durch die kürzung der pendlerpauschale ,hat sie nicht mehr so hohe werbungskosten ,ist das scho rechtens mit der kürzung der pendlerpauschale oder nicht?
In gewisser Hinsicht bedingen sich die beiden Sachverhalte - aber worum geht es genau? Soll Kindergeld beantragt werden oder über die Pendlerpauschale diskutiert werden?

Entscheidend für die Beantragung von Kindergeld ist der Fakt, dass sie nach Abzug von Sozialabgaben und Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr als 7640 Euro im Jahr zu versteuerndes einkommen hat. Ein Euro darüber und du musst das gesamte Kindergeld zurückzahlen. Die Frage der Pendlerpauschale ist im Moment rechtskräftig, eine grundlegende Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht vor 1009, deshalb ist es notwendig bei den Steuerbescheiden in Widerspruch zu gehen um sich seine Rechte zu sichern. Kindergeld wird bis 4 Jahre nachhaltig gezahlt.
Sydney2 am 18. November 2007 21:11 eigene Einkünfte und Bezüge bis zu 7680,-€ jährlich

Pendlerpauschale ist noch nicht endgültig entschieden. Freibeträge auf Lohnsteuerkarte werden zwar in voller Höhe eingetragen, wenns aber blöd läuft, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Aber auf alle Fälle nach Erhalt des Steuerbescheides 2007 Einspruch einlegen.