Ich muß ich unsere Weide wegen eines Neubaugebiets schneiden lassen und wer trägt die Kosten?

4 Antworten

Zuerst mal kommt es darauf an, wie weit die Weide vom Nachbargrundstück entfernt ist. Und ob Ihr eine Baumschutzsatzung habt und was dort drin steht. Bei einigen Baumschutzsatzungen kann z. B. bei Unterschreitung eines bestimmten Abstandes zu Gebäuden (auch festen Zäunen!) eine Fällung verlangt werden.

Entscheidend für Euch ist aber, dass Ihr die sogenannte Verkehrssicherungspflicht habt, als Eigentümer des Baumes. Ich sage deshalb sogenannt, weil sie sich nicht nur auf Straßenverkehr bezieht, sondern auch auf sich aufhaltende Menschen auf dem Nachbargrundstück.

Anders gesagt: Die Gemeinde kann zwar die Fällung von Euch nicht verlangen, aber wenn die Weide mal auf das Nachbargrundstück umstürzen würde, wäret Ihr dafür schadensersatzpflichtig. Und da die Weide schon riesengroß ist, ist diese Befürchtung nicht so abwegig, denn Weiden werden in der Regel nie älter als 100 Jahre.

Ich bin selbst Naturschützer und dafür, dass die Häuser beim Neubau dem Baumbestand angepasst werden sollten. Aber bei einer alten Weide, wird sich die Gemeinde zu Recht sagen: Warum sollen wir jetzt bauliche Einschränkungen hinnehmen, wenn der Baum in 5 Jahren vielleicht sowieso umfällt? Dann besser gleich fällen, jetzt wo die Bauplanung läuft.

Es ist von weitem oft schwer zu sagen, was richtig ist. Wie gesagt, zwingen kann Euch die Gemeinde nicht. Aber Ihr solltet in diesem Fall Euch den Baum genau anschauen, wie hoch seine zu erwartende Lebensdauer noch ist und Euch dazu gegebenenfalls einen Baumgutachter zu Rate ziehen. Der kostet zwar etwas, das ist aber immer noch besser, als wenn Ihr hohen Schadenersatz zahlen müsst, nur weil Ihr einen nicht mehr standsicheren Baum erhalten wolltet. Und wenn er aber sagt, der Baum steht noch zwanzig Jahre, dann wisst ihr wenigstens, dass Ihr auf der sicheren Seite seid, dann muss die Gemeinde den Baum hinnehmen.

Eine Weide kann sehr gut zurückgeschnitten werden, das ist kein Problem für den baum.

Allerdings befremdet die Haltung der Gemeinde. Es sollte doch eine Baumkschutzsatzung geben? Ihr habt jedenfalls erstmal nicht falsch gemacht, wenn ihr den Baum so erhalten habt.

es gibt viele gemeinden ohne baumschutzverordnung zumindest bei uns am land,ist mehr in der stadt zu finden

wenn er länger schon als 5 jahre so steht braucht ihr gar nichts machen,wenn ihr es erlaubt soll ihn die gemeinde schneiden.bei einer weide ist schneiden normal,die wachsen wieder,schneller wie du glaubst,wie unkraut.die gemeinde kann dir gar nichts,die hätten innerhalb dieser 5 jahre ansprüche anmelden müssen.so einen baum zu fällen ist immer erlaubt solang keine baumschutzverordnung existiert,weide steht nicht unter naturschutz,musst nur die brutzeit der vögel beachten,bis ende märz

Nein, solange es kein Grenzbaum ist oder keine Gefahr (z.B. Umsturzgefahr) für die Nachbarn besteht, kann der Baum dort stehenbleiben, schließlich gehört er zu Deinem Eigentum. Solange Du kein offizielles Schreiben von der Gemeinde erhälst, brauchst Du nichts zu unternehmen und selbst wenn würde ich gegen einen Verwaltungsakt, der Dich zum Fällen des Baumes verpflichtet zunächst einmal Klage erheben.