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Ich muss eine Erklarung formulieren,aber ...

gefragt von scandalousscandalous am 16.06.2009 um 13:24 Uhr

Dafur brauche ich eure Hilfe!!!!! Ich muss in der Botschaft die formulare abgeben..und jetzt muss ich eine Frage mit einer Erklarung formulieren,aber wie denn??? Also ich meine wie ich beginen soll,damit die nicht denken dass ich nicht anschtendig was schreiben kann???Ich brauch ja nur den Anfang,danach kann ich es selbst formulieren!! Dankeeeeee

PS: also die Frage lautet so(also auf der ich antoworten muss)! Sind sie aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben oder ist ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in Deutschland verweigert worden?

Also ich muss es heute noch formulieren schafen...please help meee!~!!!!

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formular x 96 botschaft x 33

nexis
beantwortet von nexis am 16. Juni 2009 13:30
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"Nein" reicht in dem Fall völlig, wenn da eine ausführliche Stellungnahme verlangt wird dann eben "Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit liegt mir keine Ausweisung oder ein Bescheid zur Abschiebung in mein Heimatland oder eine Ablehnung meiner Aufenthaltserlaubnis vor."

Kommentar von Ce31304e67fd6e1fbf211e999780bc60smallscandalous am 16. Juni 2009 14:02

Leute,danke dass ihr so schnell antworten konntet..ABER!!! Ich wurde tatsechlich aus Deutschland im Jahr 200 Ausgewiesen worden..also nicht abgeschoben,aber ausgewiesen ne...und in demselben jahr..als ich wieder nach deutschland zurueck fahren wollte ,aber nur als tourist...wurde abgelehnt..also kein visum..das is es halt,was ich formulieren soll!!! und den anfang kann ich einfach nicht zamm bringen! also wieder mal viiielen dank!!!


clauzito
beantwortet von clauzito am 16. Juni 2009 13:28
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teile ihnen hiermit mit daß alle vier in ihrer frage genannten punkte auf mich bezogen unzutreffend sind


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 13:27
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Alle angeführten Gründe treffen auf mich nicht zu, denn ich bin Studentin im xten Semester und studiere an der Universität Heidelberg.


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 16. Juni 2009 13:27
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darauf kann man doch mit "ja" oder "nein" antworten. Ein Roman ist doch nicht nötig. Außerdem kannst du die Formulierung in der Frage wiederholen. "Nein, ich bin nicht aus D. abgeschoben worden...."


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 16. Juni 2009 13:26
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Brauchst Du doch nur mit Nein Beantworten. Trifft ein anderer Fall zu, gibst Du eine kurze Erklärung ab.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 16. Juni 2009 13:26
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da reicht doch "NEIN" wenn es nicht so ist.


aRalf
beantwortet von aRalf am 16. Juni 2009 13:26
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??... also deine Angaben reichen nicht !


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