Rytael am 01.09.2009 um 14:43 Uhr
Wenn man zeitlich unbestimmt unter einer orthopädisch bedingten Gehbehinderung leidet und noch die Schule besucht, wie kommt man dann zur Schule?
Die Krankenkasse möchte nur die Beförderungskosten übernehmen, wenn man 6 Monate bewegungsunfähig ist. Die Stadtverwaltung stellt einen Beförderungsschein zur Verfügung, falls man 2 Monate nicht gehen kann.
Aber beides muss ärztlich bescheinigt werden.
Aber das Problem ist: Wer kann mir das bescheinigen? Wer soll wissen wie lange ich nicht gehen kann? Und gibt es denn Alternativen zur Krankenkasse oder der Stadt?

Nun, dein behandelnder Arzt kann dir bescheinigen, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten xy Monaten nicht gehen kannst.
Und mehr wird mit Sicherheit auch nicht verlangt werden. Maximal, dass du eine Mitteilungspflicht hast, wenn du wider Erwarten doch schon eher selbst wieder durch die Gegend hüpfst.

Atteste stellen die Götter in Weiß aus. Wo liegt das Problem?
Rytael am 1. September 2009 14:53 Das gilt als, eine oben genannte Bescheinigung?

Ab zum Orthopäden und nachfragen. Du wirst immerwieder zur Untersuchung müsssen, solange bis Du wieder gehen kannst (also z.B. alle drei Monate eine neue Bescheinigung). Oder Behindertenausweis beantragen.
Ärzte erstellen so Bescheinigungen, die nennt man Atteste.
Und wenn Du nicht gehen kannst, wie stehts dann mit fliegen?
Rytael am 1. September 2009 15:35 Wow, mir antwortet ein Komödiant..
Wenn Dein Arzt Dir das nicht bescheinigen kann - wer dann?
Dein Arzt wird einfach eine Prognose stellen. Schildere ihm, warum Du das brauchst - und der wird Dir gewiß helfen!
deine eltern sollen dich fahren.
Rytael am 1. September 2009 14:54 Meine Eltern arbeiten und würde das eine Variante sein, dann würde ich hier sicher keine Hilfe suchen..