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Ich möchte den Carport rundum schließen (zur Garage umbauen). Ist dafür eine separate Baugenehmigung nötig?

gefragt von wiele am 07.05.2007 um 17:19 Uhr

Letztlich soll er verschließbar sein wie eine Garage.


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gri1su
beantwortet von gri1su am 7. Mai 2007 17:27
5x
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Das ist sicher regional unterschiedlich, könnte ich mir denken. Aber generell ist es eigentlich so, dass für jede bauliche Veränderung eine entsprechende Genehmigung vorliegen muss. Und eine bauliche Veränderung liegt hier dann eindeutig vor. Es ist ja auch eine Nutzungsänderung: In einer Garage wird ja nicht nur ein Auto geparkt, sondern es werden auch verschiedene Dinge, Werkzeuge, usw. gelagert.

Kommentar von wiele am 7. Mai 2007 17:30

Genau, ich möchte eben noch weitere Dinge dort lagern.
Danke, wiele


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 7. Mai 2007 17:24
3x
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Das ist abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung. Ich behaupte einnfach mal Du darfst, da der Carport ebenfalls nach LBauO errichtet werden musste.

In Internet findest Du die aktuelle Fassung des jeweiligen Bundeslandes.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 7. Mai 2007 17:27

Geht es da nicht um umbaute Fläche (wie beim Gartenhaus) Dann ist noch die Nähe zum Nachbar eine Grundsatzfrage (Grenzmindestabstand)

Kommentar von wiele am 7. Mai 2007 17:32

Von dem Nachbarn liegt eine unterschriebene Einverständniserklärung vor. Das Carport ist einen knappen Meter vom Nachbargrundstück entfernt.

Kommentar von wiele am 7. Mai 2007 17:33

Danke, werde mich schlau machen...


Schusterjunge
beantwortet von Schusterjunge am 7. Mai 2007 23:29
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Laut LBauO von Mecklenburg ist keine gesonderte Genehmigung erfoderlich.


america
beantwortet von america am 7. Mai 2007 17:24
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Ich denke leider ja.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Mai 2007 19:53
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In Niedersachsen darf man einen Carport mässiger Grösse ohne Genehmigung bauen.

Wenn man den anschliessend zur Garage umbaut, dann ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung fällig.






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