gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

ich muss meiner Mitbewohnerin kündigen, wie?

gefragt von nurich10 am 13.03.2008 um 11:46 Uhr

Hallo, ich habe ein Problem, und zwar habe ich eine WG und meine Mitbewohnerin ist unerträglich geworden, sie möchte die Wohnung allerdings nicht freiwillig verlassen. Ich stehe als Hauptmieterin im Mietvertrag, sie ist irgendwann namentlich nachgetragen worden, dass sie lediglich dort wohnt...sie hat kein Anrecht auf die Wohnung, wenn ich die Wohnung kündigen würde. Wie schaffe ich es jetzt, die Mitbewohnerin der Wohnung zu verweisen, wenn sie nicht freiwillig geht? Muss ich eine Kündigung schreiben, muss der Wohnungsbauverein eine schreiben ?!?!? Ich danke schon mal im vorraus für eure Nachrichten. Liebe Grüße Tanja


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnen (4386)
kuendigung (986)
Mitbewohner (15)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 13. März 2008 11:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn du ihr schriftlich kündigst. Ganz formell. Die anderen Dinge könnt ihr ja persönlich bequatschen. Aber nicht das du hinterher noch Schwierigkeiten bekommst, weil du ihr NICHT schriftlich gekündigt hast ;) Viel Glück!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 13. März 2008 11:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du der Hauptmieter bist kannst du sie kündigen!


sheewa
beantwortet von sheewa am 13. März 2008 11:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Per Einschreiben mit Rückschein.

Auch wenn es komisch sein mag, aber so hast Du was in der Hand.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Möchte meinem Mitbewohner kündigen

    küdigung

    Studenten WG mit einem 35 jährigen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.