mitbewohner einen einzigen Mietvertrag auf dem wir beide unterschrieben. Wenn ich nun ausziehen möchte, er aber nicht: hat er dann ein Recht darauf von mir zu verlangen, dass ich meinen Teil der Miete fortzahle? Anscheinend ja... so habe ich es zumindest nachgelesen. Aber gibt es da nicht Ausnahmeregelungen? Ich meine ich bin Azubi und kann mir nicht leisten 2 Mieten gleichzeitig zu zahlen. Das Verhältnis zwischen meinem Mitbewohner und mir ist schrecklich und man kann mich in so einem Fall doch nicht an so einen Vertrag fesseln oder doch?!

8 Stimmen : Ja (6) ; Nein (2) ; Es gibt Ausnahmeregelunge, wann nicht (0)
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.295 Mietrecht x 3.902 Kündigung x 2.770

anonym
beantwortet von anjanni am 15. November 2008 18:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sprich mit dem Vermieter darüber, daß Du ausziehen willst. Er kann Dich aus dem Vertrag entlassen. Wird er schon, wenn Du ihm darlegst, daß bei Dir im Ernstfall eh nichts zu holen ist.

Ansonsten gilt: Ihr habt gesamtschuldnerisch unterschrieben. Das bedeutet sogar, daß Du voll zur Zahlung herangezogen werden kannst, wenn Dein Kumpel gar nicht mehr zahlt - unabhängig davon, ob Du da noch wohnst oder nicht.

Kommentar von Realitaet am 15. November 2008 19:00

meine Güte, tut mir leid, wenn ich hier ein bisschen stümperhaft schreibe, aber ich versteh mich hier auf den Umgang mit den Funktionen im Forum nicht so gut. ... Was ich noch sagen wollte: ich hab mich beraten lassen und ich weiß, dass ich den Vermieter fragen kann, ob er den Vertrag auf meinen Mieter der noch wohnen bleibt umändert, ... aber die Sache ist die: mein Mitbewohnder müsste dieser Abänderung zustimmen und das tut er sicher nicht. Er will ja immerhin dass ich weiter zahle. Aber ich meine das ist doch Schwachsinn: mit so einer Regelung kann man Leute in den Ruin treiben, wenn ise nicht ausziehen dürfen. Klar ... solche Verträge unterschreibt man auch nich einfach so ... tja: da hab ich mir wohl ans Bein gepisst, aber dass es da kein Rauskommen gibt das kann nicht sein... hoffe ich zumindest

Kommentar von anjanni am 15. November 2008 19:13

Noch mal: Sprich mit Deinem Vermmieter. Wenn er kein Problem damit hat: Zahl die Miete nicht. Der Vermieter kann sich doch genauso gut auf die gesamtschuldnerische Haftung berufen und nur bei Deinem Mitbewohner kassieren.

Ich würde jedenfalls dem Kumpel schriftlich (per Einschreiben, unter Zeugen aushändigen, was auch immer), daß ich den Mietvertrag nicht fortsetzen wolle., Das würde ich so formulieren, daß es wie eine Kündigung aussieht. Und wenn der Vermieter mitspielt, fliegt der Kumpel dann über kurz oder lang aus der Wohnung raus - außer er zahlt eben voll.

Ganz ohne Risiko ist das auch für Dich nicht. Aber ich denke, ein bißchen Druck kannst Du dem Kameraden schon machen.

Kommentar von Realitaet am 15. November 2008 19:28

"Auf die gesamtschuldnerische Haftung berufen" ... wie kann das denn der Vermieter machen und gleichzeitig nur bei meinem Mitbewohner kassieren? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung denn? Doch eigentlihc dass wir beide für die Miete haften oder?! Danke falls du nochmals antwortest oder jemand anders, das bringt mich durchaus weiter =)

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 15. November 2008 20:22

Die gesamtschuldnerische Haftung gilt nur gegenüber dem Vermieter, der sich an irgendeinen der Gesamtschuldner wenden kann, um seine Mietforderung durchzuholen.

