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ich miete eine Wohnung für jemand anderen

gefragt von aspendos am 15.08.2007 um 21:08 Uhr

ich miete eine Wohnung und jemand anderes wohnt darin ! Ist dieses rechtlich ok ? Oder ist es verboten !


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. August 2007 21:11
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Das ist nicht verboten. Du solltest Dir allerdings darüber im klaren sein, daß Du in diesem Falle gegenüber dem Vermieter vollumfänglich haftest.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 15. August 2007 21:13
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Ja, warum sollte das verboten sein? Er kann dich nur zur Mietung beauftragen oder du bist formal der Mieter, natürlich mit allen rechtlichen Konsequenzen. Theoretisch ginge das sgar ohne Arbeitsauftrag ("Geschäftsführung ohne Auftrag"); das ist aber ein Sonder-Fall.


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 15. August 2007 21:15
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du bist der mieter, so steht es im mietvertrag. sonst könnte es ausgelegt werdenl, dass du die wohnung evtl untervermietest. ohne zustimmung vom vermieter darfst du das nicht. du könntest geküdigt werden. und was WolfRichter schon sagte, wenn was mit der wohnung ist, kommen alle kosten (renovierung ect) auf dich zu, sowas kann teuer werden. ob du dann das geld von "deinem" mieter zurückgekommst (vor allem, wenn du keinen vertrag mit ihm hast) mußt du selbst am besten wissen. kurze frage: warum hast du das eigentlich gemacht?Warum hat der bewohner nicht selber den mietvertrag unterschrieben??


Luise
beantwortet von Luise am 15. August 2007 21:10
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Ist sicher nicht okay und du stehst rechtlich auch sonst dazwischen: an dich gehen Forderungen wegen Mietrückstand, Beschädigungen, Lärmbelästigungen... Da musst Du schon furchtbar viel Vertrauen haben. Hoffentlich verdient der andere das.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 15. August 2007 21:12
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Das ist mit Sicherheit nicht rechtens, denn der Vermieter macht einen Vertrag mit dem Mieter, da würde ja der Verdacht aufkommen, dass der Mieter etwas zu verbergen hat.





anonym
beantwortet von opili am 15. August 2007 21:12
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Bist Du Terrorist?

nein, war ein Scherz. Ich glaube der Mieter der Wohnung sollte auch drin wohnen, es sei denn es gibt einen Untermietervertrag, von dem der Vermieter vom ersten Tag an weiss, sonst zählt bei Problemem mit ihm z.B. kein Kündigungsschutz etc.. .


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 15. August 2007 21:16
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....mutig mutig

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 15. August 2007 21:23

...oder dumm?

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 15. August 2007 21:33

....beides??

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 15. August 2007 21:34

;-)


thebrain
beantwortet von thebrain am 15. August 2007 21:19
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ich sag mal so, wenn man eine wohnung für jemand anderen mietet hat das sicherlich einen grund. wenn er/sie selbst keine wohnung mieten kann oder vermietet bekommt sollte man sich allein darüber schon gedanken machen. da is einfach der punkt erreicht wo irgendwas nicht in ordnung ist. wie handyverträge für jemanden abschließen. meistens steckt da der finanzielle part im hintergrund. schufa etc.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 15. August 2007 21:23

wobei der bgh den vermietern verboten hat in die schufa zu schauen!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. August 2007 21:35

muss nicht unbedingt die schufa sein, hatz4 tut es auch schon.

und verdienstnachweis kann der vermieter fordern.


Hunley
beantwortet von Hunley am 16. August 2007 11:48
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Verboten nicht, aber dauerhaft bleibende Personen müssen dem Vermieter angezeigt werden. Bis 3 Monate ist es noch Besuch, danach kann er widersprechen.





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