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ich möchte für meine tochter 22 j, ausbildungsende september 2007,bis sept.07 kindergeld beantragen

gefragt von tilly1 am 18.11.2007 um 13:41 Uhr

durch die kürzung der pendlerpauschale ,hat sie nicht mehr so hohe werbungskosten ,ist das scho rechtens mit der kürzung der pendlerpauschale oder nicht?


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kindergeld (231)
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Reply


anonym
beantwortet von flekoelsch am 18. November 2007 13:59
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In gewisser Hinsicht bedingen sich die beiden Sachverhalte - aber worum geht es genau? Soll Kindergeld beantragt werden oder über die Pendlerpauschale diskutiert werden?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. November 2007 13:59
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Entscheidend für die Beantragung von Kindergeld ist der Fakt, dass sie nach Abzug von Sozialabgaben und Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr als 7640 Euro im Jahr zu versteuerndes einkommen hat. Ein Euro darüber und du musst das gesamte Kindergeld zurückzahlen. Die Frage der Pendlerpauschale ist im Moment rechtskräftig, eine grundlegende Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht vor 1009, deshalb ist es notwendig bei den Steuerbescheiden in Widerspruch zu gehen um sich seine Rechte zu sichern. Kindergeld wird bis 4 Jahre nachhaltig gezahlt.

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 18. November 2007 21:11

eigene Einkünfte und Bezüge bis zu 7680,-€ jährlich

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 18. November 2007 21:15

abzgl. der eigenen Beiträge Sozialversicherung

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 19. November 2007 07:29

Bezüge (Brutto) desjenigen, der Kindergeld beantragt minus den o.a. Beträgen also auch Sozialausgaben


Sydney2
beantwortet von Sydney2 am 18. November 2007 21:10
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Pendlerpauschale ist noch nicht endgültig entschieden. Freibeträge auf Lohnsteuerkarte werden zwar in voller Höhe eingetragen, wenns aber blöd läuft, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Aber auf alle Fälle nach Erhalt des Steuerbescheides 2007 Einspruch einlegen.




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