ist. Nun meine Frage: Kann ich, wenn ich heute nochmals eine Paxisgebühr bezahlen muss diese Zurückverlangen, da ich diese eigentlich schon bezahlt habe?

Ja wenn du die Überweisung nachreichst müßtest du die eigentlich wieder bekommen....
Hast Du denn keine Quittung, dass Du die Gebühr bereits gezahlt hast? Dann musst Du nicht noch mal bezahlen. Und ist es vielleicht ein Notfall, der Arztbesuch heute? Dann geht es nämlich auch ohne Überweisung.
ja habe ich. ich nehme sie einfach mal mit. Danke
Die Quittung hilft nur, wenn es sich um den offiziellen Vertreter handelt. In einer Notdientpraxis wäre sowieso die Notdienst-Praxisgebühr fällig.

ja das geht
du musst die 10 euro bezahlen und musst sagen das du am montag gleich die quittung vorlegst nachträglich das du die 10 euro schon bezahlt hast.
Dann bekommst deine 10 euro wieder.

Ja du kannst die entweder bei deinem eigetlichen arzt zurück verlangen oder nach rücksprache bei dem Arzt zu dem du heute gehst. Frag doch am besten heute gleich nach, dann weißt du es gleich
Quatsch. Zurückverlangen kann man die PG schon gleich gar nicht, weil man keinen Rechtanspruch darauf hat. Der Hausarzt würde sich wohl vor Lachen nicht mehr einkriegen, wenn man von ihm die PG zurückverlangen würde, nachdem man ohne Überweisung bei einem anderen Arzt war.
Sungirl85 am 16. August 2009 10:57 Naturlich kann man die PG zurück verlangen. Mir ist das selbe auch schon mal passiert, dass ich keine Überweisung dabei hatte aber die 10 € schon bezahlt hatte. Ich bin dann zu meinem Hausarzt hab eine Überweisung geholt und habe diese bei dem anderen Arzt nach gereicht und meine 10 € sofort ohne diskusion zurück bekommen!!!!!!! Wenn man natürlich nicht hart bleibt oder nichts sagt ist das ja wohl klar das man sein geld nicht mehr zurück bekommt!
du kriegst sie schon wieder wenn du die überweisung nachreichst
Nein, du kannst sie nicht zurückverlangen, da du darauf keinen Anspruch hast. Kulanterweise geben viele Ärzte di PG jedoch zurück, wenn nach kurzer Zeit die Überweisung nachgereicht wird. Dem Arzt ist das nämlich persönlich vollkommen egal, denn die PG gehört nicht ihm, sondern der Krankenkasse.
Bekommt sie auf jeden Fall zurück, wenn sie die Überweisung vor der nächsten Abrechnung vorlegt. Also gleich nächste Woche erledigen.
und nur so. Das ist ja der Sin der Gebühr, dass die Leute nicht ohne Überweisung vom Hausarzt zu 1000 Fachärzten rennen...
Die meisten Ärzte verfahren kulanterweise so, doch ein Rechtsanspruch besteht natürlich nicht. Im Gegenteil: der Arzt ist verpflichtet, ohne Vorlage einer Überweisung die PG zu kassieren und darf sie eigentlich nicht zurückerstatten, auch wenn die Überweisung nachgereicht wird. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ...