Ich habe vbor 4 Tagen ein Schlafzimmer in einem Möbelhaus bestellt. Nun würde ich gerne von diesem Vertrag zurücktreten. Ist das noch zulässig? Die verkäuferin sagte mir das ich eine ( Abstands-) Zahlung in Höhe von 25% des kaufpreises leisten müsste. Ist das korrekt? Fall sich jemand mit dieser rechtslage gut auskennt, soll er mir dich bitte auch das ( wenn vorhanden ) relevante Urteil nennen.
Vielen Dank!
Wenn ein Kauf in einem Geschäft getätigt wurde, ist ein Rücktritt nicht möglich, da es nichts mit dem Fernabgesetzt zu tun hat. Ein Rücktrittsrecht muss vereinbart worden sein und im Vertrag stehen. Bei einem Haustürgeschäft wäre es möglich gewesen. Das Mögelhaus könnte Schadensersatz verlangen und da würde ich mal den Vertrag anschauen, was allgemein in den AGB`s steht.
Die Bestellung wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig. 14 Tage hat man ein Rückgaberecht. Der Vertragsrücktritt dürfte kein Proplem darstellen und die 25 % sind Angstmache.
mainstream am 15. August 2009 13:41 genau so seh ich das auch
Nur wenn es Fernabsatz war, nicht aber wenn sie es direkt im Möbelhaus bestellt hat.
lenzing42 am 15. August 2009 13:46 Der User MrBurnsHB hat recht.
domchef am 15. August 2009 13:48 da hat mrburns vollkommen recht.
@kellerassel: aus dem SV geht nicht hervor ob die bestellung im möbelhaus, per internet oder telefonisch erfolgt, oder der verkauf an der haustür stattgefunden hat.
wurde die bestellung im möbelhaus gemacht, dann gilt pacta sunt servanda = verträge sind bindend.

Lies dir die AGB des Vertrages durch.Wenn das Schlafzimmer für dich beim Hersteller bestellt wurde,ist ein Schadenersatz von 25 % üblich.Etwas anderes ist es,wenn es sich um Lagerbestand des Händlers handelt.Dann verzichtet der Händler in der Regel auf eine Schadenersatz-Zahlung. Es steht dem Käufer frei,nachzuweisen,dass dem Händler ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
Vertrag ist Vertrag, da kommste nich anders raus.

ich denke schon: also in den meisten geschäften hat man ein 14 tägiges rückgaberecht. kannst da auch beruhigt anrufen und sagen das du vom kauf zurücktreten willst.
lenzing42 am 15. August 2009 13:48 Einfach falsch.Nicht wenn die Ware extra für den Käufer bestellt wird.
vielleicht mal die geschäftsbedingungen auf der rückseite lesen