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ich möchte mich als mobiler friseur selbständig machen.habe schon alles nötige in die wege geleitet. aber die

gefragt von senseo am 18.11.2007 um 14:03 Uhr

von der hwk kommen immer wieder auf einen anderen trichter, um dich von deinem ziel abzuhalten.wer kann mir da weiterhelfen.... welche rechte und pflichten hat man .ps. habe schon alle nötigen unterlagen an die hwk geschickt. alles so weit in ordnung. aber eine ausnahmegenehmigung wird nicht erteilt. obwohl ich die nötigen gesellenjahre vorweisen kann,48 jahre alt bin und einige gesundheitl. probleme habe......wer kann mir da weiter helfen?


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Reply


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 18. November 2007 14:08
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Vielleicht besser weiter Schwarz arbeiten ! Aber mal im ernst, teils habe ich den Eindruck, das ist gewollt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. November 2007 14:08
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Und warum wird die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt?

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 18. November 2007 14:56

Richtige Frage. Wenn es einen Grund gab die Ausnahmegenehmigung abzulehnen, dann ist es hilfreich den Grund zu kennen. Vielleicht wäre es auch hilfreich für uns zu wissen warum man eine Ausnahmegenehmigung braucht.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. November 2007 18:11

Ich denke, man muß ohne Meisterbrief diese Ausnahmegenehmigung haben.Man darf auch die Kunden nicht anrufen sondern muß angerufen werden.(habe ich im TV gesehen)


lieplink
beantwortet von lieplink am 18. November 2007 14:27
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Ist das mit Absicht betont?? Gesundheitliche Probleme?? - Benötigst Du deshalb eine Ausnahmegenehmnigung? - Du solltest vorab selbst überlegen, wenn Du körperlich nicht fit genug bist, Dich selbständig zu machen! Eine Selbständigkeit sollte doch für ganz lange Zeit sein, oder? Vorsichtshalber mal eine bißchen über den Tellerrand hingweschauen!! ;-)


anonym
beantwortet von t124terra am 18. November 2007 15:09
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Als selbständiger Friseur benötigts Du einen Meisterbrief. Wenn Du vor hast ein sogenanntes Reisegeschäft zu eröffnen wird die HWK nicht so einfach mit machen, weil Du auch als Reisegeschäft das Handwerk "Friseur" voll und ganz durchführen kannst und somit brauchst Du den Meister. Nur wenn das Handwerk durch das Reisgeschäft teilweise ausführbar ist kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Und Gegenfrage Du musst eine Betriebhaftpflicht abschliessen was glaubst Du welche Gesellschaft das mit Dir und ohne Meisterbrief macht??


anonym
beantwortet von traclador am 7. Januar 2008 18:14
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Hallo Senseo, meine Frau hat sich gerade als Friseurin im Reisegewerbe Selbstständig gemacht.( Herne ) Bei uns kostet die Reisegewerbekarte für 1 Jahr begrenzt 75 €.unbegrenzt 250€ Das Arbeitsamt hätte uns ins verderben geschickt, als Mobiler Friseur. Haben Hilfe ( Seminar ) bei der BUH bekommen. www.buhev.de. Die sog.Betriebshaftpflicht ( Allianz ) war auch kein Problem. Mehr möchte Ich im Moment nicht schreiben,dass würde zu sehr in die Tiefe gehen. Sollte Intresse bestehen gerne. Steck den Kopf nicht in den Sand traclador





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