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ich möchte meinen Schrebergarten verkaufen an Türken verpächter lehnt ab darf er das tun ?

gefragt von Babyrassel am 18.08.2008 um 1:48 Uhr

Kann aus gesundheitsgründen meinen Schrebergarten nicht mehr machen,und wollte ihn verkaufen.Habe eine Fam. Tükisch gefunden,die abkaufen möchte. Verpächter lehnt ab, da die Frau ein Kopftuch trägt.Er wollte nur für 1 Jahr verpachten,auf Probe Die Fam.akzeptiert es nicht für 2500 Euro was der Abstand kostet .Meine Frage wer kann mir sagen ob das der Verpächter darf!!!!!!!! Es ist ein Privater Schrebergarten den ich 7 Jahre genuzt habe, bin sehr sauer über das verhalten des Verpächters. Wer wei ß rat oder soll ich zm Anwalt.

9 Stimmen : Gilt nur 1jahres Vertrag ? (0) ; Verpächter gibt kein O.K für Türkische Fam. (7) ; wieviel Nachmieter muß ich bringen? (0) ; Gartenpacht wird teurer muß ich mehr bezahlen? (0) ; 3     tage verhandlung keine Einigung (1) ; Wie hoch dürfen Bäume wachsen im Garten ? (1) ; Darf Verpächter in meinen Garten ohne erlaubnis? (0)
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Recht x 35.253 verkaufen x 928 Schrebergarten x 51

anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. August 2008 08:33
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dann miete doch den Schrebergarten einfach weiter und überlasse der türkischen Famielie die Nießbrauchsrechte für einen Preis von 2500 Euro. Der Vermieter kann Dir ja nicht verbieten Deine türkischen Freunde den Garten machen zu lasssen. Und dann sind alle Leute glücklich .

1) Du bist den Garten los

2) Die türkische Familie hat einen Garten

3) Der Vermieter hat immer noch Dich als Pächter.

abgestimmt für: 3 tage verhandlung keine Einigung

maiki01
beantwortet von maiki01 am 18. August 2008 05:33
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du kannst einem Türken zwar die Laube verkaufen, allerdings ist der Verpächter nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Kein Vermieter, egal ob von einem Schrebergarten oder einer Wohnung muß die empfohlenen Nachmieter akzeptieren.


anonym
beantwortet von maganz am 18. August 2008 02:01
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Man kann nichts verkaufen, das einem nicht gehört!

Kommentar von Lissa am 18. August 2008 02:11

Man kann verkaufen, was sich auf einem Schrebergarten befindet.

Kommentar von maganz am 18. August 2008 14:44

Nur, wenn es einem gehört!


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 18. August 2008 11:21
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abgestimmt für: Verpächter gibt kein O.K für Türkische Fam.

Eveline
beantwortet von Eveline am 18. August 2008 10:07
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Du beschreibst die Besitzverhältnisse zu ungenau! Wenn Du den Garten selbst nur gepachtet hast, kannst Du in gar nicht verkaufen! Dann musst Du den Pachtvertrag mit dem Verpächter auflösen, wenn Du den Garten nicht mehr versorgen kannst und dabei die Bedingungen im Pachtvertrag beachten. Ist der Garten Dein Eigentum, kannst Du ihn verkaufen, an wen Du willst, aber nur über einen Notar.


anonym
beantwortet von vincent am 18. August 2008 08:47
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abgestimmt für: Verpächter gibt kein O.K für Türkische Fam.

fatu29
beantwortet von fatu29 am 18. August 2008 07:04
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er muss sie nicht akzeptieren genauso wie ein normaler vermieter nicht jedem die wohnung vermietet.aber steht es denn im schrebergartengesetz das an niemanden vermietet wird der kopftuch trägt? ensetztes kopfschüttel


n13m4nn5
beantwortet von n13m4nn5 am 18. August 2008 06:40
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So hoch sie wollen.
Ich finde deine Frage/Umfrage-Zusammenwürfelung sehr gelungen,
das heitert früh morgens doch schon gut auf,
Danke!

abgestimmt für: Wie hoch dürfen Bäume wachsen im Garten ?

Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 18. August 2008 06:25
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warum musst du denn überhaupt das ding verkaufen? kann man da nicht einfach sagen, tschüss ich gehe jetzt?


liebeoma
beantwortet von liebeoma am 18. August 2008 05:40
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abgestimmt für: Verpächter gibt kein O.K für Türkische Fam.

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 18. August 2008 04:52
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Ottbi
beantwortet von Ottbi am 18. August 2008 03:06
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abgestimmt für: Verpächter gibt kein O.K für Türkische Fam.

Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 18. August 2008 02:07
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Das ist keine Abstimmung!
.
Wenn du einen Rechtsschutz hast, dann geh zum Anwalt - schaden tut es sicher nicht, weil es Klauseln gibt, dass ein Verpächter einer Unterverpachtung aus wichtigem Grund zustimmen muss.
Fraglich ob du einen Anwalt mit der Fachtiefe findest...
Im Übrigen dürfte eine Suche nach einem Nachpächter sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen - was du hier schilderst sieht mir wie eine Ruckzuck Aktion aus.
Deine Abstandzahlung erscheint mir sehr hoch, wie setzt sich diese denn zusammen? Vielleicht ist das ja der Grund, warum sich keine anderen Pächter melden?
In 4 Ar Kleingärten ist eine Abstandsummer für Hütte, Geräte und Bepflanzung von ca. 1000-2000 EUR üblich - da liegst du klar drüber, aber vielleicht hast du ja auch mehr Größe?
.
Ich hör jetzt auf zu raten, deine Frage ist keine Abstimmung und die Frage ist unklar, es fehlen viele Details zur Klarheit.


totoro
beantwortet von totoro am 18. August 2008 02:00
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Natuerlich darf er die Familie nicht wegen deren Religion ablehnen. Aber ich nehme nicht an, dass er Dir das schriftlich gegeben hat oder Zeugen dabei waren.

Nun habe ich aber keine Ahnung von Schrebergaerten und kenne auch nicht die Rolle des Paechters, wenn Du den Garten besitzt. Waere ich in Deiner Situation, wuerde ich zu einem Anwalt oder zu einer Vereinigung wie dem Mieterbund, die hier sicherlich nicht zustaendig sind, aber Dir vielleicht bessere Telefonnummern geben koennen.


anonym
beantwortet von connen am 18. August 2008 01:55
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