gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
31 

Ich möchte mit dem Nachbarn eine Vereinbarung treffen. Braucht es dafür einen speziellen Vertrag?

gefragt von breitling am 07.09.2007 um 19:49 Uhr

Es geht dabei um ein Wegerecht. Sollte man soetwas notariell regeln? wer hat erfahrung bzw. einen guten link?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15948)
nachbar (132)
nachbarschaft (75)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. September 2007 20:00
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn Dein Nachbar ein lieber Mensch ist und Du ihm traust, solltest Du solche Grundstücksangelegenheit lieber notariell regeln.

Morgen könnte der liebe Nachbar gegen den berühmten Baum fahren und die neuen Nachbarn, die das Grundstück vielleicht geerbt oder gekauft hätten, die wüssten dann nichts vor Eurer Verabredung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. September 2007 19:52
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

so eine vereinbarung sollte unbedingt vertraglich geregelt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 7. September 2007 19:56
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So was muss man unbedingt beim Notar regeln mit Eintragung in's Grundbuch.


anonym
beantwortet von Roettger am 7. September 2007 19:56
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem schließe ich mich an. Möglichst noch die Gemarkung etc. angeben, den Weg einskizieren und als Anlage zur Vereinbarung und damit Vertragsbestandteil dazulegen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. September 2007 19:57
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dafür brauchst Du einen Notar. Der sagt Dir auch das weitere. Ein Wegerecht wird auch ins Grundbuch eingetragen.





Morris
beantwortet von Morris am 7. September 2007 20:02
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz dringend mit Notar und Eintrag ins Grundbuch. Die Regelung soll doch schließlich auch für Deine Eben noch gelten...


anonym
beantwortet von dargent am 7. September 2007 19:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für eine nachbarschaftliche Vereinbarung ist keine bestimmte Formvorgeschrieben, insbesondere müssen die Erklärungen nicht von einem Notar bestätigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, jegliche Vereinbarungen dieser Art schriftlich festzuhalten, um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.


smile
beantwortet von smile am 7. September 2007 20:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich kann man sich über solche Dinge mündlich einigen oder sie schriftlich festhalten. Man hat dadurch aber absolut keine Sicherheit dafür, dass einem das Wegerecht dauerhaft gewährt wird. Nicht nur ein Eigentumswechsel beim Grundstück des Nachbarn, auch schon ein Streit mit dem Nachbarn kann das "Wegerecht" beenden. Wenn man auf den Weg angewiesen ist, muss man das Wegerecht dinglich sichern lassen: durch eine Eintragung im Grundbuch vom Flurstück des Nachbarn. Also mit dem Nachbarn drüber reden. Denn der muss sich dann zu einem Notar begeben und dort (wird alles im Notariat vorbereitet)die Eintragung des Wegerechtes im Grundbuch bewilligen und beantragen.

*Grundbuchdaten erforderlich: * Flurstücks-Nr., * Flurstück eingetragen im Grundbuch von
<Ort>, Blatt <Nr.>, * aktueller Lageplan, auf dem das Wegerecht eingezeichnet werden kann - der wird Anlage der Eintragungsbewilligung, * Länge und Breite des Weges müssen in der Bewilligung angegeben werden, also
schon mal ausmessen :-)).

Werden dabei noch andere Sachen vereinbart (Instandhaltung des Weges, Räum- und Streupflicht im Winter oder gar die Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung des Weges) empfiehlt es sich, diese Eintragungsbewilligung auch als Berechtigter (derjenige, der den Weg nutzen will) mit zu unterzeichnen. Erst durch die Eintragung des Wegerechtes im Grundbuch ist der Weg dauerhaft abgesichert und zwar auch dann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern.



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.