möglich ist das.
du solltest aber bedenken, dass es zu problemen beim bezug des kindergeldes kommen kann.
du müsstest begründen, warum das kind nicht in deinem haushalt lebt.
z.bsp. auswärtige unterbringung wegen berufsausbildung.

Ist möglich und sollte beim Einwohnermeldeamt machbar sein.
Uiui, dicke Luft...? SOviel ich weiß bleibt die AUfsichtspflicht und damit das Risiko aber trotzdem bei dir

Nach dem neuen Meldegesetz kann sich jeder bei jedem ohne dessen Wissen anmelden. Wie es sich bei minderjährigen verhält, weiß ich leider nicht.