ich muss mit dem Firmenwagen vom Betrieb zur Baustelle und wieder zurückfahren. Wann beginnt und wan

1 Antwort

Deine Arbeitszeit beginnt, wenn Du morgens auf dem Firmengelände bist. Bis dorthin ist es Dein privater Arbeitsweg.

Wenn Dein AG von Dir verlangt, dass Du zuerst in die Firma kommst um mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle zu fahren, muss er den Weg von der Firma bis zur Baustelle als Arbeitszeit rechnen. Ebenso verhält es sich mit dem Rückweg. Deine Arbeitszeit endet also wieder auf dem Firmengelände, wenn Du den Firmenwagen zurückgebracht hast.

das meine ich ja auch, er ist allerdings anderer Meinung.

Worauf gründet dene Antwort?

@pejame

Ich zitiere Dir mal einen Ausschnitt aus der Kommentierung zum § 2 Arbeitszeitgesetz Begriffsbestimmungen) von Prof. Dr. Peter Wedde:

"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden. Auch die Zeiten der vom AG durchgeführten Beförderungen zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten sind Arbeitszeit."

weiter:

"Zur Arbeitszeit gehören Wegezeiten zwischen dem Betrieb des AG, in dem AN ihren Arbeitsplatz haben und anderen Arbeitsstellen (BayOLG 23.3.1992, NZA 922,811)"

Da kannst Du aber auch jeden Arbeitsrechtler (Rechtsanwalt, Arbeitsrichter..) fragen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann der Dir auch helfen.

@pejame

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit mit dem Betreten des Firmengeländes und endet mit dem Verlassen desselben. Damit wäre alles gesagt.

Was der Chef dazu meint, ist wohl seine Auslegungssache, weil er dadurch Geld spart, wenn er nur die Anwesenheitszeit auf der Baustelle bezahlen will.

Korrekt ist das keinesfalls, wird aber inzwischen von vielen Betrieben so gehandhabt, dass man die Fahrzeiten nicht mehr als Arbeitszeiten anerkennt und nicht vergütet.

Eigentlich sollten hier klare Regelungen geschaffen werden, die verbindlich festlegen, damit solche willkürlichen Entscheidungen nicht möglich sind.

Im Grunde kann ein Arbeitnehmer, so ihm diese Zeiten nicht bezahlt werden, nur beim Arbeitsgericht auf Bezahlung klagen. Das hätte dann zur Folge, dass man igendwann seinen Arbeitsplatz verliert. Deshalb nehmen das die meisten Betroffenen so hin.

In einem Konzern in dem ich arbeitete wurden auch diese Sparmassnahmen eingeführt. Selbst der Betriebsrat sah keine Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung der Geschäftsleitung zu wehren. Wem das nicht passte, der soll sich eben einen anderen Arbeitsplatz suchen, so die Geschäftsleitung.

Mit den Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeberverbänden, sollten klare Regelungen getroffen werden, um dieses ewige Ärgernis aus der Welt zu schaffen.

Ich bin bauaufsichtlich tätig und höre immer wieder von diesen Beschwerden.

Danke ich werde ihm den § 2 Arbeitszeitgesetz Begriffsbestimmungen) von Prof. Dr. Peter Wedde zeigen

@pejame

Das wird den Chef wohl nicht beeindrucken, was da ein Professor schreibt.

Dem Chef geht es darum, Geld zu sparen und da sind ihm alle Mittel und Wege recht.

Nur wer dagegen klagt, könnte sein Geld bekommen, riskiert damit seinen Arbeitsplatz.