Ich muss Lohnkosten weiterbelasten, also nur Stundenlohn mal Stundenzahl, muss ich auf den Betrag 19 % MwSt. rechnen?

3 Antworten

Ohne die Nachfrage von Faiblesse, Sturmwolke und mir gestellten Fragen überhaupt nicht möglich.

Dazu kommt die Frage nach der vertraglichen Absprache. Denn die Lohnkosten sind viel höher als der Bruttolohn.

Dazu kommen mindestens noch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft und gefolgt von den zu zahlenden Umlagen.

Weitere Kosten entstehen durch anteilige Einmalzahlungen. Das sind dann Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ferner der Urlaubsanspruch, der sich in jedem Fall pro Arbeitsstunde erhöht.

Dann wäre da noch das Restrisiko im Krankheitsfalle. Also der Lohnanteil der nicht durch die Umlagekasse finanziert wird.

Weiterer Kostenpunkt sind die Lohnabrechnungen und die dafür notwendige Verwaltungstätigkeiten die auch noch Kosten verursachen und nicht unerheblich sind.

Zur Frage der Umsatzbesteuerung sind die üblichen Prüfungen im Rahmen des Umsatzsteuerrechts notwendig.

Wirtschaftlich ist eine solche Vereinbarung nicht. Man hätte tatsächlich die Kosten kalkulieren müssen und einen Zuschlag für die Risiken und entgangene Gewinne berechnen sollen. Auf der Grundlage einen externen Stundensatz ermitteln. Den man verhandeln sollte. Grob geschätzt kann man den von Dir genannten Bruttolohn mal drei oder mindestens 2,x als Multiplikator.

Als weiterer Begründung hierfür sind weitere Risiken im Bereich Personal zu nennen. Dabei geht es um Kosten für die Personalsuche und auch im Falle einer verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung. Gerade diese letzten Posten sind kaum anteilig zu kalkulieren. Nicht weil ihr Anteil an den gesamten Kosten so gering wären, sondern weil die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und die Höhe stark variieren können.

Wenn Du eine Rechnung schreibst an einen Kunden in Deutschland der die Dienstleistung bezahlt - ja. Wobei wie hier schon angedeutet (siehe Gullup), was verstehst Du unter Stundenlohn?

Zu wenig Informationen. Wer ist "ich"? Privatperson, Kleinunternehmer, GmbH? Vorsteuerabzugsberechtigt?

Und warum Weiterbelastung? Arbeitnehmerüberlassung?

@Sturmwolke

Möchte ergänzen. Liegt überhaupt ein Leistungsaustausch vor?