Dexter93 am 06.07.2009 um 21:50 Uhr
welche Staatsbürgerschaft man behalten will? Also ich komme nicht aus Deutschland,aber wohne halt hier. Bin noch 16.Muss ich mich dann mit 18 zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der meines Heimatlandes entscheiden?

Es kommt drauf an, aus welchem Land du kommst. Soweit ich informiert bin, dürfen Türken keine doppelte Staatsangehörigkeit haben. Iraner auch nicht, aber da die iranische Regierung nicht akzeptiert, daß man eine andere Nationalität annimmt, bekommt man gezwungenermaße seitens der deutschen Regierung beide Staatsbürgerschaften.

Du kannst auch Deine jetzige Staatsbürgerschaft behalten. Es zwingt Dich niemand, diese abzulegen. Du kannst nur nicht über 2 Staatsbürgerschaften verfügen
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 21:53 Doch! Ich habe seit 10 jahren doppelte Staatsbürgerschaft!
Nellina am 6. Juli 2009 21:55 Dann kann man Dich belangen!
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 21:57 Blödsinn! Ich war selbst beim Ausländeramt, weil ich der Meinung war, daß ich meine ursprüngliche Nationalität abgeben muß und die haben mich darauf hingewiesen, daß zwischen meinem Land und Deutschland kein Vertrag besteht und ich in dem Fall beide behalten könne. Ich könnte auch nicht zum Konsulat gehen und ihnen meinen Pass abgeben!
monja1995 am 6. Juli 2009 22:11 Meine Mutter wollte zu ihrer Österreichischen die Deutsche dazu haben, das ging nicht
Literaturius am 7. Juli 2009 10:00 Hat sehr viel mit der jeweiligen Ausländerbehörde zu tu'n. Nach deutschem Recht ist die "doppelte Staatsbürgerschaft" nicht zulässig, aber alles kann ´Schäuble gottseidank nicht verhindern!

Nur als Nicht-EU-Bürger.
Nellina am 6. Juli 2009 21:51 falsch!
CrazyDaisy am 7. Juli 2009 12:20 Hab ich halt unrecht.

Ja, alleine schon wegen der Rekrutierung. Früher konntest Du mit zwei Staatsbürgerschaften leben, heute geht das nicht mehr. Entweder Du entscheidest Dich für die Eine oder Andere.
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 21:53 Das stimmt nicht. Es kommt immer drauf an, welche Verträge mit dem jeweiligen Land bestehen.
Nellina am 6. Juli 2009 21:54 Jetzt lache ich! Ich habe zwei Söhne, die haben die italienische und deutsche Staatsbürgerschaft. Sohn nr. eins ist 18 geworden. Er wurde angeschrieben, dass er jetzt entweder die Staatsbürgerschaft Deutschland oder Italien nehmen muss. Also????
mimimimimimimi am 6. Juli 2009 21:55 sie sagt doch grade, es kommt auf die verträge mit dem jeweiligen land an...
Nellina am 6. Juli 2009 21:57 es ging um die EU!
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 21:58 Es steht NIRGENDS in der Frage, daß es um die EU geht!!!!!
mimimimimimimi am 6. Juli 2009 22:00 ja. aber hätt man sich doch denken können...
schließlich kommt er aus russland :-)
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 22:01 Das hat er viel später erwähnt!
mimimimimimimi am 6. Juli 2009 22:03 brüüünooo....
russland gehört nich zur eu --> ironie.
crazy dasisy hat recht
monja1995 am 6. Juli 2009 21:52 Nein hat sie nicht
mimimimimimimi am 6. Juli 2009 21:55 doch, hat sie nicht.
ja, ne freundin von mir kommt aus österreich und muss sich auch mit 18 entscheiden, weil sie auch hier wohnt!

Das ist für Türken relevant, die in Deutschland wohnen und aufgewachsen sind. Sie können sich mit 18 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Wenn du mehrere Staatsbürgerschaften hast, musst du in beiden Ländern deine Wehrzeit machen. Ich würde mich lieber entscheiden
BruenoDerStar am 6. Juli 2009 22:00 Die Aussage stimmt auch nicht! In vielen Ländern muß man keine machen, wenn man nicht dort geboren ist!
Oh, wusste ich nicht.
Hast Du denn überhaupt die doppelte Staatsbürgerschaft?

Nach all dem sehe ich mich schweren Herzens nun doch veranlaßt, folgende schwerwiegende und europäische Feststellung zu treffen: Die Bayern sind der Übergang vom Menschen zum Österreicher ......

Du kannst dich auch mit 16 schon für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheden, musst aber gewisse "Kriterien" erfüllen, wie z.B. dass deine Eltern keine soziale Hilfe, sprich Arbeitslosengeld etc, erhalten usw.
Ich komme aus Russland
Ich kenne die politische Situation zwischen Russland und Deutschland nicht, aber das kann man dir beim Ausländeramt sagen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist besch....weise nach deutschem Recht nicht zulässig, manchen gelingt sie aber trotzdem.