Hallo, ich habe ein Problem, und zwar habe ich eine WG und meine Mitbewohnerin ist unerträglich geworden, sie möchte die Wohnung allerdings nicht freiwillig verlassen. Ich stehe als Hauptmieterin im Mietvertrag, sie ist irgendwann namentlich nachgetragen worden, dass sie lediglich dort wohnt...sie hat kein Anrecht auf die Wohnung, wenn ich die Wohnung kündigen würde. Wie schaffe ich es jetzt, die Mitbewohnerin der Wohnung zu verweisen, wenn sie nicht freiwillig geht? Muss ich eine Kündigung schreiben, muss der Wohnungsbauverein eine schreiben ?!?!? Ich danke schon mal im vorraus für eure Nachrichten. Liebe Grüße Tanja
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Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn du ihr schriftlich kündigst. Ganz formell. Die anderen Dinge könnt ihr ja persönlich bequatschen. Aber nicht das du hinterher noch Schwierigkeiten bekommst, weil du ihr NICHT schriftlich gekündigt hast ;) Viel Glück!

Per Einschreiben mit Rückschein.
Auch wenn es komisch sein mag, aber so hast Du was in der Hand.