Kann aus gesundheitsgründen meinen Schrebergarten nicht mehr machen,und wollte ihn verkaufen.Habe eine Fam. Tükisch gefunden,die abkaufen möchte. Verpächter lehnt ab, da die Frau ein Kopftuch trägt.Er wollte nur für 1 Jahr verpachten,auf Probe Die Fam.akzeptiert es nicht für 2500 Euro was der Abstand kostet .Meine Frage wer kann mir sagen ob das der Verpächter darf!!!!!!!! Es ist ein Privater Schrebergarten den ich 7 Jahre genuzt habe, bin sehr sauer über das verhalten des Verpächters. Wer wei ß rat oder soll ich zm Anwalt.
dann miete doch den Schrebergarten einfach weiter und überlasse der türkischen Famielie die Nießbrauchsrechte für einen Preis von 2500 Euro. Der Vermieter kann Dir ja nicht verbieten Deine türkischen Freunde den Garten machen zu lasssen. Und dann sind alle Leute glücklich .
1) Du bist den Garten los
2) Die türkische Familie hat einen Garten
3) Der Vermieter hat immer noch Dich als Pächter.

du kannst einem Türken zwar die Laube verkaufen, allerdings ist der Verpächter nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Kein Vermieter, egal ob von einem Schrebergarten oder einer Wohnung muß die empfohlenen Nachmieter akzeptieren.


Du beschreibst die Besitzverhältnisse zu ungenau! Wenn Du den Garten selbst nur gepachtet hast, kannst Du in gar nicht verkaufen! Dann musst Du den Pachtvertrag mit dem Verpächter auflösen, wenn Du den Garten nicht mehr versorgen kannst und dabei die Bedingungen im Pachtvertrag beachten. Ist der Garten Dein Eigentum, kannst Du ihn verkaufen, an wen Du willst, aber nur über einen Notar.

er muss sie nicht akzeptieren genauso wie ein normaler vermieter nicht jedem die wohnung vermietet.aber steht es denn im schrebergartengesetz das an niemanden vermietet wird der kopftuch trägt? ensetztes kopfschüttel

So hoch sie wollen.
Ich finde deine Frage/Umfrage-Zusammenwürfelung sehr gelungen,
das heitert früh morgens doch schon gut auf,
Danke!

warum musst du denn überhaupt das ding verkaufen? kann man da nicht einfach sagen, tschüss ich gehe jetzt?


Das ist keine Abstimmung!
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Wenn du einen Rechtsschutz hast, dann geh zum Anwalt - schaden tut es sicher nicht, weil es Klauseln gibt, dass ein Verpächter einer Unterverpachtung aus wichtigem Grund zustimmen muss.
Fraglich ob du einen Anwalt mit der Fachtiefe findest...
Im Übrigen dürfte eine Suche nach einem Nachpächter sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen - was du hier schilderst sieht mir wie eine Ruckzuck Aktion aus.
Deine Abstandzahlung erscheint mir sehr hoch, wie setzt sich diese denn zusammen? Vielleicht ist das ja der Grund, warum sich keine anderen Pächter melden?
In 4 Ar Kleingärten ist eine Abstandsummer für Hütte, Geräte und Bepflanzung von ca. 1000-2000 EUR üblich - da liegst du klar drüber, aber vielleicht hast du ja auch mehr Größe?
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Ich hör jetzt auf zu raten, deine Frage ist keine Abstimmung und die Frage ist unklar, es fehlen viele Details zur Klarheit.

Natuerlich darf er die Familie nicht wegen deren Religion ablehnen. Aber ich nehme nicht an, dass er Dir das schriftlich gegeben hat oder Zeugen dabei waren.
Nun habe ich aber keine Ahnung von Schrebergaerten und kenne auch nicht die Rolle des Paechters, wenn Du den Garten besitzt. Waere ich in Deiner Situation, wuerde ich zu einem Anwalt oder zu einer Vereinigung wie dem Mieterbund, die hier sicherlich nicht zustaendig sind, aber Dir vielleicht bessere Telefonnummern geben koennen.