Untereinander haben die zur Gesamtschuld Verpflichteteten einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch. D.h. wenn Du zahlst aber die Wohnung nicht nutzt, dann hast Du einen Anspruch gegenüber Deinem Mitbewohner (und umgekehrt). Wenn der Mitbewohner nicht zahlen kannst, hast Du Pech gehabt (Du kannst keinen Einwand hieraus gegenüber dem Vermieter erheben).

Den Fall, dass Ihr beide auszieht, lass ich jetzt mal unberücksichtigt.

Kommentar von anjanni am 24. Februar 2009 10:02

LittleArrow:

Was Du über die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Vermieter schreibst, stimmt.

Leider gilt das, was Du über die gegenseitige Verpflichtung schreibst, nicht ganz. Wenn beide die Wohnung gemietet haben, haben sie einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen jeweils über die Hälfte der Miete. Wenn einer die Wohnung nicht nutzt, hat er deshalb noch keinen Anspruch auf die volle Miete gegenüber dem anderen - nach wie vor nur auf die halbe. Er könnte ja die Wohnung mit nutzen, solange er Mieter ist.

Kommentar von Obelhicks am 24. Februar 2009 10:41

findest du? du gehörst ja auch nicht zu den experten mit den richtigen antworten. obwohl du kaum je einen komentar auslässt. immerhin liegst du meist nicht ganz daneben.


1f2in
beantwortet von 1f2in am 25. März 2009 19:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dieses Problem versuche ich erst einmal mit meinem Mitmieter und Vermieter zu bereden und wenn es keine Einigung gibt, gehe ich zum nächstgelegenen Mieterbund, weil dieser Bescheid weis und erstmal günstiger als ein Anwalt ist.


anonym
beantwortet von swchen am 16. Januar 2009 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Obelhicks am 16. November 2008 23:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es gibt zwei möglichkeiten: entweder du spielst im sandkasten oder du schaust der realität ins auge. was nutzt so ein diagram wenn du letztlich vor gericht landest? willst du den richter damit überzeugen? dann geht es nicht um meinung und wohlgesonnen sein. dann geht es um mietrecht.

einige antworten waren im prinzip richtig, wenn auch nicht vollständig. die antworter sind leute die hier häufig schreiben aber für mich leider alle nicht zu den fachleuten zählen. manche geben sich sogar mühe und recherchieren.

wenn eine solche frage ohne spieldiagram kommt bekommst du auch von mir die korrekte antwort

Kommentar von anjanni am 24. Februar 2009 10:04

Obelhicks, diese Antwort ist albern.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 15. November 2008 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Ja

moon73
beantwortet von moon73 am 15. November 2008 18:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt den Mietvertrag auf den Mitbewohner überschreiben lassen oder dich austragen lassen. Einfach ausziehen und nicht mehr zahlen geht nicht. Du hast dich mit deiner Unterschrift dazu verpflichtet.

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von rockyno1 am 15. November 2008 18:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nun mal ein gültiger Vertrag.

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von puxel am 15. November 2008 18:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst dich aber vom Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen lassen, sonst haftest du weiterhin.

abgestimmt für: Nein

kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 15. November 2008 18:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr müßt gemeinsam den Vertrag beenden und der andere Mieter soll einen veränderten Vertrag mit dem Vermieter machen, in dem nur er eingetragen ist. So lange ihr beide drin steht, seid ihr auch beide für die Miete in Anspruch zu nehmen.

abgestimmt für: Ja

female71
beantwortet von female71 am 15. November 2008 18:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit Vermieter den Vertrag abändern...!!!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 15. November 2008 18:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst mit dem Vermieter sprechen, ob er dich aus dem Mietvertrag lässt, es muss dann ein neuer Mietvertrag zwischen dem Vermieter und deinem Noch-Mitbewohner geschlossen werden.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 15. November 2008 19:14

Und mit dem Mitmieter !


fcbayern
beantwortet von fcbayern am 15. November 2008 18:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.