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Ich möchte kommendes Jahr heiraten,mein Sohn mit,dieses will sein Erzeuger verhindern.Was kann ich tun?

gefragt von marian am 28.12.2006 um 19:39 Uhr

Mein Sohn aus 1.Ehe möchte auch den Namen meines zukünftigen Mannes tragen,aber mein Ex-Mann gibt nicht die Einwilligung dazu.Gibt es noch eine Möglichkeit um doch noch "zu dritt" heiraten zu können?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. Dezember 2006 20:08
2x
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Entscheidend ist hier wirklich das Alter des Kindes - davon hängt ab, ob es hier ein Mitspracherecht hat.

Ausnahmen kann es allenfalls in sehr extremen Fällen geben, etwa wenn der Vater im Gefängnis sitzt oder wenn er in derselben Gemeinde lebt und einen sehr schlechten Ruf hat, sodass dem Kind der Name nicht zuzummuten ist oder wenn er das Kind einmal missbraucht hatte.

In solchen Fällen könnte dann ein Gericht die Zustimmung erteilen, auch wenn der Vater nicht einverstanden ist.


anonym
beantwortet von einem Gast am 28. Dezember 2006 19:56
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das kommt aber auch drauf an wie alt das Kind ist,ob es mitspracherecht hat usw. Ich habe mein Kind den Namen meines Mannes gegeben als er in die Schule kam und es hat keiner etwas dagegen gehabt nur mein Exmann, und der wurde gar nicht gefragt.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 28. Dezember 2006 20:12
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Nach meinem Wissensstand muss das Kind 14 Jahre alt sein, um zu entscheiden, welchen Namen es tragen möchte. Versuche es doch einmal unter www.deutsche-anwaltshotline.de.


robbine123
beantwortet von robbine123 am 29. Dezember 2006 17:27
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Bei der Namensgebung hat der leibliche Vater kein Mitspracherecht, das geht ohne ihn zu fragen problemlos. Nur bei der Adoption muss er einwilligen.

Kommentar von 933e98660c7bf90b0623ba573b4c2899smallmanop am 14. Mai 2007 10:44

Er hat ein Mitspracherecht, wenn das Kind unter 14 Jahren ist, da er nicht nur der leibliche Vater ist, sondern auch der rechliche Vater. Es geht hier nämlich um ein eheliches Kind. siehe Antworten von demosthenes und HirnClaudia





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