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ich komme trotz mehrfacher kündigung aus einer unfallversicherung nicht raus,

gefragt von elysa2elysa2 am 01.12.2008 um 10:15 Uhr

alle versicherungen werden ja jetzt an das neue versicherungsgesetz angepasst , kann ich da eventuell nochmals in die kündigung gehen


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anonym
beantwortet von anjanni am 1. Dezember 2008 10:17
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Wieso kommst Du trotz Kündigung aus einer Unfallversicherung nicht raus? Was ist dafür die Begründung? Hast Du die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht?

Eine Gesetzesanpassung gibt sicherlich kein Sonderkündigungsrecht. Da mußt Du dann abwarten...

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 1. Dezember 2008 10:18

nei diese versicherung läuft bis 2011 und ist vorher nicht kündbar

Kommentar von anjanni am 1. Dezember 2008 10:22

Nun - wenn Du dann jetzt kündigst, bist Du zu 2011 auch raus. Das müßte Dir die Versicherung auch so bestätigt haben.

Man muß sich halt vorher überlegen, was man unterschreibt...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 1. Dezember 2008 10:24

Ja da kannst du so oft kündigen wie du willst, du mußt deine Mindeslaufzeit bis 2011 einhalten, ich würde an deiner Stelle zu diesem Termin kündigen, damit du dann den Termin auf die lange Zeit hin , nicht doch noch verpasst.

Kommentar von anjanni am 1. Dezember 2008 10:25

Alternativ kannst Du auch "zum nächstmöglichen Termin" kündigen - aber bei einer Kündigung zu einem zu frühen Termin tritt eigentlich ersatzweise eh der nächstmögliche Termin in Kraft. Das müßte Dir in einer Kündigungsbestätigung auch so mitgeteilt worden sein.


medic
beantwortet von medic am 1. Dezember 2008 10:18
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wie ist den die vertragslaufzeit ?


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 1. Dezember 2008 11:07
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Einen 5 Jahresvertrag kannst du ab 2009 auch bei Altverträgen nach Ablauf des 3. Jahres kündigen.

Wenn der Vertrag erst 2008 geschlossen wurde und bis 2011 läuft dann läuft er auch bis dahin :-)


anonym
beantwortet von pretzi100 am 2. Dezember 2008 11:34
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Solltest Du nicht ausdrücklich auf eine Vertragslaufzeit von vermutlich 5 Jahren hingewiesen worden sein, besteht meines Erachtens ein Sonderkündigungsrecht. Wenn dieser Hinweis doch erfolgt ist - Pech gehabt. Kleiner Tipp: Zum Thema "Versicherung kündigen" findest Du mehr unter www.mietersparstrumpf24.de Viel Erfolg!


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