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Ich möchte in meinem Urlaub "Häusertausch" machen. Muss ich das meinem Vermieter mitteilen?

gefragt von Lilly444 am 28.10.2007 um 23:42 Uhr

Ich möchte nächstes Jahr nach Stockholm und hätte eine super Wohnung zum tauschen. Bin allerdings selber auch nur in Miete und der Vermieter wohnt mit im Haus. Muss ich mir (aus rechtlicher Sicht) das Okay vom Vermieter einholen?


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Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 28. Oktober 2007 23:45
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ich würde es auf jeden Fall tun, auch wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt. Du wärst als Hausbesitzer auch einigermaßen irritiert, wenn da auf einmal fremde Menschen ein und ausgehen und keiner weiß was da passiert ist. So gewöhnlich ist das ja noch nicht, oder? Rechtlich weiß ich nicht genau, aber ratsam allemal. LG Lotusblume

Kommentar von Lilly444 am 28. Oktober 2007 23:48

Liebe Lotusblume- ja, da jast Du recht. Wäre blöd, wenn er die "Besucher" zufällig im Flur treffen würde. Wie soll ich ihn denn am Besten fragen? Wenn er Nein sagen würde, wäre das echt doof. Grüße

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 28. Oktober 2007 23:52

ich würde gar nicht fragen, sondern informieren. Sage einfach wie es ist. Dass ihr die Wohnung tauscht und du bittest, vielleicht etwas Hilfe anzubieten :). Schließlich sind die Menschen ja fremd in der Stadt. Du zahlst ja die Miete! LG Lotusblume

Kommentar von Bruno am 28. Oktober 2007 23:57

Danke. 2 Karten in zwei Minuten. Alles klar an Bord.

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 29. Oktober 2007 00:01

super!! freut mich. Australien hat heute Geburtstag! :)) LG Lotusblume

Kommentar von Bruno am 29. Oktober 2007 00:26

Oh. Ging fast unter. Danke.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 28. Oktober 2007 23:49
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Schau mal hier:

http://tinyurl.com/2dvvee

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, die nicht genehmigungspflichtig ist. (Bei weniger als 4 Wochen.)

Kommentar von Lilly444 am 28. Oktober 2007 23:52

Genau


anonym
beantwortet von Bruno am 28. Oktober 2007 23:47
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Rechtlich klar, wenn kein Geld im Spiel. Tausch gleich Gast. Orientierung ist korrekt und Form von Anstand

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 29. Oktober 2007 00:15

Bitte nicht böse sein Bruno, aber wenn ich Deine Antworten lese, muss ich immer an den Werbespruch der Bild denken: "Kurze Sätze gut." Ich meine aber nur die Form, nicht den Inhalt.

Kommentar von Bruno am 29. Oktober 2007 00:45

Yu Ly, ist wie chinesisch Nasen reiben. Kurz. Klar. Kann man lernen. Bei Gefuehl fuer die Sprache. Andererseits muesstest mal meinen Erzaehlfluss erleben, vom Baechlein uber Fluss zum Strom. Boese sein / Du hast gut beobachtet ! Kleine Regel: Geschaeftsbrief ueber A4, niemand glaubt die Ausreden. Wahrheit braucht 2 oder 3 Saetze. Journalismus bedeutet in Erstfassung Laenge, Verdichtung, damit ohne Verlust gekuerzt werden kann, z.B. auf Kosten von mehr Bild. Bei GF, Deine rechtliche Wuerdigung habe ich ueber Google an anderer Stelle gelesen und Kurzform draus gemacht. So, mehr "Geheimnisse verrate ich nicht mehr". Gruss von der Insel


Patron
beantwortet von Patron am 29. Oktober 2007 00:12
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der juristische texthinweis von yu ly entspricht meinem rechtsempfinden. besuch zu empfangen ist eine wesentliche funktion von gemieteten wohnräumen, und dies ist besuch, der nicht miete zahlt. aber der sofortige hinweis von lotusblume ist natürlich auch wichtig, warum irritieren, wenn es doch einfach um information geht. also keinen "antrag" beim vermieter, sondern eine info über besuch, alte freunde aus übersee oder studentenzeit oder so. viel vergnügen mit urlaubswohnungstausch, prima sache. kennt ihr die seite

http://www.homeforexchange.com/

gefällt mir sehr!


anonym
beantwortet von LittleArrow am 29. Oktober 2007 00:15
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In einem vom Vermieter selbstbewohnten Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung dürften noch etwas strengere Regeln gelten.

Ich rate in jedem Fall, den Vermieter zu informieren, um ihn nicht unnötig zu verärgern und damit eine Kündigung zu riskieren. Auch die Schlüsselweitergabe an Dritte (das sind hier die schwedischen Besucher) bei eigener Abwesenheit ist nicht ohne weiteres statthaft.





Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Oktober 2007 09:34
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Deinem Vermieter muß du es glaub ich nicht unbedingt melden, wenn es nur wenige Wochen sind. Deiner Versicherung aber auf jeden Fall! Im Schadensfall zahlt deine Hausratsversicherung nämlich keinen Cent, wenn du jemand anderem deine Wohnung überlassen hast. Ich würde mir als ganz gut überlegen ob und wem ich meine Wohnung überlassen will


anonym
beantwortet von korrektur am 29. Oktober 2007 04:14
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Gaanz wichtig, Vermieter muß wissen, wo Notfallschlüssel und bei wem, sonst Kündigung sehr wohl fristlos möglich!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Oktober 2007 09:32

fristlose Kündigung weil der Vermieter nicht weiß von ein Notfallschlüssel ist? Wo hast du das geträumt?



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