Ich möchte nächstes Jahr nach Stockholm und hätte eine super Wohnung zum tauschen. Bin allerdings selber auch nur in Miete und der Vermieter wohnt mit im Haus. Muss ich mir (aus rechtlicher Sicht) das Okay vom Vermieter einholen?

ich würde es auf jeden Fall tun, auch wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt. Du wärst als Hausbesitzer auch einigermaßen irritiert, wenn da auf einmal fremde Menschen ein und ausgehen und keiner weiß was da passiert ist. So gewöhnlich ist das ja noch nicht, oder? Rechtlich weiß ich nicht genau, aber ratsam allemal. LG Lotusblume

Schau mal hier:
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, die nicht genehmigungspflichtig ist. (Bei weniger als 4 Wochen.)
Genau
Rechtlich klar, wenn kein Geld im Spiel. Tausch gleich Gast. Orientierung ist korrekt und Form von Anstand
YuLy42 am 29. Oktober 2007 00:15 Bitte nicht böse sein Bruno, aber wenn ich Deine Antworten lese, muss ich immer an den Werbespruch der Bild denken: "Kurze Sätze gut." Ich meine aber nur die Form, nicht den Inhalt.
Yu Ly, ist wie chinesisch Nasen reiben. Kurz. Klar. Kann man lernen. Bei Gefuehl fuer die Sprache. Andererseits muesstest mal meinen Erzaehlfluss erleben, vom Baechlein uber Fluss zum Strom. Boese sein / Du hast gut beobachtet ! Kleine Regel: Geschaeftsbrief ueber A4, niemand glaubt die Ausreden. Wahrheit braucht 2 oder 3 Saetze. Journalismus bedeutet in Erstfassung Laenge, Verdichtung, damit ohne Verlust gekuerzt werden kann, z.B. auf Kosten von mehr Bild. Bei GF, Deine rechtliche Wuerdigung habe ich ueber Google an anderer Stelle gelesen und Kurzform draus gemacht. So, mehr "Geheimnisse verrate ich nicht mehr". Gruss von der Insel

der juristische texthinweis von yu ly entspricht meinem rechtsempfinden. besuch zu empfangen ist eine wesentliche funktion von gemieteten wohnräumen, und dies ist besuch, der nicht miete zahlt. aber der sofortige hinweis von lotusblume ist natürlich auch wichtig, warum irritieren, wenn es doch einfach um information geht. also keinen "antrag" beim vermieter, sondern eine info über besuch, alte freunde aus übersee oder studentenzeit oder so. viel vergnügen mit urlaubswohnungstausch, prima sache. kennt ihr die seite
http://www.homeforexchange.com/
gefällt mir sehr!
In einem vom Vermieter selbstbewohnten Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung dürften noch etwas strengere Regeln gelten.
Ich rate in jedem Fall, den Vermieter zu informieren, um ihn nicht unnötig zu verärgern und damit eine Kündigung zu riskieren. Auch die Schlüsselweitergabe an Dritte (das sind hier die schwedischen Besucher) bei eigener Abwesenheit ist nicht ohne weiteres statthaft.
Deinem Vermieter muß du es glaub ich nicht unbedingt melden, wenn es nur wenige Wochen sind. Deiner Versicherung aber auf jeden Fall! Im Schadensfall zahlt deine Hausratsversicherung nämlich keinen Cent, wenn du jemand anderem deine Wohnung überlassen hast. Ich würde mir als ganz gut überlegen ob und wem ich meine Wohnung überlassen will
Gaanz wichtig, Vermieter muß wissen, wo Notfallschlüssel und bei wem, sonst Kündigung sehr wohl fristlos möglich!
fristlose Kündigung weil der Vermieter nicht weiß von ein Notfallschlüssel ist? Wo hast du das geträumt?
Liebe Lotusblume- ja, da jast Du recht. Wäre blöd, wenn er die "Besucher" zufällig im Flur treffen würde. Wie soll ich ihn denn am Besten fragen? Wenn er Nein sagen würde, wäre das echt doof. Grüße
ich würde gar nicht fragen, sondern informieren. Sage einfach wie es ist. Dass ihr die Wohnung tauscht und du bittest, vielleicht etwas Hilfe anzubieten :). Schließlich sind die Menschen ja fremd in der Stadt. Du zahlst ja die Miete! LG Lotusblume
Danke. 2 Karten in zwei Minuten. Alles klar an Bord.
super!! freut mich. Australien hat heute Geburtstag! :)) LG Lotusblume
Oh. Ging fast unter. Danke.