Mir hat mal jemand erzählt, bei einem Automobil bzw Motorradkauf hat der Käufer bei Ebay - auch bei einer Privatperson ein 14 Tägiges Rückgaberecht, da er oft keine Chance hat vorher das Fahrzeug probe zu fahren oder anzuschauen. Stimmt das? Gibt es da irgendein Gerichtsbeschluß oder ähnliches? Ich müsste doch auch nicht in den Vertrag schreiben, dass er das Fahrzeug über Ebay gekauft hat oder nicht?

nein wieso? wenn du es nicht bei ebay verkaufen würdest, sondern privat, mußt du ja auch kein rückgaberecht geben. anders sieht es allerdings aus, wenn du unter falschen voraussetzungen das motorrad verkaufst, zb ein mangel verschweigst. wenn der käufer das nachweisen kann, mußt du das motorrad zurücknehmen.

es gibt nirgendwo eine Klausel im deutschen Recht, dass JEDER Vertrag nach 7 Arbeitsagen rückgängig zu machen IST
Hunley am 27. August 2007 09:58 Genau.

Du musst nicht. Du solltest Aber trotzdem Besichtigungs- und Probefahrttermine anbieten!

Ebay ist kein Raum, in dem Sonderrechte gelten. Ebay Deutschland unterliegt dem deutschem Recht.
Innerhalb 7 Arbeitstagen ist jeder Vertrag rückgängig zu machen, ohne Angabe von Gründen.
Bei Auktionsende ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen zwischen Anbieter und dem Käufer, mit allen Konsequenzen nach deutschem Recht.
pooky am 27. August 2007 05:10 @ManiS: ...und wo im deutschen Recht steht geschrieben, dass jeder Vertrag innerhalb von sieben Arbeitstagen rückgängig gemacht werden kann?
Hunley am 27. August 2007 09:58 Pooky hat absolut Recht. Vertrag ist Vertrag, solange keine verschwiegenen Mängel vorhanden sind, also jeder seinen Verterag einhält, ist ein Vertrag nicht rückgängig zu machen. Was der hiesige Einzelhandel anbietet mit Umtausch und Rücknahme ist reine KULANZ und nicht gesetzlich. Die Käufer sind schon sehr verwöhnt in D.
ManiS am 28. August 2007 06:52 Grundsätzlich hat ein Käufer im Rahmen des allg. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts die Möglichkeit, bei einem Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen (nicht 7, wie ich schrieb) vom Kauf zurückzutreten. Allerdings gilt diese Regelung nur für den Fall, daß eine Privatperson bei einem gewerblichen Anbieter kauft.
bei Haustürgeschäften oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. Käufe im Internet) ist ein Rücktrittsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gesetzlich.
Privat von Privat gilt, gekauft wie angeboten, bzw wie gesehen, insofern habt ihr Recht, es sei denn, es sind Sachmängel an der Ware erkennbar.