Mein Sohn aus 1.Ehe möchte auch den Namen meines zukünftigen Mannes tragen,aber mein Ex-Mann gibt nicht die Einwilligung dazu.Gibt es noch eine Möglichkeit um doch noch "zu dritt" heiraten zu können?

Entscheidend ist hier wirklich das Alter des Kindes - davon hängt ab, ob es hier ein Mitspracherecht hat.
Ausnahmen kann es allenfalls in sehr extremen Fällen geben, etwa wenn der Vater im Gefängnis sitzt oder wenn er in derselben Gemeinde lebt und einen sehr schlechten Ruf hat, sodass dem Kind der Name nicht zuzummuten ist oder wenn er das Kind einmal missbraucht hatte.
In solchen Fällen könnte dann ein Gericht die Zustimmung erteilen, auch wenn der Vater nicht einverstanden ist.
das kommt aber auch drauf an wie alt das Kind ist,ob es mitspracherecht hat usw. Ich habe mein Kind den Namen meines Mannes gegeben als er in die Schule kam und es hat keiner etwas dagegen gehabt nur mein Exmann, und der wurde gar nicht gefragt.
Nach meinem Wissensstand muss das Kind 14 Jahre alt sein, um zu entscheiden, welchen Namen es tragen möchte. Versuche es doch einmal unter www.deutsche-anwaltshotline.de.
Bei der Namensgebung hat der leibliche Vater kein Mitspracherecht, das geht ohne ihn zu fragen problemlos. Nur bei der Adoption muss er einwilligen.
manop am 14. Mai 2007 10:44 Er hat ein Mitspracherecht, wenn das Kind unter 14 Jahren ist, da er nicht nur der leibliche Vater ist, sondern auch der rechliche Vater. Es geht hier nämlich um ein eheliches Kind. siehe Antworten von demosthenes und HirnClaudia