Ich kann meinem Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen. Was nun?

gefragt von magicmolli am 17.07.2008 um 4:28 Uhr

Hallo! Ich habe einen 14 Jährigen Sohn.Bisher habe ich lückenlos auch den Unterhalt bezahlt. Ich bin seit ca 2 Jahren selbstständig( Heizung). Obwohl ich eigentlich seit 6 Monaten noch Zuschüsse von der Arge bekomme,habe ich den Unterhalt weiter gezahlt.Aber jetzt geht es halt nicht mehr. Habe im Monat gerade mal 250 Euro.Meine damalige Freundin hat vor etwa 6 Jahren geheiratet und mein Sohn trägt auch den Nachnamen des Mannes.Gilt das eigentlich nicht als Adoption?(Offiziell wollte er ihn natürlich nicht adoptieren wegen dem Unterhalt)Muss ich überhaupt noch unterhalt bezahlen? Bin echt ziemlich verzweifelt. Möchte ja auch keinen Krieg anfangen. Gruss Bernd

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kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 17. Juli 2008 04:53
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also als adoption gilt dis nicht!!!

Aberes ist auch so dass die Kindmutter nicht von dir verlangen kann dass du von nur 250€ lebst!!!

Dir stehen 900€ im monat zu und wenn du weniger verdienst musst du KEINEN Unterhalt zahlen!!

Aber wie wäre es wenn du dies mal mit deiner Ex Frau besprichst oder mit einem Anwalt vielleicht hat sich da ja was geändert wenn deine Frau in einer ehe lebt und das kind auch den Nachnamen trägt!!

Viel Glück

LG


aered3
beantwortet von aered3 am 17. Juli 2008 05:44
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Als Adoption mußt du eidesstattlich erklöären daß du mit der Adoption einverstanden bist. Im Übrigen: der Unterhalt für deinen Sohn geht über alles und die Kindmutter kann einen Titel gegen dich erwerben, dann mußt du die fehlenden Beträge nachzahlen(gilt 30 Jahre). Spreche mit der Mutter darüber, daß du im Moment nicht zahlen kannst, wenn sie vernünftig ist sieht sie es ein


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 17. Juli 2008 06:58
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Wer hat die Höhe des Unterhaltes festgesetzt? (Jugendamt, Gericht?) Dort eine Neuberechnung durchführen lassen - wegen der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse. Das dein Sohn adptiert wurde glaube ich nicht. Kann meines Erachtens nicht ohne deine Einwilligung geschehen. Eine Nachnamensänderung zum Wohl des Kindes halte ich allerdings für möglich (gleicher Nachname wie die Mutter)


anonym
beantwortet von Teleminchen am 17. Juli 2008 06:19
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Zum Namensrecht habe ich dies hier gefunden: http://www.scheidung-online.de/namensr.html So wie ich das lese, hättest Du einer Namensänderung zustimmen müssen - wärest auf jeden Fall davon unterrichtet worden.


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 17. Juli 2008 04:31
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Ich würd heute, morgen wie auch immer Früh noch mal nachfragen ;) lg

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 17. Juli 2008 13:31

Tolle Hilfe Kuemmel.

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallgeheim am 18. Juli 2008 08:15

nee, ist wahr... da sind viel mehr User online...


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