ich möchte meinem kind 11 jahre ein pocketbike kaufen wann und wo darf es fahren?

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Grundsätzlich auf öffentlichen Straßen nein. Feldwege und Wege die für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sind, ja. Wir haben einen 8 jährigen Knirps, er fährt auf den Feldwegen wie ein Profi.

hay an alle ich bin selber elf jahre und habe 2 pocketbike da mein vater ein großes gelende hat kan ich da immer fahren und es macht richtig spass oder auf einem verlassenem waldweg kannst du auch fahren (darfst aber nicht) aber die polizei kommt da eigentlich nicht so oft also ich würde es auf jedenfall kaufen MfG ich

Ob für ein 11jähriges ein Pocket-Bike vernünftig ist, ist eine andere Frage ;-)

Aber fahren dürft Ihr nur auf Privatgelände, sonst ist es "öffentlich" und das ist verboten. Auch Feldwege sind tabu - es sei denn, sie gehören Euch und werden nicht auch von anderen genutzt

alta bin acg elf und habe ein pocket croos fahre imer durch den wald ist einfach mega geil

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Würde es ihm auf jedenfall kaufen. Auch wenns gefährtlich ist, macht super spaß.

Auf einem Feldweg droht normaler weiße höchstens eine Strage gegen Ordnungswidrigkeit. Die Normalen Strafen die auf der "Straße" zählen werden hier normaler weiße nicht durch gesetzt

In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.