sanctuarium am 08.10.2009 um 12:50 Uhr
Ich glaube, dass man dazu Genehmigungen brauch, es ist ja eine Dienstleistung. Ich habe gehört, das man sich ins Handelsregister eintragen lassen muss, wenn man sowas vorhat, aber wieso? Ist das notwendig? kKnn man nicht einfach eine Website erstellen und dort seine leistung anbieten? kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll? danke!!!
Für eine Dienstleistung mußt du dich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Da reicht auch ein Gewerbeschein.
Für das genaue Vorhehen solltest du eventuell einen Gründerkurses besuchen, genaueres kann dir da das Arbeitsamt oder die IHK sagen.

Wenn deine Website Kommerziell ist, brauchst du eine Steuernummer, Gewerbeschein dazu noch ein Impressum und fertig.

Wenn du eine DL anbietest, bist du a) steuerpflichtig und b) benötigst ein Gewerbeschein. Als Webdesigner gehst du evtl. noch als Freiberufler durch, müsstest aber eventuell auch Beiträge an die Künstlerkasse zahlen.
Wenn du ne reine DL-HP anbietest ohne selbst Webdesign anzubieten, kommst sicher als freiberufler/ Gewerbetreibender durch.
Handelsregister ist nur notwendig bei bestimmten Unternehmensformen (Rechtsformen) oder wenn du als eingetragener Kaufmann (e.K.) geführt werden willst.

Als Grafikdesigner bist Du Freiberufler und meldest Dich mit Deiner (kreativen) Tätigkeit bei dem Steueramt an, in dessen Einzugsgebiet Du Dein Büro / Atelier hast. Gewerbeanmeldung brauchst Du, wenn Du hauptsächlich einen Handel mit Deinen Produkten betreibst. Was Du i. d. Regel nicht als Grafiker tust. Eine Dienstleistung als Kreativer bedarf keiner Gewerbeanmeldung.
KSK: Der Beitritt in die Künstler Sozialkasse ist freiwillig und eher ein Segen. Der Beitrag ist vergleichbar mit dem eines Angestellten. Die Gesellschaft unterstützt Kulturschaffende mit dem "Arbeitgeberanteil". Schwierig ist es beizutreten. Mal mit denen telefonieren.
Eine Website kannst Du ohne "Genehmigung" ins Netz stellen. Beachte lediglich, dass Du ein vernünftiges Impressum drauf hast. Angaben dazu im Netz.
Viel Spaß und Erfolg.

Das Angebot an sich ist genehmigungsfrei. Führt das Angebot zu einer gewerblichen Tätigkeit setzt die Abrechnung dieser Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung voraus. Private oder wohltätige Leistungen erfordern keine Bewilligung.
Fandango am 9. Oktober 2009 15:14 Die Antworten mit dem Hinweis auf ein notwendiges Gewerbe verwundern mich. Solange ich freiberuflich tätig bin, brauche ich kein Gewerbe. Selbst wenn ich als Künstler meine Arbeiten eigenständig vertreibe und damit meinen Lebensunterhalt bestreite brauche ich kein Gewerbe. Als selbständiger Grafikdesigner brauch ich auch kein Gewerbe. Wenn ich aber z. B. Postkarten entwerfe, sie dann Produzieren lasse und einen Handel damit aufmache, DANN brauche ich eine Gewerbeanmeldung. Die im Übrigen kaum was kostet aber eine Versicherung über die KSK im Prinzip ausschließt. Denn die versichern nur Freiberufler. Künstler, Designer, Schreiber etc. (Die IHK und berufsgenossenschaft kommen dann auch und wollen ihren Obolus.)