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Ich möchte beim Möbelkauf von einem Vertrag zurücktreten, den ich vor 4 Tagen abgeschlossen habe.

gefragt von erlemeier am 15.08.2009 um 13:36 Uhr

Ich habe vbor 4 Tagen ein Schlafzimmer in einem Möbelhaus bestellt. Nun würde ich gerne von diesem Vertrag zurücktreten. Ist das noch zulässig? Die verkäuferin sagte mir das ich eine ( Abstands-) Zahlung in Höhe von 25% des kaufpreises leisten müsste. Ist das korrekt? Fall sich jemand mit dieser rechtslage gut auskennt, soll er mir dich bitte auch das ( wenn vorhanden ) relevante Urteil nennen.

Vielen Dank!

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Recht x 35.155 Vertrag x 1.863 verbraucherschutz x 175

anonym
beantwortet von Katzeschatze am 15. August 2009 13:42
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Wenn ein Kauf in einem Geschäft getätigt wurde, ist ein Rücktritt nicht möglich, da es nichts mit dem Fernabgesetzt zu tun hat. Ein Rücktrittsrecht muss vereinbart worden sein und im Vertrag stehen. Bei einem Haustürgeschäft wäre es möglich gewesen. Das Mögelhaus könnte Schadensersatz verlangen und da würde ich mal den Vertrag anschauen, was allgemein in den AGB`s steht.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 15. August 2009 13:40
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Die Bestellung wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig. 14 Tage hat man ein Rückgaberecht. Der Vertragsrücktritt dürfte kein Proplem darstellen und die 25 % sind Angstmache.

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 15. August 2009 13:41

genau so seh ich das auch

Kommentar von MrBurnsHB am 15. August 2009 13:44

Nur wenn es Fernabsatz war, nicht aber wenn sie es direkt im Möbelhaus bestellt hat.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. August 2009 13:46

Der User MrBurnsHB hat recht.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 15. August 2009 13:48

da hat mrburns vollkommen recht.
@kellerassel: aus dem SV geht nicht hervor ob die bestellung im möbelhaus, per internet oder telefonisch erfolgt, oder der verkauf an der haustür stattgefunden hat.
wurde die bestellung im möbelhaus gemacht, dann gilt pacta sunt servanda = verträge sind bindend.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. August 2009 13:45
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Lies dir die AGB des Vertrages durch.Wenn das Schlafzimmer für dich beim Hersteller bestellt wurde,ist ein Schadenersatz von 25 % üblich.Etwas anderes ist es,wenn es sich um Lagerbestand des Händlers handelt.Dann verzichtet der Händler in der Regel auf eine Schadenersatz-Zahlung. Es steht dem Käufer frei,nachzuweisen,dass dem Händler ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.


anonym
beantwortet von MrBurnsHB am 15. August 2009 13:38
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Vertrag ist Vertrag, da kommste nich anders raus.


mainstream
beantwortet von mainstream am 15. August 2009 13:40
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ich denke schon: also in den meisten geschäften hat man ein 14 tägiges rückgaberecht. kannst da auch beruhigt anrufen und sagen das du vom kauf zurücktreten willst.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. August 2009 13:48

Einfach falsch.Nicht wenn die Ware extra für den Käufer bestellt wird.


anonym
beantwortet von Stef87 am 15. August 2009 13:38
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Lese dir die AGB`s durch!


anonym
beantwortet von kuhweib am 15. August 2009 13:38
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vielleicht mal die geschäftsbedingungen auf der rückseite lesen


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