elysa2 am 01.12.2008 um 10:15 Uhr
alle versicherungen werden ja jetzt an das neue versicherungsgesetz angepasst , kann ich da eventuell nochmals in die kündigung gehen
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Wieso kommst Du trotz Kündigung aus einer Unfallversicherung nicht raus? Was ist dafür die Begründung? Hast Du die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht?
Eine Gesetzesanpassung gibt sicherlich kein Sonderkündigungsrecht. Da mußt Du dann abwarten...
Einen 5 Jahresvertrag kannst du ab 2009 auch bei Altverträgen nach Ablauf des 3. Jahres kündigen.
Wenn der Vertrag erst 2008 geschlossen wurde und bis 2011 läuft dann läuft er auch bis dahin :-)
Solltest Du nicht ausdrücklich auf eine Vertragslaufzeit von vermutlich 5 Jahren hingewiesen worden sein, besteht meines Erachtens ein Sonderkündigungsrecht. Wenn dieser Hinweis doch erfolgt ist - Pech gehabt. Kleiner Tipp: Zum Thema "Versicherung kündigen" findest Du mehr unter www.mietersparstrumpf24.de Viel Erfolg!
nei diese versicherung läuft bis 2011 und ist vorher nicht kündbar
Nun - wenn Du dann jetzt kündigst, bist Du zu 2011 auch raus. Das müßte Dir die Versicherung auch so bestätigt haben.
Man muß sich halt vorher überlegen, was man unterschreibt...
Ja da kannst du so oft kündigen wie du willst, du mußt deine Mindeslaufzeit bis 2011 einhalten, ich würde an deiner Stelle zu diesem Termin kündigen, damit du dann den Termin auf die lange Zeit hin , nicht doch noch verpasst.
Alternativ kannst Du auch "zum nächstmöglichen Termin" kündigen - aber bei einer Kündigung zu einem zu frühen Termin tritt eigentlich ersatzweise eh der nächstmögliche Termin in Kraft. Das müßte Dir in einer Kündigungsbestätigung auch so mitgeteilt worden sein.